Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Arcasting S.r.l.
                                  Via Monte Santo, 41
                                  I-31039 Riese Pio X (TV)
                                  39 02 0140611

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            AR217
Typ                               AR217 8,5Jx20H2
Radgröße                          8.5JX20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD 112 AR217 8,5Jx20H2                            5/112/66,6         33        750    2391
        PCD 112 ET 33 / ohne Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812018, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52607 , RADTYP AR217 9,5Jx20H2) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52608
Herstellerzeichen                 Arcasting
Radtyp und Ausführung             AR217 8.5JX20H2...(s.o)
Radgröße                          8.5JX20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    150                    28,3
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    120                    28,3
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    140                    28,3
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    130                    28,3
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    150                    27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5                 100-200      255/30R20    R02 T88 T92                      A12 A14 A18
B8, B81                                                                            A57 Cbo Cpe
e1*2001/116*                                                                       Flh VA1 S02
0430*00-49;
e13*2007/46*
1084*00-31
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi Q5                 100-200      255/45R20    R02                              A01 A12 A14
8R, 8R1, 8R2                                                                       A18 KOV
e1*2001/116*0473*..;                                                               VA1 S03
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-200      255/45R20    R02                              A12 A14 A18
8R, 8R1, 8R2                                                                       KMV VA1
e1*2001/116*0473*..;                                                               S03
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi S5                 245, 260     255/30R20    R02 T92                          A12 A14 A18
B8, B81                                                                            A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*                                                                       Flh VA1 S02
0430*00-49,
e13*2007/46*
1084*00-31
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
CL 63/65 -AMG           386-463      255/35R20    K1a K1b K41 R02                  A01 A12 A14
216, 216AMG                                                                        A18 Cpe VS0
e1*2001/116*0372*..,                                                               VA1 S01
e1*2001/116*0426*..
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse               220-368      245/35R20    K1a K41 K45 R02                  A01 A12 A14
215                                                                                A18 K42 K56
e1*98/14*0113*..                                                                   R21 V20 VA1
                                                                                   S01
CL-Klasse               285          245/35R20    R02 R37 T91 T95                  A12 A14 A18
216                     285-380      255/35R20    A01 K1a K1b K41 R02              Cpe V00 VS0
e1*2001/116*0372*..                                                                VA1 S01
(FIN: WDD216...)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                    Arcasting S.r.l.

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG             270, 287      235/45R20    R02                              A12 A14 A18
204X                   270, 287      255/40R20    R02                              A56 V20 VA1
e1*2001/116*           270, 287      255/45R20    R02                              S01
0480*18-..             270, 287      265/45R20    A01 K3u R02
(FIN: W..253...)
GLK-Klasse             100-225       235/45R20    K1b R02                          A01 A12 A14
204X                   100-225       245/40R20    K1c R02                          A18 V20 VA1
e1*2001/116*           100-225       245/45R20    K1c R02                          S05
0480*00-16             100-225       255/40R20    K1c K5a R02
(FIN: WDC204...)
S 63/65 -/AMG          430-463       255/40R20    R02                              A12 A14 A18
221, 221AMG                                                                        A57 Lim V20
e1*2001/116*                                                                       VA1 S01
0335*20-..;
0396*09-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)
S 63/65 -/AMG          386-463       255/35R20    R02 T97                          A01 A12 A14
221, 221AMG                                                                        A18 A58 VS0
e1*2001/116*0335*..;                                                               VA1 S01
e1*2001/116*0396*..
(FIN: WDD221...)
S 63/65 AMG            430-463       255/40R20    R02                              A12 A14 A18
Coupé/Cabrio                                                                       A57 Cbo Cpe
221                                                                                V20 VA1 S01
e1*2001/116*
0335*23-..;
0396*12-..
(FIN: WDD217...)
S-Klasse               145-368       245/35R20    K1a K41 K45 R02 T91              A01 A12 A14
220                                                                                A18 A61 K42
e1*97/27*0099*..                                                                   K56 NBF R21
                                                                                   V20 VA1 S01
S-Klasse               150-285       245/35R20    R02 R37 T95                      A12 A14 A18
221                    150-380       255/35R20    R02 T93 T97                      V00 VS0 VA1
e1*2001/116*0335*..                                                                S01
(FIN: WDD221...)
S-Klasse               150-345       245/40R20    R02                              A12 A14 A18
222, 221               150-345       255/35R20    R02 T93 T97                      A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;    150-345       255/40R20    R02                              NoP V20 VA1
e1*2001/116*                                                                       S01
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)
S-Klasse               270-345       245/40R20    R02                              A12 A14 A18
Coupé/Cabrio           270-345       255/35R20    R02                              A57 Cbo Cpe
221                    270-345       255/40R20    R02                              V20 VA1 S01
e1*2001/116*
0335*23-..
(FIN: W..217...)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL                      170-285       255/30R20     R02                                   A12 A14 A18
230                                                                                       R21 VA1 S04
e1*98/14*0169*00-18
Baureihe 230
(FIN: WDB230...)
SL                      225-335       255/30R20     R02                                   A12 A14 A18
230, 231                                                                                  X36 VA1 S04
e1*2007/46*0803*..;
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)
SL 600                  368,380       255/30R20     R02 T92                               A12 A14 A18
230                                                                                       R21 VA1 S04
e1*98/14*0169*00-18
Baureihe 230
(FIN: WDB230...)

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812018, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52607 , RADTYP AR217 9,5Jx20H2) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                       Seite 5 von 9
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                    Seite 6 von 9
Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                      Seite 7 von 9
R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                       Seite 8 von 9
V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20     255/45R20
Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20     285/40R20
Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20     295/40R20
Nr. 18   265/50R20     295/45R20
Nr. 19   275/35R20     305/30R20
Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20     305/40R20
Nr. 22   275/50R20     305/45R20
Nr. 23   285/35R20     335/30R20
Nr. 24   285/40R20     325/35R20
Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812018, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 52607 , RADTYP AR217 9,5Jx20H2) für die Achse 2 genannten Rad-
Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 245/35R20        275/30R20
Nr. 2 255/35R20        275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                      Seite 9 von 9
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Februar 2021




Schmidt                                                                              00360403.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim