GUTACHTEN zur ABE Nr. 49767 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55026914 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ TN1F-7517
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH
An der Walkmühle 2
46356 Essen
QM-Nr. 49 02 0280806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Tomason
Typ TN1F-7517
Radgröße 7,5Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- TN1F-7517 / ohne Ring 5/118/71,1 64 1075 2300
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49767
Herstellerzeichen Tomason
Radtyp und Ausführung TN1F-7517 (s.o.)
Radgröße 7,5Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 180 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Fiat
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49767 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55026914 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ TN1F-7517
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumper (III) 74-130 225/55R17 T01 Z15 215 A12 A14 A58
Y, 250L 74-130 225/55R17C T04 Z15 215 A68 B02 KMV
e3*2001/116*0234*..; 74-130 235/55R17 A01 G38 T03 Z15 215 S01
e3*2007/46*0046*..; 74-130 235/55R17 T03 X45 Z15 215
L773 74-130 235/60R17C A01 G01 Z15 215
- geschl. Aufbau 74-130 235/60R17C Z16 215
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Citroen Jumper (III) 74-130 225/55R17 K1c T01 Z15 215 A01 A12 A14
Y, 250L 74-130 225/55R17C K1c T04 Z15 215 A58 A68 B02
e3*2001/116*0234*..; 74-130 235/55R17 G38 K1c T03 Z15 215 KOV S01
e3*2007/46*0046*..; 74-130 235/60R17C G01 K1c Z15 215
L773 74-130 235/60R17C K1c Z16 215
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (III) 74-130 225/55R17 T01 Z15 215 A12 A14 A58
250, 250L 74-130 225/55R17C T04 Z15 215 A68 B02 KMV
e3*2001/116*0232*..; 74-130 235/55R17 A01 G38 T03 Z15 215 S01
e3*2007/46*0049*..; 74-130 235/55R17 T03 X45 Z15 215
e3*2007/46*0044*..; 74-130 235/60R17C A01 G01 Z15 215
L779 74-130 235/60R17C Z16 215
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (III) 74-130 225/55R17 K1c T01 Z15 215 A01 A12 A14
250, 250L 74-130 225/55R17C K1c T04 Z15 215 A58 A68 B02
e3*2001/116*0232*..; 74-130 235/55R17 G38 K1c T03 Z15 215 KOV S01
e3*2007/46*0044*..; 74-130 235/60R17C G01 K1c Z15 215
e3*2007/46*0049*..; 74-130 235/60R17C K1c Z16 215
L779
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (III) 74-130 225/55R17 K1c T01 Z15 215 A01 A12 A14
Y, 250L 74-130 225/55R17C K1c T04 Z15 215 A58 A68 B02
e3*2001/116*0233*..; 74-130 235/55R17 G38 K1c T03 Z15 215 KOV S01
e3*2007/46*0045*..; 74-130 235/60R17C G01 K1c Z15 215
L772 74-130 235/60R17C K1c Z16 215
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49767 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55026914 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ TN1F-7517
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot Boxer (III) 74-130 225/55R17 T01 Z15 215 A12 A14 A58
Y, 250L 74-130 225/55R17C T04 Z15 215 A68 B02 KMV
e3*2001/116*0233*..; 74-130 235/55R17 G38 T03 Z15 215 S01
e3*2007/46*0045*..; 74-130 235/55R17 T03 X45 Z15 215
L772 74-130 235/60R17C A01 G01 Z15 215
- geschl. Aufbau 74-130 235/60R17C Z16 215
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
215 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49767 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55026914 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ TN1F-7517
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A68 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Gummiventile mit Metallfuß müssen den Normen
E.T.R.T.O. – Typ V3.23.01 oder Tire and Rim – Nr. TR 600HP - entsprechen, Metallschraubventile mit
langer Überwurfmutter der DIN 7779 (z.B. Hersteller Alligator Typ 2024R8 bzw. 3004A).
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G38 Ist die Reifengröße 225/70R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X45 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15
oder 225/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49767 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55026914 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ TN1F-7517
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
Seite 5 von 5
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 23. Januar 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 23. Januar 2016
Tufan 00241297.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim