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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51897 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0182005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TN22
Typ                               TN22-8520
Radgröße                          8.5JX20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5F           TN22-8520 5F/Ø72,6-Ø66,1              5/114,3/66,1       40        750    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51897
Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
Radtyp und Ausführung             TN22-8520 (s.o.)
Radgröße                          8.5JX20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                  28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28,3
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                  28
S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51897 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20   K1a K1b                          A01 A12 A14
SD/SR                   63-92         235/35R20   K1a K1b K2b                      A16 A18 A58
e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                  KOV S04
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20   K1a K1b                          A01 A12 A14
SD/SR                   66-92         235/35R20   K1a K1b K2b                      A16 A18 A56
e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                  KOV S04
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/35R20   K1a K1b K2c                      A01 A12 A14
SR (SR*H..)             66-110        235/35R20   K1c K2c                          A16 A18 A58
e2*2001/116*            66-110        235/40R20   K1c K2c K3s                      F23 KOV S05
0323*43-..;             66-110        245/35R20   K1c K2c K3s
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/35R20                                    A12 A14 A16
SR (SR*H..)             66-110        235/35R20   A01 K1a K1b K2b                  A18 A58 F23
e2*2001/116*            66-110        235/40R20   A01 K1a K1b K2b K3s              KMV S05
0323*43-..;             66-110        245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/35R20   K1a K1b K2c                      A01 A12 A14
SR (SR*H..)             80-110        235/35R20   K1c K2c                          A16 A18 A56
e2*2001/116*            80-110        235/40R20   K1c K2c K3s                      F24 KOV S05
0323*43-..;             80-110        245/35R20   K1c K2c K3s
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/35R20                                    A12 A14 A16
SR (SR*H..)             80-110        235/35R20   A01 K1a K1b K2b                  A18 A56 F24
e2*2001/116*            80-110        235/40R20   A01 K1a K1b K2b K3s              KMV S05
0323*43-..;             80-110        245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Nissan Murano           172           255/45R20   K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
Z50                     172           265/45R20   K1c K2b                          A16 A18 S03
e1*2001/116*0298*..
Nissan Murano           140, 188      235/55R20   K2b                              A01 A12 A14
Z51                     140, 188      245/50R20   K1a K2b                          A16 A18 S03
e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20   K2b
                        140, 188      255/50R20   K1c K2a K2b
                        140, 188      265/45R20   K1a K2b
                        140, 188      275/45R20   K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51897 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Qashqai (III)   103 ,116      235/45R20                                         A12 A14 A16
J12                    103 ,116      245/40R20    A01 K3k K6w                          A18 A58 F23
e9*2018/858*11042*..   103 ,116      255/40R20    A01 K3l K6w K8e                      S01
Nissan X-Trail         84-121        245/35R20    K1b K2c LK6                          A01 A12 A14
T30                                                                                    A16 A18 S03
e1*98/14*0166*..
Renault Espace (V)     96-165        235/45R20                                         A12 A14 A16
RFC                    96-165        245/45R20                                         A18 A58 L06
e2*2007/46*0470*..     96-165        255/45R20                                         S02
                       96-165        265/45R20    A01 K8f
Renault Fluence        63-103        235/30R20    K2b K6g K8k                          A01 A12 A14
Z                      63-103        245/30R20    K1a K2a K2b K6g K8k                  A16 A18 Sth
e2*2001/116*0373*..;                                                                   S04
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Laguna         81-131        255/30R20    K1c K2b K56 L05 T88 T92              A01 A12 A14
T                      81-173        245/30R20    K1c K2b L06 T90                      A16 A18 Car
e2*2001/116*0363*..;                                                                   Flh S06
e2*2007/46*0012*..
Renault Laguna         125-175       245/30R20    K1c NoD T90                          A01 A12 A14
T                      81-110        245/30R20    K1c T90 Y16                          A16 A18 Cpe
e2*2001/116*           81-175        255/30R20    K1c K2b T88 T92                      L06 S06
0363*07-..
- Coupé
Renault Latitude       81,103        235/30R20    K4h T88                              A01 A12 A14
T                      81-127        225/35R20    K4h T90                              A16 A18 Lim
e2*2001/116*0363*..    81-127        235/35R20    G81 K4h T88 T92                      S06
                       81-127        245/30R20    K1a K4g K6g T90
                       81-127        255/30R20    K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
Renault Megane (III)   63-103        225/30R20    K2b K6g R70 T85                      A01 A12 A14
Z                      63-162        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88          A16 A18 Cpe
e2*2001/116*0373*..;                                                                   Flh S04
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (III)   63-103        225/30R20    K6g R70 T85                          A01 A12 A14
Z                      63-162        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88          A16 A18 Car
e2*2001/116*0373*..;                                                                   S04
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)   78-103        225/30R20    K2b K4i R70 T85                      A01 A12 A14
Z                      78-132        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88      A16 A18 Cbo
e2*2001/116*0373*..;                                                                   S04
- Cabriolet
Renault Megane (IV)    66-121        225/30R20    K2b K8c R70 T85                      A01 A12 A14
RFB                    66-121        235/30R20    G01 K1c K2c K8m T88                  A16 A18 A58
e2*2007/46*0546*..                                                                     Car Flh L05
                                                                                       NoP S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51897 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane R.S.     205, 221      235/30R20     K8m T88                               A01 A12 A14
(IV)                    205, 221      245/30R20     K1c K2c K5x K8s T90                   A16 A18 A58
RFB                                                                                       Flh L06 S04
e2*2007/46*0546*..
Renault Scenic (III)    63-118        255/30R20     K1a K1b K2b K4a K8f T92               A01 A12 A14
JZ                                                                                        A16 A18 A58
e2*2001/116*0379*..,                                                                      A60 S04
e2*2007/46*0011*..
- Scenic / Gr. Scenic
Renault Talisman        81-165        225/35R20     R37                                   A12 A14 A16
RFD                     81-165        235/35R20     R37                                   A18 A58 Car
e11*2007/46*            81-165        245/35R20     A01 K2b K8g                           L05 Lim S04
2969*00-07;             81-165        255/30R20     A01 K2b K8g
e2*2007/46*0653*..      81-165        255/35R20     A01 K2b K8g
Renault Talisman        81-165        245/35R20     K2b K8k                               A01 A12 A14
4Control                81-165        255/30R20     K2b K8k                               A16 A18 A58
RFD                     81-165        255/35R20     K2b K8k                               Car L04 Lim
e11*2007/46*                                                                              S04
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%


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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 5 von 10

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.



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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51897 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 7 von 10

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K3l     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51897 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 8 von 10

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51897 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2022 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51897 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027118 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN22-8520
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. Februar 2022




Tufan                                                                00384409.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim