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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    1 / 14                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                TN18-9020
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             MB
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
164, 166, 166 AMG, 212, 251,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    150 Nm
251 AMG,R1EC,R1ES                M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
204X                             GLK:                                              130 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                 GLC:                                              150 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
204, 204K, 245G                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    2 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/35R20                               A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205) GCX)N235)                               E110a)

                                          225/35R20 M+S
                                          GCX)

                                          235/30R20
                                          A01)A94a)K01)M00)N245)T88)

                                          235/30R20 M+S
                                          A01)A94a)K01)M00)T88)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                               K122)K132)         E110a)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R20                                A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A01)GB9)K01)N235)T90)                    E103)

                                          225/35R20 M+S
                                          A01)GB9)K01)T90)

                                          235/30R20
                                          A01)K01)K04)M00)N245)T88)

                                          235/30R20 M+S
                                          A01)K01)K04)M00)T88)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)K122)T92)      E103)GB6)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    3 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/35R20                                  A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A01)GCX)K01)N235)T90)                      E103)

                                           225/35R20 M+S
                                           A01)GCX)K01)T90)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)K122)T92)      E103)GCU)V00)

                                           225/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)K103)K122)K28) E103)G4K)V00)
                                                                T94)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180     Mercedes E-Klasse          225/35R20                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;            A94)T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 225/..)    235/35R20
                                           A94)

                                           245/30R20
                                           A94)T90)

                                           245/35R20
                                           A94)

                                           255/30R20
                                           A94)

                                           255/35R20

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                   V00)




RA-000950-B0-338-05b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245     Mercedes E-Klasse          245/30R20                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;            A94)N255)T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 245/..)    245/35R20
                                           A94)N255)

                                           255/30R20
                                           A94)N265)T92)

                                           255/35R20
                                           N265)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                   V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250     Mercedes E-Klasse        235/35R20                                 A02) bis A10)B103)
                (W213, Limousine)        A94a)N245)T92)                            E111a)

                                           245/35R20
                                           N255)T95)

                                           255/30R20
                                           A01)A94)K03)N265)T92)

                                           255/35R20
                                           A01)GEE)K03)N265)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R20            255/30R20          A02) bis A10) B103)
                                           N235)T90)            A94)N265)T92)      E111a)V00)

                                           235/35R20            265/30R20          A02) bis A10) B103)
                                           N245)                A94a)N275)T94)     E111a)V00)

                                           245/35R20            275/30R20          A02) bis A10) B103)
                                                                                   E111a)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    5 / 14                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250     Mercedes E-Klasse       245/35R20                                A02) bis A10) B103)
                (S213, Kombi)           N255)T95)

                                         255/35R20
                                         A01)GEE)K03)N265)T97)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20          A02) bis A10) B103)
                                                              T97)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            235/35R20                                A02) bis A10)

                                         245/35R20
                                         A01)K118)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG      245/35R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K118)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    6 / 14                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/40R20                                A02) bis A10)
                                        A94)

                                         235/45R20
                                         A94)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/40R20            265/35R20          A01) bis A10)
                                                              A94)K02)           V00)

                                         235/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                              A94a)K02)          V00)

                                         235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                                              A94a)K04)          V00)

                                         235/45R20            265/40R20          A01) bis A10)
                                                              K02)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430     Mercedes GLE AMG 63, 255/45R20 M+S                               A02) bis A10)
                AMG 63S                                                          E108)
                                        265/40R20

                                         265/45R20

                                         275/40R20




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    7 / 14                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      245/45R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K03)N255)

                                         255/45R20
                                         A01)K01)

                                         265/45R20
                                         A01)K01)

                                         275/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                         K03)N255)            K04)               V00)

                                         245/45R20 M+S        275/40R20 M+S      A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 335     Mercedes M-Klasse, GLE- 245/45R20                                A02) bis A10)
                Klasse                  N255)T103)                               E107)E108)
                (W166)
                                        255/45R20
                                        A01)K03)K04)N265)

                                         265/45R20
                                         A01)K01)K04)

                                         275/40R20
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    8 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410     Mercedes ML63 AMG       255/45R20 M+S                     A02) bis A10)

                                         265/45R20

                                         275/40R20



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes R-Klasse       235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)A94)K04)N245)T100)

                                         235/45R20 M+S
                                         A01)A94)K04)T100)

                                         245/45R20
                                         A01)A94)K03)K04)N255)

                                         245/45R20 M+S
                                         A01)A94)K03)K04)

                                         255/45R20
                                         A01)A94)K01)K04)

                                         265/40R20
                                         A01)A94)K01)K04)

                                         265/45R20
                                         A01)A94)K01)K04)

                                         275/40R20
                                         A01)A94)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    9 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
251 AMG                        e1*2001/116*0404*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
375             Mercedes R63 AMG        255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)A94)K01)K04)

                                         265/40R20
                                         A01)A94)K01)K04)

                                         265/45R20
                                         A01)A94)K01)K04)

                                         275/40R20
                                         A01)A94)K01)K02)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCU)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
    225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
    A01) und G01) zu beachten.

GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
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Teiletyp :                 TN18-9020


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




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