Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN21
             Typ                               TN21-8520
             Radgröße                          8.5JX20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             5F           TN21-8520 5F / Ø72,6-Ø66,1            5/114,3/66,1       40        750    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51878
             Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
             Radtyp und Ausführung             TN21-8520 (s.o.)
             Radgröße                          8.5JX20H2
§ 22 51878




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28,3
             S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
             S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                  28
             S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  28,3

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Dacia
                                               Nissan
                                               Renault

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                              Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20   K1a K1b                         A01 A12 A14
             SD/SR                   63-92         235/35R20   K1a K1b K2b                     A16 A18 A58
             e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                 KOV S04
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20   K1a K1b                         A01 A12 A14
             SD/SR                   66-92         235/35R20   K1a K1b K2b                     A16 A18 A56
             e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                 KOV S04
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster (II) 2WD   66-92         225/35R20   K1a K1b K2c                     A01 A12 A14
             SR (SR*H..)             66-92         235/35R20   K1c K2c                         A16 A18 A58
             e2*2001/116*            66-92         235/40R20   K1c K2c K3s                     F23 KOV S05
             0323*43-..;             66-92         245/35R20   K1c K2c K3s
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
§ 22 51878




             Dacia Duster (II) 4WD   80, 84, 92    225/35R20   K1a K1b K2c                     A01 A12 A14
             SR (SR*H..)             80, 84, 92    235/35R20   K1c K2c                         A16 A18 A56
             e2*2001/116*            80, 84, 92    235/40R20   K1c K2c K3s                     F24 KOV S05
             0323*43-..;             80, 84, 92    245/35R20   K1c K2c K3s
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
             Nissan Murano           172           255/45R20   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
             Z50                     172           265/45R20   K1c K2b                         A16 A18 S03
             e1*2001/116*0298*..
             Nissan Murano           140, 188      235/55R20   K2b                             A01 A12 A14
             Z51                     140, 188      245/50R20   K1a K2b                         A16 A18 S03
             e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20   K2b
                                     140, 188      255/50R20   K1c K2a K2b
                                     140, 188      265/45R20   K1a K2b
                                     140, 188      275/45R20   K1a K1b K2b
             Nissan X-Trail          84-121        245/35R20   K1b K2c LK6                     A01 A12 A14
             T30                                                                               A16 A18 S03
             e1*98/14*0166*..
             Renault Espace (V)      96-165        235/45R20                                   A12 A14 A16
             RFC                     96-165        245/45R20                                   A18 A58 L06
             e2*2007/46*0470*..      96-165        255/45R20                                   S02
                                     96-165        265/45R20   A01 K8f
             Renault Fluence         63-103        235/30R20   K2b K6g K8k                     A01 A12 A14
             Z                       63-103        245/30R20   K1a K2a K2b K6g K8k             A16 A18 Sth
             e2*2001/116*0373*..;                                                              S04
             e2*2007/46*0010*..
             - Limousine
             Renault Laguna          81-131        255/30R20   K1c K2b K56 L05 T88 T92         A01 A12 A14
             T                       81-173        245/30R20   K1c K2b L06 T90                 A16 A18 Car
             e2*2001/116*0363*..;                                                              Flh S06
             e2*2007/46*0012*..


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Laguna          125-175        245/30R20   K1c NoD T90                        A01 A12 A14
             Coupé                   81-110         245/30R20   K1c T90 Y16                        A16 A18 Cpe
             T                       81-175         255/30R20   K1c K2b T88 T92                    L06 S06
             e2*2001/116*
             0363*07-..
             Renault Latitude        81,103         235/30R20   K4h T88                            A01 A12 A14
             T                       81-127         225/35R20   K4h T90                            A16 A18 Lim
             e2*2001/116*0363*..     81-127         235/35R20   G81 K4h T88 T92                    S06
                                     81-127         245/30R20   K1a K4g K6g T90
                                     81-127         255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
             Renault Megane (III)    78-132         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88    A01 A12 A14
             Z                                                                                     A16 A18 Cpe
             e2*2001/116*0373*..;                                                                  Flh S04
             - Cabriolet
             Renault Megane (III)    63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88        A01 A12 A14
             Z                                                                                     A16 A18 Car
             e2*2001/116*0373*..;                                                                  S04
             e2*2007/46*0010*..
             - Grandtour
             Renault Megane (III)    63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88        A01 A12 A14
§ 22 51878




             Z                                                                                     A16 A18 Cpe
             e2*2001/116*0373*..;                                                                  Flh S04
             e2*2007/46*0010*..
             - Fließheck
             - Coupé
             Renault Megane (IV)     66-121         235/30R20   G01 K1c K2c K8m T88                A01 A12 A14
             RFB                                                                                   A16 A18 A58
             e2*2007/46*0546*..                                                                    Car Flh L05
                                                                                                   S04
             Renault Scenic (III)    63-118         255/30R20   K1a K1b K2b K4a K8f T92            A01 A12 A14
             JZ                                                                                    A16 A18 A58
             e2*2001/116*0379*..,                                                                  A60 S04
             e2*2007/46*0011*..
             - Scenic / Gr. Scenic
             Renault Talisman        81-147         225/35R20   R37                                A12 A14 A16
             RFD                     81-147         235/35R20   R37                                A18 A58 Car
             e11*2007/46*2969*..     81-147         245/35R20   A01 K2b K8g                        L05 Lim S04
                                     81-147         255/30R20   A01 K2b K8g
                                     81-147         255/35R20   A01 K2b K8g
             Renault Talisman        81-147         245/35R20   K2b K8k                            A01 A12 A14
             4Control                81-147         255/30R20   K2b K8k                            A16 A18 A58
             RFD                     81-147         255/35R20   K2b K8k                            Car L04 Lim
             e11*2007/46*2969*..                                                                   S04
             - mit Allradlenkung

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 8

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
§ 22 51878




             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.
§ 22 51878




             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 8

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51878




             K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
             dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
             Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
             Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                               Seite 7 von 8
             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 51878




             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
             Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 51878




             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 17. März 2018




             Tufan                                                                   00290511.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim