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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN20
             Typ                               TN20-8018
             Radgröße                          8JX18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             5B           TN20-8180 5B / Ø63,4 - Ø56,1            5/100/56,1         35        600    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51740
             Herstellerzeichen                 TOMASON
             Radtyp und Ausführung             TN20-8018 (s.o.)
             Radgröße                          8JX18H2
§ 22 51740




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      120                    -
             S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                     -
             S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                    -
             S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                    28,3

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        MG Rover
                                               Subaru
                                               Toyota

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                              Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Rover 75, MG ZT         118-140        225/45R18   K1c K23 K2c K42 K56 R09        A01 A12 A14
             RJ, J                   85-130         225/40R18   K1c K2c K42 K56 R37            A16 A19 Lim
             e11*98/14*0111*..,                                                                S05
             e11*2001/116*0111*.
             Rover 75, MG ZT-T       118-140        225/45R18   K1c K2c K42 K56 R09            A01 A12 A14
             RJ, J                   85-130         225/40R18   K1c K2c K42 K56 R37 T88        A16 A19 Car
             e11*98/14*0111*..,                                                                S05
             e11*2001/116*0111*.
             - Tourer/Kombi
             Subaru BRZ (Z)          147            215/40R18   K1a K2b                        A01 A12 A14
             ZC, GC/GF               147            225/35R18   K1c K2b K6i                    A16 A19 A58
             e13*2007/46*1281*..;    147            225/40R18   K1c K2b K6i                    Cpe V18 S02
             e13*2001/116*           147            235/35R18   K1c K2b K6i
             0026*05-..              147            245/35R18   K1c K2c K5b K6d K6i
             - incl. Facelift 2016
             Subaru Forester         90-169         215/45R18   K1a K1b K2b Z49                A01 A12 A14
             SG, SGS, SGG            90-169         225/45R18   K1c K2c K42 K45 Z49            A16 A19 S03
             e13*98/14*0087*..,      90-169         235/40R18   K1c K2c K42 Z49
§ 22 51740




             e1*2001/116*0209*..,    90-169         235/45R18   K1c K2c K41 K42 K45 Z49
             e11*2001/116*0242*.     90-169         245/40R18   K1c K2c K42 K45 Z49
             Subaru Forester         104-169        225/45R18   K1c K2c K42 Z58                A01 A12 A14
             SH, SHS, SHLPG          104-169        225/50R18   K15 K1c K2c K42 K56 Z58        A16 A19 Car
             e13*2001/116*0982*0     104-169        235/45R18   K15 K1c K2c K42 K56 Z58        S04
             0-08;                   104-169        245/45R18   K15 K1c K2c K42 K56 Z58
             e1*2001/116*0485*..,
             e24*2007/46*0007*..
             Subaru Forester         108-177        225/50R18   K1c                            A01 A12 A14
             SJ, SH                  108-177        225/55R18   K1c                            A16 A19 A56
             e13*2007/46*1305*..     108-177        245/45R18   K1c                            Car S02
             e13*2001/116*
             0982*09-.. (Ausf. SJ)
             Subaru Impreza          79-195         205/40R18   K1c K2b K42 T86                A01 A12 A14
             G3, G3S                 79-195         205/45R18   K1c K2b K42 R70 T86            A16 A19 Flh
             e1*2001/116*0438*..,    79-195         215/40R18   K1c K2c K41 K42 T85 T89        KOV S04
             e1*2001/116*0460*..     79-195         225/40R18   K1c K2c K41 K42 T88 T89
             Subaru Impreza XV       110            205/45R18   K42 K6y R70                    A01 A12 A14
             G3                      110            215/40R18   K41 K42 K5x K6y T89            A16 A19 Flh
             e1*2001/116*0438*..     110            225/40R18   K41 K42 K5x K6y                KMV S04
             Subaru Legacy           110-127        215/40R18   K6c T89 120                    A01 A12 A14
             BM/BR, BM/BRS           110-127        215/45R18   K6c T89 T93 120                A16 A19 A56
             e1*2007/46*0079*..;     110-127        225/40R18   K1c K4h K6d K6g T88 T92 120    Car Lim NfS
             e13*2007/46*1074*..     110-127        225/45R18   K1c K4h K6d K6g 120            X26 S02
                                     110-127        235/40R18   K1c K2c K4h K6d K6g 120
                                     110-127        245/40R18   K1c K2c K4h K6d K6h K6i 120




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Subaru Legacy           110-180        215/45R18   K42 T89 Z49 120                       A01 A12 A14
             Outback                 110-180        225/40R18   K42 T88 T91 X73 Z49 120               A16 A19 Car
             BL/BP, -S, -G           110-180        225/45R18   K42 K45 Z49 120                       S03
             e1*2001/116*0228*..,    110-180        235/40R18   K1b K2b K42 Z49 120
             e1*2001/116*0256*..,    110-180        245/40R18   K1c K2b K42 K45 Z49 120
             e11*2001/116*0240*.
             Subaru Outback          110-191        225/50R18   K6d 120                               A01 A12 A14
             BM/BR, BM/BRS           110-191        225/55R18   K6d 120                               A16 A19 A56
             e1*2007/46*0079*..;     110-191        235/50R18   K6d 120                               Car S02
             e13*2007/46*1074*..     110-191        245/50R18   K2b K4h K6d K6g 120
                                     110-191        255/45R18   K6d 120
             Subaru XV               80-110         225/45R18   K1c K6w                               A01 A12 A14
             G4                      80-110         235/45R18   K1c K2c K6w                           A16 A19 A56
             e1*2007/46*0597*..                                                                       Flh KMV S04
             Toyota GT86 (Z)         147            215/40R18   K1a K2b                               A01 A12 A14
             ZN, GC/GF               147            225/35R18   K1c K2b K6i                           A16 A19 A58
             e13*2007/46*1287*..;    147            225/40R18   K1c K2b K6i                           Cpe V18 S02
             e13*2001/116*           147            235/35R18   K1c K2b K6i
             0026*05-..              147            245/35R18   K1c K2c K5b K6d K6i
             - incl. Facelift 2016
§ 22 51740




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 51740




             A19
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
             durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K23    An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 51740




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51740




             Lim
             Limousine.

             NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
             Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 8

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
§ 22 51740




             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18      275/45R18
             Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
             Nr. 18   255/50R18      285/45R18
             Nr. 19   255/55R18      285/50R18
             Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X26      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

             X73    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/45R17
             bzw. 225/40R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
             Kederband) zu entfernen.

             Z58      Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

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             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Januar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Januar 2018
§ 22 51740




             Tufan                                                                00285547.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim