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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     1/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 TN18-9020
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                      Tomason Klein Wiele
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                               MB
             Radgröße:                                                  9Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
             Lochzahl:                                                     5
             Mittenlochdurchmesser:                                     66,6 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51823




             Zentrierring:                                        Zentrierring 66,45
             geprüfte Radlast:                                          900 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                     120 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                     140 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     2/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             4F                              e1*2001/116*0254*..
             4F1                             e13*2007/46*1080*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             89 bis 160      Audi A6                  225/35R20                           A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit        G4K) K63) T90)                      BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen
                             205/..)                  245/30R20
                                                      K64) T90)

                                                      255/30R20
                                                      K04) K64) T92)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                                                                            BF1) E44) E54) G4K) T90) T92)
                                                                         K04) K64)
                                                                                            V00)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 51823




             4F                              e1*2001/116*0254*..
             4F1                             e13*2007/46*1080*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 257     Audi A6                  225/35R20                           A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit        G5M) K63) T90)                      BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen
                             225/..)                  245/30R20
                                                      K64) T90)

                                                      255/30R20
                                                      K04) K64) T92)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                                                                            BF1) E44) E54) G5M) T90) T92)
                                                                         K04) K64)
                                                                                            V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     3/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4E                            e1*2001/116*0198*..
             4E                            e1*2001/116*0246*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             154 bis 331     Audi A8                235/35R20                             A02) bis A10)
                                                    N245) T92)                            BF2) E44) EB1) EB2)

                                                      245/35R20
                                                      N255) T95)

                                                      245/40R20
                                                      N255)

                                                      255/35R20
                                                      N265)

                                                      265/35R20

                                                      275/30R20
§ 22 51823




                                                      275/35R20
                                                      A01) K35)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      235/35R20          275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E44) EB1) EB2) N245) T92)
                                                                                            V00)
                                                      245/35R20          275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E44) EB1) EB2) N255) T95)
                                                                                            V00)
                                                      245/40R20          275/35R20          A01) bis A10)
                                                                         K35)               BF2) E44) EB1) EB2) N255) V00)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                   225/35R20                          A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung)                                    BF2)
                                                       235/30R20
                                                       M00) T88)

                                                      245/30R20
                                                      A01) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     4/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                  225/35R20                          A01) bis A10)
                             (ohne                    K03)                               BF2)
                             Serienverbreiterung)
                                                      235/30R20
                                                      K03) M00) T88)

                                                      245/30R20
                                                      K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8U                              e1*2007/46*0591*..
             8U1                             e13*2007/46*1163*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 162      Audi Q3                   235/35R20                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung)                                   BF2)
§ 22 51823




                                                       245/35R20


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8U                              e1*2007/46*0591*..
             8U1                             e13*2007/46*1163*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 162      Audi Q3                  235/35R20                          A02) bis A10)
                             (ohne                                                       BF2)
                             Serienverbreiterung)     245/35R20


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 235/30R20                          A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio; Baureihe M00)                               BF1) E77) K67)
                             8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr          245/30R20
                             e1*2001/116*0369*16;     K04)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-
                             Serienreifen 225/..)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     5/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             8J                              e1*2001/116*0375*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro 245/30R20                         A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio; Baureihe                                   BF1) E77) EB3) K04) K67)
                             8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*16;
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-
                             Reifen 245/..)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                             e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 169     Audi TT                 235/30R20                          A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) M00)
                             Baureihe 8S; ab EG-
§ 22 51823




                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 169     Audi TT                  235/30R20                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;        M00)                              BF1) E77a) E85)
                             Baureihe 8S; Serie
                             auch 20Zoll; ab EG-      245/30R20
                             Genehmigungs-Nr          A01) K27)
                             e1*2001/116*0369*17)
                                                      255/30R20
                                                      A01) K03) K27)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                             e1*2007/46*1686*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             294             Audi TTRS               245/30R20                          A01) bis A10)
                             ( Coupe, Roadster;                                         BF1) K04) K27)
                             Baureihe 8S)            255/30R20
                                                     K03)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     6/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                    DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                    Radkontur hinausragen.
§ 22 51823




             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                    werden.

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E44)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     7/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                    • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

             E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

             E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                    255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW, CN0, VW/ Audi, 46N 34,5 mit belüfteter
                       Scheibe Ø310x22 mm

             EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter Scheibe
                       Ø380x38 mm

             EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm
§ 22 51823




             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     8/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
                    ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                    oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

             K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                    eng an das Blechradhaus anzulegen.

             K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                      eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
§ 22 51823




                      Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                      abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

             K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
                      das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                    • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                      ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     9/9
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 4 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
§ 22 51823




             Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 27.03.2018