Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: TN18-10020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Tomason Klein Wiele Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: MB Radgröße: 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 164, 164 AMG, 166, 166 AMG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm 251, 251 AMG M14x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000981-A0-338-02~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 265/40R20 A02) bis A10) AMG 63S E108) 265/45R20 275/40R20 285/40R20 295/40R20 305/35R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 265/40R20 305/35R20 A02) bis A10) E108)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/45R20 A02) bis A10) A01)K01)K04) 275/40R20 A01)K01)K04) 285/40R20 A01)K01)K04) 295/40R20 A01)K01)K02) 305/35R20 A01)K01)K02) RA-000981-A0-338-02~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. 164 AMG e1*2001/116*0403*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes ML 63 AMG 295/40R20 A02) bis A10) 305/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, GLE- 265/45R20 A02) bis A10) Klasse A01)K01)K02) E107)E108) (W166) 275/40R20 A01)K01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) 295/40R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/45R20 A02) bis A10) 275/40R20 A01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) 295/40R20 A01)K01)K02) RA-000981-A0-338-02~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 265/40R20 A02) bis A10) A01)A94)K01)K02) 265/45R20 A01)A94)K01)K02) 275/40R20 A01)A94)K01)K02) 305/35R20 A01)A94)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. 251 AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes R63 AMG 265/40R20 A02) bis A10) A01)A94)K01)K02) 265/45R20 A01)A94)K01)K02) 275/40R20 A01)A94)K01)K02) 305/35R20 A01)A94)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000981-A0-338-02~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) RA-000981-A0-338-02~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ TN18-10020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018 RA-000981-A0-338-02~DB-5-112-66_5-ET45.docx