Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: TN18-10020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Tomason Klein Wiele Montageposition: Hinterachse * Radausführung: MB Radgröße: 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm * Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp TN18-9020, MB (ABE-Nr. 51823*01) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 164, 166, 166 AMG, 204X, 251, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm 251 AMG, R1EC, R1ES M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 212G Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 212 Baureihe W212: 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment Baureihe W213: 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 197 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 180 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) B103) (Coupe, Cabrio; A94a)M00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) B103) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) B103) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B103) K04)K133) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B103) K04)K133) V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 120 bis 245 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)B103) (Coupe, Cabrio; A94a)M00)N265) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) B103) N265) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) B103) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B103) K04)K133) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B103) K04)K133) V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 275/25R20 A01) bis A10)B90) (W212, Limousine, K02)K67)T91) E111)V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 110 bis 250 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) B103) (W213, Limousine) M00)N265)T92) E111a) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N265) E111a)GEE) 225/35R20 255/30R20 A02) bis A10) B103) M00)N265)T92) E111a)V00) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) B103) K04)N275)T94) E111a)V00) 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B103) K02)K133)T95) E111a)V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B103) K04) E111a)V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B103) K02)K133) E111a)V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B103) K02)K133)T95) E111a)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B103) K02)K133) E111a)V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 110 bis 250 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) B103) (S213, Kombi) N265)T97) GEE) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B103) K04)T97) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B103) K02)K133) V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B103) K02)K133)T95) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)B103) K02)K133) V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 100 bis 225 Mercedes GLK 235/40R20 265/35R20 A01) bis A10) A94)K02) V00) 235/40R20 275/35R20 A01) bis A10) A94a)K02) V00) 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10) K02) V00) 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) K02) V00) 235/45R20 295/35R20 A01) bis A10) K02) V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10) AMG 63S E108) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) E108) 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10) E108) 265/40R20 305/35R20 A02) bis A10) E108)V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 197 e1*2007/46*0233*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 340 bis 384 Mercedes AMG GT, GTS 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) M00) E117) 265/30R20 M+S 265/30R20 M+S A01) bis A10) K04) E117) 255/30R20 M+S 275/30R20 M+S A01) bis A10) K02) E117)V00) 255/30R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10) K02)K127) E117)V00) 255/30R20 M+S 295/30R20 M+S A01) bis A10) K02)K127) E117)V00) 265/30R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10) K02)K127) E117)V00) 265/30R20 M+S 295/30R20 M+S A01) bis A10) K02)K127) E117)V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) K04) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) V00) 245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10) K04) V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, GLE- 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) Klasse K02) E107)E108) (W166) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) K02) E107)E108) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) K02) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10) A94)K02) 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) A94)K02) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) A94)K02) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. 251 AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET45 10.0x20,ET45 375 Mercedes R63 AMG 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10) A94)K02) 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) A94)K02) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) A94)K02) Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: 4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E117) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K127) An Achse 2 ist die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 11 Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ TN18-10020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018 RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx