Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: TN18-10020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Tomason Klein Wiele Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: PO Radgröße: 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4L, 4L1 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm RA-000981-A0-338-03~AU-5-130-71_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 257 Audi Q7 265/45R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit A01)K01)K04)ER2) E78) kleinstem Serienreifen 235/..) 275/40R20 A01)K01)K04) ER2) 275/45R20 A01)K01)K04) ER1) 285/40R20 A01)K01)K04) ER2) 295/40R20 A01)K01)K04) ER2) 305/35R20 A01)K01)K04) ER2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 240 bis 257 Audi Q7 295/40R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit A01)K01)K04) E78) ER2) kleinstem Serienreifen 275/.. M+S) 305/35R20 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000981-A0-338-03~AU-5-130-71_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000981-A0-338-03~AU-5-130-71_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000981-A0-338 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 E78) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (1. Generation, Modell 4L)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* bis Nachtrag 19 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* bis Nachtrag 4 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* bis Nachtrag 5 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ TN18-10020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018 RA-000981-A0-338-03~AU-5-130-71_5-ET50.docx