Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     1 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 TN18-9020
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                      Tomason Klein Wiele
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                               MB
             Radgröße:                                                  9Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
             Lochzahl:                                                     5
             Mittenlochdurchmesser:                                     66,6 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51823




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                          900 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                     130 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                     150 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     2 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204                           e1*2001/116*0431*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             115 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R20                             A02) bis A10)
                             (Coupe C205, Cabrio    GCX) N235)                            BF1) E110a)
                             A205)
                                                    225/35R20 M+S
                                                    GCX)

                                                     235/30R20
                                                     A01) A94a) K01) M00) N245) T88)

                                                     235/30R20 M+S
                                                     A01) A94a) K01) M00) T88)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     225/35R20          255/30R20          A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E110a) V00)
§ 22 51823




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204                           e1*2001/116*0431*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                             A01) bis A10)
                             (Limousine, W205)      GB9) N235) T90)                       BF1) E103) K01)

                                                     225/35R20 M+S
                                                     GB9) T90)

                                                     235/30R20
                                                     K04) M00) N245) T88)

                                                     235/30R20 M+S
                                                     K04) M00) T88)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                                     K01)                                  BF1) E103) GB6) T92) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     3 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204K                          e1*2001/116*0457*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                 A01) bis A10)
                             (Kombi, S205)          N235)                                     BF1) E103) GCX) K01) T90)

                                                      225/35R20 M+S

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          255/30R20            A01) bis A10)
                                                      K01)                                    BF1) E103) GCU) T92) V00)
                                                      225/35R20          265/30R20            A01) bis A10)
                                                      K01)                                    BF1) E103) G4K) T94) V00)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1EC                            e1*2007/46*1666*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 51823




             120 bis 180     Mercedes E-Klasse        225/35R20                               A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;          A94) T90)                               BF2)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   235/35R20
                             ab 225/..)               A94)

                                                      245/30R20
                                                      A94) T90)

                                                      245/35R20
                                                      A94)

                                                      255/30R20
                                                      A94)

                                                      255/35R20

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      245/35R20          275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     4 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1EC                            e1*2007/46*1666*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 245     Mercedes E-Klasse        245/30R20                            A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;          A94) N255) T90)                      BF2) EB1)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   245/35R20
                             ab 245/..)               A94) N255)

                                                      255/30R20
                                                      A94) N265) T92)

                                                      255/35R20
                                                      N265)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      245/35R20          275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) EB1) V00)
§ 22 51823




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             212                           e1*2001/116*0501*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 245     Mercedes E-Klasse      235/35R20                              A02) bis A10)
                             (W213, Limousine)      A94a) N245) T92)                       BF2) E111a) EB2)

                                                      245/35R20
                                                      N255) T95)

                                                      255/30R20
                                                      A01) A94) K03) N265) T92)

                                                      255/35R20
                                                      A01) GEE) K03) N265)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          255/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E111a) EB2) N235) N265)
                                                                         A94)
                                                                                            T90) T92) V00)
                                                      235/35R20          265/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E111a) EB2) N245) N275)
                                                                                            T94) V00)
                                                      245/35R20          275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E111a) EB2) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     5 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1ES                          e1*2007/46*1560*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 245     Mercedes E-Klasse      245/35R20                             A02) bis A10)
                             (S213, Kombi)          N255) T95)                            BF2) EB2)

                                                     255/35R20
                                                     A01) GEE) K03) N265) T97)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     245/35R20          275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                           BF2) EB2) T97) V00)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             245G                          e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                             A02) bis A10)
§ 22 51823




                                                                                          BF1)
                                                     245/35R20
                                                     A01) K118)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             245G                          e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K118)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                           e1*2007/46*0598*..
             166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             410 bis 430     Mercedes GLE AMG       255/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                                                                                          BF2) E108)
                                                     265/40R20

                                                     265/45R20

                                                     275/40R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     6 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             164                           e1*2001/116*0315*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20                                A01) bis A10)
                                                    K03) N255)                               BF2)

                                                     255/45R20
                                                     K01)

                                                     265/45R20
                                                     K01)

                                                     275/40R20
                                                     K01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     245/45R20          275/40R20            A01) bis A10)
                                                     K03)               K04)                 BF2) N255) V00)
                                                     245/45R20 M+S 275/40R20 M+S             A01) bis A10)
§ 22 51823




                                                     K03)               K04)                 BF2) V00)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                           e1*2007/46*0598*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     245/45R20                                A02) bis A10)
                             GLE-Klasse             N255) T103)                              BF2) E107) E108)
                             (W166)
                                                    255/45R20
                                                    A01) K03) K04) N265)

                                                     265/45R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     275/40R20
                                                     A01) K01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                           e1*2007/46*0598*..
             166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      255/45R20 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                                     265/45R20

                                                     275/40R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     7 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             251                           e1*2001/116*0341*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/45R20                         A01) bis A10)
                                                    K04) N245) T100)                  A94) BF2)

                                                     235/45R20 M+S
                                                     K04) T100)

                                                     245/45R20
                                                     K03) K04) N255)

                                                     245/45R20 M+S
                                                     K03) K04)

                                                     255/45R20
                                                     K01) K04)

                                                     265/40R20
                                                     K01) K04)
§ 22 51823




                                                     265/45R20
                                                     K01) K04)

                                                     275/40R20
                                                     K01) K02)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             251                           e1*2001/116*0341*..
             251 AMG                       e1*2001/116*0404*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             375             Mercedes R63 AMG       255/45R20 M+S                     A01) bis A10)
                                                    K04)                              A94) BF2) K01)

                                                     265/40R20
                                                     K04)

                                                     265/45R20
                                                     K04)

                                                     275/40R20
                                                     K02)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     8 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                    DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                    Radkontur hinausragen.
§ 22 51823




             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                    werden.

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 130 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     9 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                   nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                   • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                   • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

             E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

             E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

             E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                   Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                   • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

             E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                   die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
§ 22 51823




             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
                       Scheibe Ø360x36 mm

             EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                       Ø360x36 mm

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                  225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                  225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     10 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§ 22 51823




                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                   der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     11 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§ 22 51823




             N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                5b
             Seite :                     12 / 12
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 5b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 27.03.2018
§ 22 51823