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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51178 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006917 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ TN19-9021
                             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                               An der Walkmühle 2
                                                               46356 Essen
                                                               QM-Nr. 49 02 0280806

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            TN19
                             Typ                               TN19-9021
                             Radgröße                          9JX21 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             5E           TN19-9021 / 5E / Ø72,6,-Ø57,1         5/112/57,1         35        800    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51178
§ 22 51178, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
                             Radtyp und Ausführung             TN19-9021 (s.o.)
                             Radgröße                          9JX21 H2
                             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  30
                             S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28,3
                             S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  28,3

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Audi
                                                               Seat
                                                               Skoda
                                                               Volkswagen

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51178 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006917 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ TN19-9021
                             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A8                 155-206        265/30R21   T96                                A01 A12 A14
                             4E                      240            265/30R21   A59 T96                            A14 A16 A19
                             e1*2001/116*0198*..,    257-331        265/30R21   T96                                K1c K2b Lim
                             e1*2001/116*0246*..                                                                   NBF S03
                             Audi Q3                 88-162         245/30R21   K1a K2b T91                        A01 A12 A14
                             8U, 8U1                 88-162         255/30R21   K1a K2b K6v                        A14 A16 A19
                             e1*2007/46*0591*..;                                                                   A57 S02
                             e13*2007/46*1163*..
                             Audi Q3                 88-162         245/30R21   T91                                A12 A14 A14
                             8U, 8U1                 88-162         255/30R21   A01 K6v                            A16 A19 A57
                             e1*2007/46*0591*..;                                                                   KMV S02
                             e13*2007/46*1163*..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Seat Ateca              85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b K6v K8c                A01 A12 A14
                             5FP                                                                                   A14 A16 A19
§ 22 51178, Erweiterung 01




                             e9*2007/46*6394*..                                                                    A58 F23 KMV
                             - Frontantrieb                                                                        S04

                             Seat Ateca 4drive       110, 140       245/30R21   K1c K2b K6v K8c T87 T91            A01 A12 A14
                             5FP                                                                                   A14 A16 A19
                             e9*2007/46*6394*..                                                                    A56 F24 KMV
                                                                                                                   S04
                             Skoda Kodiaq            92-140         245/35R21   T96                                A12 A14 A14
                             NS                      92-140         255/35R21   A01 K1a K2b T98                    A16 A19 A57
                             e8*2007/46*0249*                                                                      S04
                             Skoda Superb (III)      88-206         245/30R21   G01 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h    A01 A12 A14
                             3T                                                 K6i K8m T87 T91                    A14 A16 A19
                             e11*2001/116*                                                                         A57 Car Lim
                             0326*32-..;                                                                           S04
                             e11*2007/46*
                             0014*22-..
                             VW Arteon               110-206        245/30R21   K1a K2b T91                        A01 A12 A14
                             3H                      110-206        255/30R21   K1c K2b K5b K8d T93                A14 A16 A19
                             e1*2007/46*1725*..                                                                    A57 S04
                             VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   A01 K42                            A12 A14 A14
                             5N                      81-155         255/30R21   Z19                                A16 A19 KMV
                             e1*2001/116*                                                                          S04
                             0450*00-23;
                             e1*2007/46*
                             0487*00-14
                             - incl. Facelift 2011
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   K1c K2c K42                        A01 A12 A14
                             5N                                                                                    A14 A16 A19
                             e1*2001/116*                                                                          S04
                             0450*11-23;
                             e1*2007/46*
                             0487*02-14
                             - ab Facelift 2011

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51178 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006917 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ TN19-9021
                             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Tiguan (I)          81-155        255/30R21     K1c K2c K42                           A01 A12 A14
                             5N                                                                                       A14 A16 A19
                             e1*2001/116*                                                                             S04
                             0450*00-10;
                             e1*2007/46*
                             0487*00-01
                             VW Tiguan (II)         85-176        245/35R21     K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
                             5N                     85-176        255/35R21     K1c K2b K6w                           A14 A16 A19
                             e1*2001/116*                                                                             A57 KOV S04
                             0450*24-..;
                             e1*2007/46*
                             0487*15-..
                             - ab Modell 2016
                             VW Tiguan (II)         85-176        245/35R21     K1c K2b                               A01 A12 A14
                             5N                     85-176        255/35R21     K1c K2b K6w                           A14 A16 A19
                             e1*2001/116*                                                                             A57 KOV S04
                             0450*24-..;
§ 22 51178, Erweiterung 01




                             e1*2007/46*
                             0487*15-..
                             - ab Modell 2016
                             VW Tiguan (II)         85-176        245/35R21                                           A12 A14 A14
                             5N                     85-176        255/35R21     A01 K6w                               A16 A19 A57
                             e1*2001/116*                                                                             KMV S04
                             0450*24-..;
                             e1*2007/46*
                             0487*15-..
                             - ab Modell 2016
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51178 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006917 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ TN19-9021
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 8

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51178, Erweiterung 01




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51178 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006917 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ TN19-9021
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
§ 22 51178, Erweiterung 01




                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006917 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ TN19-9021
                             Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                 Seite 6 von 8

                             K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                             befestigen.

                             K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                             vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                             zu befestigen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.
§ 22 51178, Erweiterung 01




                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                             Fahrzeugausführungen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006917 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ TN19-9021
                             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 51178, Erweiterung 01




                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006917 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ TN19-9021
                             Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                  Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 11. Februar 2018
§ 22 51178, Erweiterung 01




                             Tufan                                                               00287428.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim