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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN21
             Typ                               TN21-8520
             Radgröße                          8.5JX20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             5F           TN21-8520 5F / Ø72,6-Ø64,1            5/114,3/64,1       40        750    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51878
             Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
             Radtyp und Ausführung             TN21-8520 (s.o.)
             Radgröße                          8.5JX20H2
§ 22 51878




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Honda

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                              Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90     A01 A12 A14
             CU1,CU3                115            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88         A16 A18 Lim
             e6*2001/116*                                                                      S02
             0113, 0115*..
             Honda Accord (VIII)    148            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88         A01 A12 A14
             CU2                    148            245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56         A16 A18 Lim
             e6*2001/116*0114*..                                                               S02
             Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90     A01 A12 A14
             Tourer                 115            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88         A16 A18 Car
             CW1, CW3                                                                          S02
             e6*2001/116*
             0120,0122*..
             Honda Accord (VIII)    148            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88         A01 A12 A14
             Tourer                 148            245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56         A16 A18 Car
             CW2                                                                               S02
             e6*2001/116*0121*..
             Honda CR-V (II)        110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6             A01 A12 A14
             RD8                                                                               A16 A18 S02
§ 22 51878




             e11*98/14*0190*
             00-01
             Honda CR-V (II)        110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6             A01 A12 A14
             RD8, RD9                                                                          A16 A18 S02
             e11*98/14*0190*02-..
             e11*2001/116*0234*.
             Honda CR-V (III)       103-122        245/40R20   K1c                             A01 A12 A14
             RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20   K1c                             A16 A18 S02
             e11*2001/116*
             0301*00-05,
             0302*00-05,
             0322*00-03
             Honda CR-V (IV)        88-114         245/40R20   K1c K2b K6c K6w                 A01 A12 A14
             RE5, RE6               88-114         245/45R20   K1c K2b K6c K6w                 A16 A18 A57
             e11*2001/116*                                                                     S02
             0301*06-09,
             0302*06-10
             Honda CR-V (IV)        88-118         245/40R20   K1c K2b K6c K6w                 A01 A12 A14
             RE5, RE6               88-118         245/45R20   K1c K2b K6c K6w                 A16 A18 A57
             e11*2001/116*                                                                     S02
             0301*10-,
             0302*11-
             ab Facelift 2015
             Honda Civic (VIII)     61-103         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44     A01 A12 A14
             FK1, FK2, FK3                                                                     A16 A18 Flh
             e11*2001/116*                                                                     S02
             0255*00-06,
             0256*00-06,
             0257*00-05




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VIII)     73-148        235/30R20     G01 K1c K2c K43 K44 K56               A01 A12 A14
             Type S/R                                                                                 A16 A18 Flh
             FN1, FN2, FN3, FN4                                                                       K41 K42 S02
             e11*2001/116*
             0297,0306,0298,
             0334*..
             Honda Civic (X) 5-     88-134        235/30R20     K2b                                   A01 A12 A14
             Türer                                                                                    A16 A18 Y85
             FC                                                                                       S02
             e11*2007/46*3633*..
             Honda Civic (X)        88-134        235/30R20     K2b                                   A01 A12 A14
             Limousine                                                                                A16 A18 Lim
             FC                                                                                       S02
             e11*2007/46*3633*..
             Honda HR-V             88, 96        225/35R20     K1c K2b K8a                           A01 A12 A14
             RU                                                                                       A16 A18 A58
             e6*2007/46*0158*..                                                                       S02

             Allgemeine Hinweise
§ 22 51878




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 6

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 51878




             A14
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 6

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 51878




             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51878 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN21-8520
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 51878




             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 17. März 2018




             Tufan                                                                   00290510.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim