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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    1/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 TN18-9020
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                      Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                      Vorderachse *
Radausführung:                                              PO
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  71,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm
 * Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr.
52328*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp TN18-10020, PO (ABE-Nr. 52328*02) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
981                              Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                   130 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 29 mm
970, 970H, 970HN, 970N           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                  160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 28 mm

RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    2/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile                Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 9YA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                                          160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 34 mm
9PA                         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                                                160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 36 mm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
981                              e13*2007/46*1185*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
155 bis 250     Porsche Boxster, Cayman 235/30R20              275/30R20                     A01) bis A10)
                                          K03)M00)                                           V00)

                                               235/35R20              265/35R20              A01) bis A10)
                                               K03)                                          V00)

                                               235/35R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                               K03)                                          V00)

                                               235/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                               K03)                                          V00)

                                               235/35R20              295/30R20              A01) bis A10)
                                               K03)                                          V00)

                                               245/30R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               245/30R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/30R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/30R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/30R20              295/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    3/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
176 bis 404     Porsche Cayenne         265/45R20            265/45R20                       A01) bis A10)
                                        K01)                                                 A11)N275)

                                               275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          A11)

                                               275/45R20              275/45R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          A11)ER4)G4L)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
155 bis 419     Porsche Cayenne           265/45R20            265/45R20                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serien-                                                    A11)ER5)N275)
                Verbreiterung)
                                          275/40R20            275/40R20                     A02) bis A10)
                                                                                             A11)ER5)

                                               275/45R20              275/45R20              A02) bis A10)
                                                                                             A11)ER4)

                                               285/45R20              285/45R20              A02) bis A10)
                                                                                             A11)ER3)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    4/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
155 bis 419     Porsche Cayenne            265/45R20            265/45R20                    A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne                                                           A11)ER5)N275)
                Serien-Verbreiterung)
                                           275/40R20            275/40R20                    A01) bis A10)
                                           K01)                                              A11)ER5)

                                               275/45R20              275/45R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          A11)ER4)

                                               285/45R20              285/45R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          A11)ER3)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
250 bis 324     Porsche Cayenne,          255/45R20            275/40R20                     A02) bis A10)
                Cayenne E-Hybrid                                                             A11)B34a)E66)E67)ER5)
                (mit 5mm                                                                     V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         255/50R20            275/45R20                     A02) bis A10)
                                                                                             A11)B34a)E66)E67)ER4)
                                                                                             V00)

                                               265/45R20              285/40R20              A01) bis A10)
                                                                                             A11)B34a)E66)E67)ER5)
                                                                                             V00)

                                               275/45R20              305/40R20              A01) bis A10)
                                                                                             A11)B34a)E66)E67)ER5)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    5/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
250 bis 324     Porsche Cayenne,          255/45R20            275/40R20                     A02) bis A10)
                Cayenne E-Hybrid                                                             A11)B34a)E66)E67)ER5)
                (mit 15mm                                                                    V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         255/50R20            275/45R20                     A02) bis A10)
                                                                                             A11)B34a)E66)E67)ER4)
                                                                                             V00)

                                               265/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             A11)B34a)E66)E67)ER5)
                                                                                             V00)

                                               275/45R20              305/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             A11)B34a)E66)E67)ER5)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                               e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
224 bis 349     Porsche Cayenne,           255/50R20            305/40R20                    A02) bis A10)
                Cayenne E-Hybrid                                                             A11)B34a)E66)E67a)
                (Modell 2023, mit 5mm                                                        ER5)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)          255/55R20            295/45R20                    A02) bis A10)
                                                                                             A11)B34a)E66)E67a)
                                                                                             ER2)

                                               255/55R20              305/45R20              A02) bis A10)
                                                                                             A11)B34a)E66)E67a)
                                                                                             ER1)V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    6/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
155 bis 405     Porsche Panamera, -4, -4S, 245/40R20             275/35R20                   A02) bis A10)
                -Diesel, -S , -S E-Hybrid   N255)                                            E63)EF0)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 18Zoll)     245/40R20            285/35R20                   A02) bis A10)
                                            N255)                                            E63)EF0)V00)

                                               255/40R20              285/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E63)EF0)V00)

                                               255/40R20              295/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E63)EF0)V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x20,ET50          10.0x20,ET50
294 bis 405     Porsche Panamera S, -4S, - 255/40R20             285/35R20                   A01) bis A10)
                GTS, -Turbo, -Turbo S       K01)                                             E63)EF0)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 19Zoll)     255/40R20            295/35R20                   A01) bis A10)
                                            K01)                                             E63)EF0)V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm,
        Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
     vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.

E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé



RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


E67) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
     Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
     Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1744 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1759 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1796 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
     275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.12.2023




RA-000950-D0-338-12a~PO-5-130-71_5-ET50