Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823 Nr. : RA-000950-B0-338 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: TN18-9020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Tomason Klein Wiele Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: MB Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1, F2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000950-B0-338-05~AU-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823 Nr. : RA-000950-B0-338 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R20 A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, N235)T90) E79) Kombi, außer S4) 235/30R20 M00)N245)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A6 225/35R20 A02) bis A10)B64)B75) (Limousine, Kombi) N235)T90) E54) 235/35R20 N245)T92) 245/35R20 N255) 255/35R20 A01)K13)K22)K73) 265/30R20 T94) 265/35R20 A01)GCK)K13)K22)K25)K73) RA-000950-B0-338-05~AU-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823 Nr. : RA-000950-B0-338 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Audi A6 225/40R20 A02) bis A10) (Limousine, Frontantrieb) N235)T90) 235/40R20 N245) 245/40R20 N255) 255/35R20 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 250 Audi A6 235/40R20 A02) bis A10) (Limousine, Allradantrieb) N245) 245/40R20 N255) 255/35R20 255/40R20 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000950-B0-338-05~AU-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823 Nr. : RA-000950-B0-338 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm B75) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø400x38 mm, 6-Kolben Festsattel E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen RA-000950-B0-338-05~AU-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823 Nr. : RA-000950-B0-338 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/40R19, 265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000950-B0-338-05~AU-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823 Nr. : RA-000950-B0-338 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH Teiletyp : TN18-9020 T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018 RA-000950-B0-338-05~AU-5-112-66_5-ET45.docx