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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                TN18-10020
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                      Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                              MB
Radgröße:                                               10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm
 * Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr.
51823*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp TN18-9020, MB (ABE-Nr. 51823*01) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
164, 166, 166 AMG, 204X, 251, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        150 Nm
251 AMG, R1EC, R1ES           M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
212G                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
212                           Baureihe W212:                                        130 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile                Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
                                         Baureihe W213:                                                150 Nm
                                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                         M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
197                                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                    180 Nm
                                         M14x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
120 bis 180     Mercedes E-Klasse          255/30R20            255/30R20                    A02) bis A10) B103)
                (Coupe, Cabrio;                                 A94a)M00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 225/..)    255/35R20            255/35R20                    A02) bis A10) B103)


                                               245/35R20              275/30R20              A02) bis A10) B103)
                                                                                             V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K04)K133)              V00)

                                               255/35R20              285/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K04)K133)              V00)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
120 bis 245     Mercedes E-Klasse          255/30R20            255/30R20                    A02) bis A10)B103)
                (Coupe, Cabrio;                                 A94a)M00)N265)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 245/..)    255/35R20            255/35R20                    A02) bis A10) B103)
                                                                N265)

                                               245/35R20              275/30R20              A02) bis A10) B103)
                                                                                             V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K04)K133)              V00)

                                               255/35R20              285/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K04)K133)              V00)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/30R20            275/25R20                    A01) bis A10)B90)
                (W212, Limousine,                               K02)K67)T91)                 E111)V00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)

Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
110 bis 250     Mercedes E-Klasse        255/30R20            255/30R20                      A01) bis A10) B103)
                (W213, Limousine)                             M00)N265)T92)                  E111a)

                                               255/35R20              255/35R20              A02) bis A10)
                                                                      N265)                  E111a)GEE)

                                               225/35R20              255/30R20              A02) bis A10) B103)
                                                                      M00)N265)T92)          E111a)V00)

                                               235/35R20              265/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K04)N275)T94)          E111a)V00)

                                               245/30R20              295/25R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K02)K133)T95)          E111a)V00)

                                               245/35R20              275/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K04)                   E111a)V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K02)K133)              E111a)V00)

                                               255/30R20              295/25R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K02)K133)T95)          E111a)V00)

                                               255/35R20              285/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K02)K133)              E111a)V00)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
110 bis 250     Mercedes E-Klasse       255/35R20            255/35R20                       A01) bis A10) B103)
                (S213, Kombi)                                N265)T97)                       GEE)

                                               245/35R20              275/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K04)T97)               V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K02)K133)              V00)

                                               255/30R20              295/25R20              A01) bis A10) B103)
                                                                      K02)K133)T95)          V00)

                                               255/35R20              285/30R20              A01) bis A10)B103)
                                                                      K02)K133)              V00)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
100 bis 225     Mercedes GLK            235/40R20            265/35R20                       A01) bis A10)
                                                             A94)K02)                        V00)

                                               235/40R20              275/35R20              A01) bis A10)
                                                                      A94a)K02)              V00)

                                               235/45R20              255/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)                   V00)

                                               235/45R20              265/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)                   V00)

                                               235/45R20              295/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)                   V00)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
410 bis 430     Mercedes GLE AMG 63, 265/40R20               265/40R20                       A02) bis A10)
                AMG 63S                                                                      E108)

                                               265/45R20              265/45R20              A02) bis A10)
                                                                                             E108)

                                               275/40R20              275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             E108)

                                               265/40R20              305/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             E108)V00)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
197                            e1*2007/46*0233*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
340 bis 384     Mercedes AMG GT, GTS 255/30R20 M+S           255/30R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                             M00)                            E117)

                                               265/30R20 M+S          265/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K04)                   E117)

                                               255/30R20 M+S          275/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K02)                   E117)V00)

                                               255/30R20 M+S          285/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K02)K127)              E117)V00)

                                               255/30R20 M+S          295/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K02)K127)              E117)V00)

                                               265/30R20 M+S          285/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K02)K127)              E117)V00)

                                               265/30R20 M+S          295/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K02)K127)              E117)V00)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      265/45R20            265/45R20                       A01) bis A10)
                                                             K04)

                                               275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)

                                               245/45R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)

                                               245/45R20 M+S          275/40R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
150 bis 335     Mercedes M-Klasse, GLE- 265/45R20            265/45R20                       A01) bis A10)
                Klasse                                       K02)                            E107)E108)
                (W166)
                                        275/40R20            275/40R20                       A01) bis A10)
                                                             K02)                            E107)E108)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
386 bis 410     Mercedes ML63 AMG       265/45R20            265/45R20                       A02) bis A10)


                                               275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     8 / 12                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
140 bis 285     Mercedes R-Klasse       265/40R20            265/40R20                       A01) bis A10)
                                                             A94)K02)

                                               265/45R20              265/45R20              A01) bis A10)
                                                                      A94)K02)

                                               275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                                                      A94)K02)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
251 AMG                        e1*2001/116*0404*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          10.0x20,ET45
375             Mercedes R63 AMG        265/40R20            265/40R20                       A01) bis A10)
                                                             A94)K02)

                                               265/45R20              265/45R20              A01) bis A10)
                                                                      A94)K02)

                                               275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                                                      A94)K02)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm


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Teiletyp :                  TN18-10020


E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E117) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K127) An Achse 2 ist die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren
     Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um
     ca. 10 mm zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
     - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
       umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



RA-000981-A0-338-11~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     12 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-10020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




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