Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            18-0613-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0182005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TN18
Typ                               TN18-10020
Radgröße                          10JX20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
MB           TN18-10020 MB / ohne Ring             5/112/66,6         20        900    2300

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
Radtyp und Ausführung             TN18-10020 (s.o.)
Radgröße                          10JX20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen              TAM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28,3
S02       Schraube M14x1,5 2-teilig    Kegel 60°      160                  30
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 180613-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Porsche
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           18-0613-A01-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                   Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A7 Sportback      150-250       255/35R20   K1c K2b K5d K7c K8e T97            A12 A57 L06
F2                     150-250       255/40R20   K1c K2b K5d K7c K8e                MHy S01
e1*2007/46*1801*..;    150-250       265/35R20   K1c K2c K5d K7i K8m T95 T99
e1*2007/46*1840*..
Audi A8                150-368       255/40R20   K1c K2b K3a                        A12 A57 NBF
4H                     150-368       265/40R20   K1c K2c K3a K5a K8b                S01
e1*2007/46*0284*..
e1*2007/46*0398*..
Audi Q7                155-250       265/45R20   M+S 180                            A12 A56 L06
4L, 4L1                155-250       275/45R20   M+S 180                            MHy RQ7
e1*2001/116*           155-250       285/45R20   K1a K2b 178                        S02
0350*20-..;
0367*05-..;
e13*2007/46*
1081*06-..
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q7                155-250       265/45R20   K1c K2b 180                        A12 A56 L06
4L, 4L1                155-250       275/45R20   K1c K2c 180                        MHy S02
e1*2001/116*           155-250       285/45R20   K1c K2c 178
0350*20-..;
0367*05-..;
e13*2007/46*
1081*06-..
Audi Q8                170-250       265/50R20   R70                                A12 A56 L06
4L                     170-250       275/50R20   R70                                S02
e1*2001/116*0350*32-   170-250       285/45R20
..                     170-250       295/45R20
                       170-250       305/45R20
Audi RS4               331           265/30R20   K1a K2b K3a T94                    A12 A56 Car
B8                     331           275/30R20   K1c K2b K3a K5d K8z                S01
e1*2001/116*
0447*11-..
(FIN: WUAZZZF4...)
Audi RS5               331           265/30R20   K1a K2b K4i K5d K8e T94            A12 A56 B86
B8                     331           275/30R20   K1c K2c K4i K5d K8e T97            Cbo Cpe S01
e1*2001/116*0447*01-   331           295/25R20   K1c K2c K3s K4i K5d K7d K8m T95
- Coupé, Cabrio
(FIN: WUAZZZ8T...,
WUAZZZ8F...,)
Audi RS5               331           265/30R20   K2b K3a                            A12 A56 Cpe
B8                     331           275/30R20   K1a K2b K3a K8z                    Flh S01
e1*2001/116*
0447*10-..
- Coupé
- Sportback
(FIN: WUAZZZF5...)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            18-0613-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi RS6 Avant          412, 445      255/35R20   M+S T97                            A12 A56 Car
4G                      412, 445      255/40R20   M+S                                S01
e1*2007/46*0544*01-..   412, 445      265/35R20   K3k K5k M+S T95 T97
                        412, 445      275/35R20   K3k K5k R35 T02
                        412, 445      285/35R20   K1a K3b K3k K5e K5l R70 T04
                        412, 445      295/35R20   K1a K1b K2b K3b K3k K5e K5l K6g
                                                  K8h R70 T01
Audi S7 Sportback       257           255/35R20   K1c K2b K5d K7c K8e T97            A12 A56 L06
F2                      257           255/40R20   K1c K2b K5d K7c K8e                MHy S01
e1*2007/46*1801*..      257           265/35R20   K1c K2c K5d K7i K8m T99
Audi S8                 382, 445      265/40R20   K1c K2c K3a K5a K8b                A12 A56 NBF
4H                                                                                   S01
e1*2007/46*0284*..
e1*2007/46*0398*..
Audi SQ7                320           265/45R20   K1c K2b M+S 180                    A12 A56 L06
4L, 4L1                 320           275/45R20   K1c K2c M+S 180                    S02
e1*2001/116*            320           285/45R20   K1c K2c 178
0350*26-..;
e13*2007/46*
1081*12-..
Audi SQ7                320, 373      265/45R20   M+S 180                            A12 A56 L06
4L, 4L1                 320, 373      275/45R20   M+S 180                            RQ7 S02
e1*2001/116*            320, 373      285/45R20   K1a K2b 178
0350*26-..;
e13*2007/46*
1081*12-..
Audi SQ8                320           265/50R20   M+S R70                            A12 A56 L06
4L                      320           275/50R20   M+S R70                            S02
e1*2001/116*            320           285/45R20   M+S
0350*37-..              320           295/45R20   M+S
                        320           305/45R20   M+S
Porsche Macan           180-280       265/45R20   K1c R02                            A12 A56 BnK
95B                     180-280       295/40R20   K2b R03                            V20 Vn2 X93
e13*2007/46*            180-280       295/40R20   K2h R03                            S03
1165*10-..
- ab MJ 2019
Porsche Macan           155-324       265/45R20   K1c R02                            A12 A56 BnK
95B, 95BN               155-324       295/40R20   K2b R03                            V20 Vn2 S03
e13*2007/46*            155-324       295/40R20   K2h R03
1165*02-09,
1164*02-09
VW Touareg (III)        170-310       265/45R20   K1a K2b                            A12 A56 L06
CR                      170-310       275/45R20   K1a K2b                            S02
e1*2007/46*1827*..      170-310       285/45R20   K1c K2c
                        170-310       295/40R20   K1c K2c K3b K5w K6w

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0613-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

178      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1780 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0613-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

B86   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        18-0613-A01-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 6 von 9

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5e    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0613-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0613-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20      255/45R20
Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20      285/40R20
Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20      295/40R20
Nr. 18   265/50R20      295/45R20
Nr. 19   275/35R20      305/30R20
Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20      305/40R20
Nr. 22   275/50R20      305/45R20
Nr. 23   285/35R20      335/30R20
Nr. 24   285/40R20      325/35R20
Nr. 25   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0613-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ TN18-10020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Malaysia Shah Alam ab August
2018 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 8. Oktober 2020




Tufan                                                                00353225.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim