GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QM-Nr. 49 02 0280806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell TN20 Typ TN20-8519 Radgröße 8.5JX19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 5F TN20-8519 5F / Ø72,6 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 750 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51738 Herstellerzeichen TOMASON Radtyp und Ausführung TN20-8519 (s.o.) Radgröße 8.5JX19H2 § 22 51738 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S07 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 225/35R19 A12 A14 A16 FY 79-99,2 235/35R19 A19 A57 Flh e4*2001/116*0106*.. KMV S03 Lexus IS 110-153 225/35R19 R02 T88 A12 A14 A16 XE2(a) 110-153 235/35R19 A01 G01 K30 T87 T91 A19 Lim V19 e11*2001/116* 110-153 245/35R19 R03 T89 VL9 S06 0206*00-09 110-153 255/30R19 R03 T91 110-153 255/35R19 R03 Lexus IS 250c 153 225/35R19 R02 T88 A12 A14 A16 XE2(a) 153 235/35R19 A01 G01 K3s R02 T87 T91 A19 Cbo VL9 e11*2001/116* 153 245/35R19 R03 T89 S06 0206*00-09 153 255/35R19 R03 Suzuki Grand Vitara 78-122 245/45R19 A01 K1a A12 A14 A16 JT 78-122 255/45R19 A01 K1c A19 Y84 S04 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer Suzuki Grand Vitara 78-171 245/45R19 A01 K1a A12 A14 A16 § 22 51738 JT 78-171 255/45R19 A01 K1c A19 Y85 S04 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer Suzuki Kizashi 131 225/40R19 T93 A12 A14 A16 FR 131 235/35R19 T91 A19 A57 Lim e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R19 S07 Suzuki SX4 66-99,2 225/35R19 K1c K2b A01 A12 A14 EY 66-99,2 235/35R19 K1c K2b A16 A19 A58 e4*2001/116*0105*..; Flh KOV S03 e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 225/35R19 A12 A14 A16 EY 66-99,2 235/35R19 A19 A57 Flh e4*2001/116*0105*..; KMV S03 e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 225/35R19 K1c K2b A01 A12 A14 GY 79,82,88 235/35R19 K1c K2b A16 A19 A58 e4*2001/116*0124*..; Flh KOV S02 e4*2007/46*0291*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 225/35R19 A12 A14 A16 GY 79,82,88 235/35R19 A19 A57 Flh e4*2001/116*0124*..; KMV S02 e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 79, 88 215/35R19 K1c K2b K42 A01 A12 A14 GY 79, 88 225/35R19 K1c K2c K42 A16 A19 A58 e4*2001/116*0124*.. Lim S02 - Limousine Suzuki SX4 S-Cross 82,88,103 225/40R19 K2b K6w A01 A12 A14 JY 82,88,103 235/35R19 K1b K2b K6w A16 A19 A57 e4*2007/46* F16 S03 0779*04-.. ab Modelljahr 2017 Suzuki SX4 S-Cross 88 225/35R19 K1c K2b T88 A01 A12 A14 JY 88 235/35R19 K1c K2b A16 A19 A57 e4*2007/46* F16 S05 0779*00-03 Suzuki Vitara 88, 103 225/40R19 A12 A14 A16 LY 88, 103 235/35R19 A01 K1c K2b A19 A57 S05 e4*2007/46*0928*.. 88, 103 235/40R19 A01 K1c K2b 88, 103 245/35R19 A01 K1c K2b 88, 103 245/40R19 A01 G01 K1c K2b Toyota Avensis 110,130 225/35R19 K42 K46 T88 A01 A12 A14 T25 110,130 235/35R19 G79 K14 K27 K42 K46 T87 A16 A19 Car § 22 51738 e11*2001/116*0196*. 110,130 245/30R19 K14 K25 K42 K46 K66 Flh Sth S06 Toyota Avensis 82-130 225/40R19 T93 A12 A14 A16 T27, /-MS1 82-130 235/35R19 T91 A19 Car Lim e11*2001/116*0331*.; 82-130 235/40R19 V19 S06 e11*2007/46*0236*.. 82-130 245/35R19 T93 - incl. Facelift 82-130 255/35R19 A01 K1a K2b K4h K6e 2012+2015 Toyota C-HR 72, 85 225/45R19 A12 A14 A16 AX1T(EU,M), -/TMG 72, 85 235/40R19 A19 A57 MHy e11*2007/46*3641*.., 72, 85 235/45R19 S06 e13*2007/46*1765*.. 72, 85 245/40R19 A01 K1c K6w 72, 85 255/40R19 A01 K1c K2b K6b K6x Toyota Corolla Verso 81-130 235/35R19 K42 T91 A01 A12 A14 R1 A16 A19 Ver e11*2001/116*0222*. S06 Toyota RAV4 (III) 100-130 235/45R19 A12 A14 A16 XA3(a) 100-130 245/45R19 A19 A57 KOV e6*2001/116* 100-130 255/40R19 S06 0105*00-08 100-130 255/45R19 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (III) 100-130 235/45R19 A12 A14 A16 XA3(a) 100-130 245/45R19 A19 A57 KMV e6*2001/116* 100-130 255/40R19 S06 0105*00-08 100-130 255/45R19 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 4 von 9 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als § 22 51738 erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 5 von 9 A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. § 22 51738 G79 Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 6 von 9 K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. § 22 51738 K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 7 von 9 R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform § 22 51738 Sth Stufenheck. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 8 von 9 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 § 22 51738 Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/45R19 295/40R19 Nr. 24 265/50R19 295/45R19 Nr. 25 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VL9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R19 245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 2 235/35R19 245/35R19, 255/35R19, 285/30R19 Nr. 3 255/30R19 255/35R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Fließheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51738 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55005418 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ TN20-8519 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 9 von 9 Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. § 22 51738 Lambsheim, 14. Januar 2018 Tufan 00285704.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim