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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51895 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                    Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                             An der Walkmühle 2
                                                             46356 Essen
                                                             QM-Nr. 49 02 0280806

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          TN22
                             Typ                             TN22-10022
                             Radgröße                        10Jx22H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                 (mm)
                             MB           TN22-10022 / MB / *mit 25 mm           5/112/66,6         20*      975     2300
                                          Distanzscheibe Kennz. 12437

                             Kennzeichnungen
§ 22 51895, Erweiterung 01




                             KBA-Nummer                      51895
                             Herstellerzeichen               TOMASON KLEIN WIELE
                             Radtyp und Ausführung           TN22-10022 (s.o.)
                             Radgröße                        10Jx22H2
                             Einpresstiefe                   ET 45
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,5              Kegel 60°        160                  55
                             S02       Schraube M14x1,5              Kegel 60°        120                  55
                             S03       Schraube M14x1,5 zweiteilig   Kegel 60°        160                  56

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi
                                                             Porsche
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51895 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 9


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A7 Sportback       170-250        265/30R22   K1c K2c K5d K7i K8m T97            A01 A12 A14
                             F2                                                                                    A17 A18 A56
                             e1*2007/46*1801*..;                                                                   D00 L06 MHy
                             e1*2007/46*1840*..                                                                    S02
                             Audi A8                 150-368        265/30R22   K1c K2c K3a K5a K8b T97            A01 A12 A14
                             4H                                                                                    A17 A18 A57
                             e1*2007/46*0284*..                                                                    D00 NBF S02
                             e1*2007/46*0398*..
                             Audi A8                 210, 250       265/30R22   K1c K2c K3a K5d K8e K8x T97        A01 A12 A14
                             F8                                                                                    A17 A18 A56
                             e1*2007/46*1751*..                                                                    D00 L06 S02
                             Audi Q7                 155-245        265/35R22   M+S T02                            A12 A14 A17
                             4L, 4L1                 155-245        265/40R22   A01 K3b M+S                        A18 A56 D00
                             e1*2001/116*            155-245        275/35R22   A01 K1a K2b M+S T04                L06 MHy RQ7
                             0350*20-..;             155-245        285/35R22   A01 K1c K2b K3b K7d T02 T06        S03
§ 22 51895, Erweiterung 01




                             0367*05-..;             155-245        295/30R22   A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d T03
                             e13*2007/46*                                       T99
                             1081*06-..              155-245        295/35R22   A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d
                             - mit Radhaus-          155-245        305/30R22   A01 K1c K2c K3b K4i K6x K7i K8e
                               Verbreiterungen                                  R70 T01 T05
                             Audi Q7                 155-245        265/35R22   K1c K2b T02                        A01 A12 A14
                             4L, 4L1                 155-245        265/40R22   K1c K2b K3b                        A17 A18 A56
                             e1*2001/116*            155-245        275/35R22   K1c K2c T04                        D00 L06 MHy
                             0350*20-..;             155-245        285/35R22   K1c K2c K3b K7d T02 T06            S03
                             0367*05-..;
                             e13*2007/46*
                             1081*06-..
                             Audi Q8                 210            265/40R22                                      A12 A14 A17
                             4L                      210            275/40R22                                      A18 A56 D00
                             e1*2001/116*0350*32-    210            285/40R22                                      L06 S03
                             ..                      210            295/35R22
                                                     210            295/40R22
                                                     210            305/35R22
                             Audi RS6 Avant          412, 445       295/25R22   K1a K1b K3b K3k K5e K5l K6g K8h    A01 A12 A14
                             4G                                                 R70                                A17 A18 A56
                             e1*2007/46*0544*01-..                                                                 Car D00 S02
                             Audi S8                 382, 445       265/30R22   K1c K2c K3a K5a K8b R21 T97        A01 A12 A14
                             4H                                                                                    A17 A18 A56
                             e1*2007/46*0284*..                                                                    D00 NBF S02
                             e1*2007/46*0398*..
                             Audi SQ7                320            265/35R22   K1c K2b M+S T02                    A01 A12 A14
                             4L, 4L1                 320            265/40R22   K1c K2b K3b M+S                    A17 A18 A56
                             e1*2001/116*            320            275/35R22   K1c K2c M+S T04                    D00 L06 S03
                             0350*26-..;             320            285/35R22   K1c K2c K3b K7d T02 T06
                             e13*2007/46*
                             1081*12-..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51895 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi SQ7               320            265/35R22    M+S T02                               A12 A14 A17
                             4L, 4L1                320            265/40R22    A01 K3b M+S                           A18 A56 D00
                             e1*2001/116*           320            275/35R22    A01 K1a K2b M+S T04                   L06 RQ7 S03
                             0350*26-..;            320            285/35R22    A01 K1c K2b K3b K7d T02 T06
                             e13*2007/46*           320            295/30R22    A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d T03
                             1081*12-..             320            295/35R22    A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d
                                                    320            305/30R22    A01 K1c K2c K3b K4i K6x K7i K8e
                                                                                R70 T01 T05
                             Porsche Macan          155-294        265/35R22    K1c R02                               A01 A12 A14
                             95B, 95BN              155-294        295/30R22    K2b R03                               A17 A18 A56
                             e13*2007/46*           155-294        295/30R22    K2h R03                               BnK D00 V22
                             1164, 1165*02-..                                                                         Vn2 S01
                             VW Touareg (III)       170, 210       255/40R22    K2b T03 T99                           A01 A12 A14
                             CR                     170, 210       265/35R22    K1a K2b T02                           A17 A18 A56
                             e1*2007/46*1827*..     170, 210       265/40R22    K1a K2b                               D00 L06 S03
                                                    170, 210       275/35R22    K1a K2b T00 T04
§ 22 51895, Erweiterung 01




                                                    170, 210       285/35R22    K1c K2c K3b K5w K6w T02 T06
                                                    170, 210       295/30R22    K1c K2c K3b K5w K6x T03 T99
                                                    170, 210       295/35R22    K1c K2c K3b K5w K6x

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51895 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 9

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
§ 22 51895, Erweiterung 01




                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
                             werden.

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             D00    Das Sonderrad ist für dieses Fahrzeug nur zulässig in Verbindung mit Distanzscheibe.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51895 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 9

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51895, Erweiterung 01




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                             zu befestigen.

                             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                  Seite 6 von 9

                             K5e    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

                             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§ 22 51895, Erweiterung 01




                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
                             Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                             Fahrzeugausführungen.

                             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 9

                             R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
                             Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
                             Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
                             Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
                             Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
§ 22 51895, Erweiterung 01




                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51895 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 9

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   245/30R22     285/25R22, 295/25R22
                             Nr.   2   255/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
                             Nr.   3   265/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
                             Nr.   4   265/35R22     295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
§ 22 51895, Erweiterung 01




                             Nr.   5   275/35R22     315/30R22
                             Nr.   6   285/30R22     335/25R22
                             Nr.   7   285/35R22     315/30R22
                             Nr.   8   285/40R22     325/35R22
                             Nr.   9   295/30R22     335/25R22

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55037318 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN22-10022
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                   Seite 9 von 9
                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 12. Dezember 2018
§ 22 51895, Erweiterung 01




                             Tufan                                                                00309352.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim