Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: TN18-10020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Tomason Klein Wiele Montageposition: Hinterachse * Radausführung: PO Radgröße: 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm * Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp TN18-9020, PO (ABE-Nr. 51823*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 981 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 130 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 970, 970H, 970HN, 970N Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 9YA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm 9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 981 e13*2007/46*1185*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 155 bis 250 Porsche Boxster, Cayman 235/30R20 275/30R20 A02) bis A10) V00) 235/35R20 265/35R20 A02) bis A10) V00) 235/35R20 275/30R20 A02) bis A10) V00) 235/35R20 285/30R20 A02) bis A10) V00) 235/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K04) V00) 245/30R20 275/30R20 A02) bis A10) V00) 245/30R20 285/30R20 A02) bis A10) V00) 255/30R20 275/30R20 A02) bis A10) V00) 255/30R20 285/30R20 A02) bis A10) V00) 255/30R20 295/30R20 A01) bis A10) K04) V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9PA e13*2001/116*0089*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 176 bis 404 Porsche Cayenne 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) K04) A11)N275) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) A11) 275/45R20 275/45R20 A01) bis A10) K04) A11)ER4)G4L) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 155 bis 419 Porsche Cayenne 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serien- A11)ER5)N275) Verbreiterung) 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10) A11)ER5) 275/45R20 275/45R20 A02) bis A10) A11)ER4) 285/45R20 285/45R20 A02) bis A10) A11)ER3) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 155 bis 419 Porsche Cayenne 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) (Ausführungen ohne K04) A11)ER5)N275) Serien-Verbreiterung) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) A11)ER5) 275/45R20 275/45R20 A01) bis A10) K04) A11)ER4) 285/45R20 285/45R20 A01) bis A10) K04) A11)ER3) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 250 bis 324 Porsche Cayenne, 255/45R20 275/40R20 A02) bis A10) Cayenne E-Hybrid A11)B34a)E66)E67)ER5) (mit 5mm V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 255/50R20 275/45R20 A02) bis A10) A11)B34a)E66)E67)ER4) V00) 265/45R20 285/40R20 A01) bis A10) K02) A11)B34a)E66)E67)ER5) V00) 275/45R20 305/40R20 A01) bis A10) K02) A11)B34a)E66)E67)ER5) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 250 bis 324 Porsche Cayenne, 255/45R20 275/40R20 A02) bis A10) Cayenne E-Hybrid A11)B34a)E66)E67)ER5) (mit 15mm V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 255/50R20 275/45R20 A02) bis A10) A11)B34a)E66)E67)ER4) V00) 265/45R20 285/40R20 A02) bis A10) A11)B34a)E66)E67)ER5) V00) 275/45R20 305/40R20 A02) bis A10) A11)B34a)E66)E67)ER5) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 224 bis 349 Porsche Cayenne, 255/50R20 305/40R20 A02) bis A10) Cayenne E-Hybrid A94) A11)B34a)E66)E67a) (Modell 2023, mit 5mm ER5)V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 255/55R20 295/45R20 A02) bis A10) A94) A11)B34a)E66)E67a) ER2) 255/55R20 305/45R20 A02) bis A10) A94a) A11)B34a)E66)E67a) ER1)V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970H e13*2007/46*1161*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 155 bis 405 Porsche Panamera, -4, -4S, 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) -Diesel, -S , -S E-Hybrid N285) E63)EF0)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 18Zoll) 245/40R20 285/35R20 A02) bis A10) E63)EF0)V00) 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) E63)EF0)V00) 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) K04) E63)EF0)V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x20,ET50 10.0x20,ET50 294 bis 405 Porsche Panamera S, -4S, - 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) GTS, -Turbo, -Turbo S E63)EF0)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 19Zoll) 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) K04) E63)EF0)V00) Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm) E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé E67) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12 E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1744 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1759 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1796 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328 Nr. : RA-000981-C0-338 Anlage-Nr. : 12a Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-10020 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ TN18-10020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.12.2023 RA-000981-C0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50