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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51054 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087816 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN18-8018
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN18
             Typ                               TN18-8018
             Radgröße                          8 J x 18 H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                               (mm)
             T5           TN18-8018 /T5 / ohne Ring            5/120/65,1         50        900    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51054
             Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
             Radtyp und Ausführung             TN18-8018 (s.o.)
             Radgröße                          8 J x 18 H2
§ 22 51054




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 160                    36
             S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 180                    36

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087816 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN18-8018
             Hersteller                            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 T05 180                    A07 A14 A16
             2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A32 T05 T09 180                A18 A57 KMV
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A32 178                        S03
             e1*2007/46*0750*..
             - Pickup
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 K1c K2c T05 180            A01 A07 A14
             2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A32 K1c K2c T05 T09 180        A16 A18 A57
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A32 K1c K2c 178                KOV S03
             e1*2007/46*0750*..
             - Pickup
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        245/45R18   T00                            A16 A18 S03
             e1*2001/116*                 62-173        255/45R18   T03 T99
             0220*00-35;
§ 22 51054




             e1*2001/116*0286*..,
             L148
             - Multivan, California,
             Transporter,...
             VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
             7HM, 7HMA                    62-173        245/45R18   T00                            A16 A18 S03
             e1*2001/116*0218*..,         62-173        255/45R18   T03 T99
             e1*2001/116*
             0289*00-24
             - Multivan, California,...
             VW Bus (T5)                  62-150        235/50R18   T01 T97                        A07 A12 A14
             7J0                          62-150        245/45R18   T00                            A16 A18 S03
             e1*2007/46*                  62-150        255/45R18   T03 T99
             0130*00-15
             - Transporter
             - geschl. Aufbau
             VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
             7HC                          62-150        245/45R18   T00                            A16 A18 A57
             e1*2001/116*                 62-150        255/45R18   T03 T99                        S03
             0220*36-..
             - Multivan, California,
             Transporter,...
             VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
             7HMA                         62-150        255/45R18   T03                            A16 A18 A57
             e1*2001/116*                                                                          S03
             0289*25-..
             - California




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087816 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN18-8018
             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Bus (T6)            62-150         235/50R18     T01                                    A07 A12 A14
             7J0                    62-150         245/45R18     T00                                    A16 A18 A57
             e1*2007/46*            62-150         255/45R18     T03 T99                                S03
             0130*16-..
             -Transporter
             - geschl.Aufbau
             VW Touareg R5 (I)      120,128        235/60R18     M+S R37 T02 T03 T07                    A07 A14 A16
             7L                     120,128        255/55R18     A01 K1c K2b                            A18 A30 S02
             e1*2001/116*0203*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§ 22 51054




             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             178      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1780 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51054 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087816 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN18-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
§ 22 51054




             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51054 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087816 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN18-8018
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51054




             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2016 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51054 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087816 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN18-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 8. Oktober 2016
§ 22 51054




             Tufan                                                                00258576.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim