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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     1/5
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 TN18-9020
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                      Tomason Klein Wiele
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                               MB
             Radgröße:                                                  9Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
             Lochzahl:                                                     5
             Mittenlochdurchmesser:                                     66,6 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51823




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                          900 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                              moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm             140 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     2/5
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2AT                            e1*2007/46*1675*..
             F2GT                            e1*2007/46*1677*..
             UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             70 bis 170      BMW 2er Active           225/35R20                            A01) bis A10)
                             Tourer, Active Tourer    T90)                                 BF1) K01) K02) K18) K28)
                             xDrive, Gran Tourer,
                             Gran Tourer xDrive       235/30R20
                                                      A93b) M00) T88)

                                                      245/30R20
                                                      T90)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1) T92) V00)
§ 22 51823




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F1X                           e1*2007/46*1676*..
             UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/35R20                              A01) bis A10)
                             xDrive                                                        BF1) K04)
                                                    235/35R20
                                                    K03) K89)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             FMX                           e1*2007/46*1682*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K04)
                                                      235/35R20


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     3/5
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                    DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                    Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§ 22 51823




             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                    werden.

             A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     4/5
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51823




             K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                    umgelegten Radhauskante zu kürzen.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                       Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                    • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                    • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                       Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     5/5
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 5a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 27.03.2018
§ 22 51823