Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: TN18-9020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Tomason Klein Wiele Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: MB Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,6 mm Zentrierart: Mittenzentrierung § 22 51823 Zentrierring: Zentrierring 66,45 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 120 Nm BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 140 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 225/35R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit G4K) K63) T90) BF1) E44) E54) kleinsten Serienreifen 205/..) 245/30R20 K64) T90) 255/30R20 K04) K64) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) BF1) E44) E54) G4K) T90) T92) K04) K64) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): § 22 51823 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/35R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit G5M) K63) T90) BF1) E44) E54) kleinsten Serienreifen 225/..) 245/30R20 K64) T90) 255/30R20 K04) K64) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) BF1) E44) E54) G5M) T90) T92) K04) K64) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 331 Audi A8 235/35R20 A02) bis A10) N245) T92) BF2) E44) EB1) EB2) 245/35R20 N255) T95) 245/40R20 N255) 255/35R20 N265) 265/35R20 275/30R20 § 22 51823 275/35R20 A01) K35) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 275/30R20 A02) bis A10) BF2) E44) EB1) EB2) N245) T92) V00) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) BF2) E44) EB1) EB2) N255) T95) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K35) BF2) E44) EB1) EB2) N255) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 225/35R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) BF2) 235/30R20 M00) T88) 245/30R20 A01) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 225/35R20 A01) bis A10) (ohne K03) BF2) Serienverbreiterung) 235/30R20 K03) M00) T88) 245/30R20 K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) BF2) § 22 51823 245/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10) (ohne BF2) Serienverbreiterung) 245/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 235/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe M00) BF1) E77) K67) 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr 245/30R20 e1*2001/116*0369*16; K04) Ausführungen mit kleinsten Sommer- Serienreifen 225/..) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 245/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe BF1) E77) EB3) K04) K67) 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer- Reifen 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 235/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; BF1) E77a) M00) Baureihe 8S; ab EG- § 22 51823 Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 235/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; M00) BF1) E77a) E85) Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- 245/30R20 Genehmigungs-Nr A01) K27) e1*2001/116*0369*17) 255/30R20 A01) K03) K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2007/46*1686*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 294 Audi TTRS 245/30R20 A01) bis A10) ( Coupe, Roadster; BF1) K04) K27) Baureihe 8S) 255/30R20 K03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. § 22 51823 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 140 Nm E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW, CN0, VW/ Audi, 46N 34,5 mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x38 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm § 22 51823 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der § 22 51823 Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO Nr. : RA-000950-A0-338 Anlage-Nr. : 4 Seite : 9/9 Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 4 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder § 22 51823 Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH Geschäftsstelle Essen, 27.03.2018