Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. : RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-10020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: TN18-10020
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Tomason Klein Wiele
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: PO
Radgröße: 10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
* Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr.
51823*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp TN18-9020, PO (ABE-Nr. 51823*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L, 7P, 7p, 7PH, 7pH Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 180 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
RA-000981-C0-338-12b~VW-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. : RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2001/116*0203*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x20,ET50 10.0x20,ET50
155 bis 331 VW Touareg 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
(Ausführung ohne K04) N275)
serienmäßiger 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
Verbreiterung) K04)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2001/116*0203*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x20,ET50 10.0x20,ET50
155 bis 331 VW Touareg 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
(Ausführung mit K04) N275)
serienmäßiger
Verbreiterung, Serienräder 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
9,5x20 ET52 bzw. 10x21 K04)
ET50)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7p DE*2007/46*0400*..
7P e1*2007/46*0376*..
7P e1*2007/46*0400*..
7PH e1*2007/46*0403*..
7pH e1*2007/46*0404*..
7P e1*2007/46*0498*..
7PH e1*2007/46*0499*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x20,ET50 10.0x20,ET50
150 bis 250 VW Touareg 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
275/45R20 275/45R20 A02) bis A10)
GDZ)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000981-C0-338-12b~VW-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. : RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-10020
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
RA-000981-C0-338-12b~VW-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. : RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN18-10020
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GDZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
275/40R21, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-10020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018
RA-000981-C0-338-12b~VW-5-130-71_5-ET50