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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     1/6
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 TN18-9020
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                      Tomason Klein Wiele
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                               PO
             Radgröße:                                                  9Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      130 mm
             Lochzahl:                                                     5
             Mittenlochdurchmesser:                                     71,5 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51823




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                          900 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                          160 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
             BF3         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                          160 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     2/6
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             9PA                           e13*2001/116*0089*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             176 bis 404     Porsche Cayenne        245/45R20                           A01) bis A10)
                                                    K03) N255)                          BF1)

                                                      255/45R20
                                                      K03) N265)

                                                      265/45R20
                                                      K01) N275)

                                                      275/40R20
                                                      K01)

                                                      275/45R20
                                                      ER2) G4L) K01)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             92A                             e13*2007/46*1085*..
§ 22 51823




             92AH                            e13*2007/46*1107*..
             92AHN                           e13*2007/46*1108*..
             92AN                            e13*2007/46*1106*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 419     Porsche Cayenne          255/45R20                         A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit        ER3) N265)                        BF2)
                             Serien-Verbreiterung)
                                                      255/50R20
                                                      ER1) N265)

                                                      265/45R20
                                                      ER3) N275)

                                                      275/40R20
                                                      ER3)

                                                      275/45R20
                                                      ER2)

                                                      285/45R20
                                                      ER1)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     3/6
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             92A                             e13*2007/46*1085*..
             92AH                            e13*2007/46*1107*..
             92AHN                           e13*2007/46*1108*..
             92AN                            e13*2007/46*1106*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 419     Porsche Cayenne          255/45R20                         A02) bis A10)
                             (Ausführungen ohne       ER3) N265)                        BF2)
                             Serien-Verbreiterung)
                                                      255/50R20
                                                      A01) ER1) K01) K04) N265)

                                                      265/45R20
                                                      ER3) N275)

                                                      275/40R20
                                                      A01) ER3) K01) K04)

                                                      275/45R20
                                                      A01) ER2) K01) K04)
§ 22 51823




                                                      285/45R20
                                                      A01) ER1) K01) K04)


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             970                               e13*2007/46*0970*..
             970H                              e13*2007/46*1161*..
             970HN                             e13*2007/46*1160*..
             970N                              e13*2007/46*1143*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne            hinten
             155 bis 309     Porsche Panamera, -4, - 245/40R20           275/35R20      A02) bis A10)
                             4S,-Diesel, S Hybrid                                       BF3) E63) EF0) V00)
                             (Ausf. mit kleinsten
                             Serienrädern in 18Zoll)

             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     4/6
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                    DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                    Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§ 22 51823




             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                    werden.

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
                    mm
                    Anzugsmoment: 160 Nm

             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                    mm
                    Anzugsmoment: 160 Nm

             BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28
                    mm
                    Anzugsmoment: 160 Nm

             E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
                    Sonderrad-Anbau zu entfernen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     5/6
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020



             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§ 22 51823




                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G4L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
                    275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     6/6
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 6a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH
§ 22 51823




             Geschäftsstelle Essen, 27.03.2018