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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               TN18-10020
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             PO
Radgröße:                                              10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
9PA                         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                       160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 9YA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                      160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 34 mm
970, 970N, 970H, 970HN      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                      160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 28 mm



RA-000981-A0-338-03a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 404     Porsche Cayenne         265/45R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)N275)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K04)

                                           275/45R20
                                           A01)G4L)K01)K04)ER2)

                                           285/40R20
                                           A01)K01)K04)

                                           295/40R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne            265/45R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne         A01)K01)K04)N275)ER3)
                Serien-Verbreiterung)
                                           275/40R20
                                           A01)K01)K04) ER3)

                                           275/45R20
                                           A01)K01)K04) ER2)

                                           285/40R20
                                           A01)K01)K04) ER3)

                                           285/45R20
                                           A01)K01)K04) ER1)

                                           295/40R20
                                           A01)K01)K02) ER3)

                                           305/35R20
                                           A01)K01)K02) ER3)




RA-000981-A0-338-03a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                              e13*2007/46*1085*..
92AN                             e13*2007/46*1106*..
92AH                             e13*2007/46*1107*..
92AHN                            e13*2007/46*1108*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419      Porsche Cayenne           265/45R20                                A02) bis A10)
                 (Ausführungen mit Serien- N275)ER3)
                 Verbreiterung)
                                           275/40R20
                                           ER3)

                                            275/45R20
                                            ER2)

                                            285/40R20
                                            ER3)

                                            285/45R20
                                            ER1)

                                            295/40R20
                                            ER3)

                                            305/35R20
                                            A01)K01)K04) ER3)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne                hinten
294 bis 405     Porsche Panamera 4S,-       255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                GTS, -Turbo, Turbo S        K01)                                    E63)EF0)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 19Zoll)     255/40R20            295/35R20          A01) bis A10)
                                            K01)                 K04)               E63)EF0)V00)




RA-000981-A0-338-03a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne                hinten
155 bis 405     Porsche Panamera, -4, -     255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                4S,-Diesel, S Hybrid        K01)                                    E63)EF0)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 18Zoll)     255/40R20            295/35R20          A01) bis A10)
                                            K01)                 K04)               E63)EF0)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne                hinten
250 bis 324     Porsche Cayenne           265/45R20            285/40R20            A01) bis A10) ER3)
                (mit 5mm                                       K02)                 B34a)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         275/45R20            305/40R20            A01) bis A10) ER3)
                                          K03)                 K02)                 B34a)V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne                hinten
250 bis 324     Porsche Cayenne           265/45R20            285/40R20            A02) bis A10)ER3)
                (mit 15mm                                                           B34a)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         275/45R20            305/40R20            A02) bis A10)ER3)
                                                                                    B34a)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000981-A0-338-03a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm,
        Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
     vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
     275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000981-A0-338-03a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000981-A0-338
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN18-10020


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-10020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




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