GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Auftraggeber Arcasting S.r.l.
Via Monte Santo, 41
I-31039 Riese Pio X (TV)
39 02 0140611
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell AR217
Typ AR217 8,5Jx20H2
Radgröße 8.5JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PCD 112 AR217 8,5Jx20H2 5/112/66,6 33 750 2391
PCD 112 ET 33 / ohne Ring
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812018, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52607 , RADTYP AR217 9,5Jx20H2) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52608
Herstellerzeichen Arcasting
Radtyp und Ausführung AR217 8.5JX20H2...(s.o)
Radgröße 8.5JX20H2
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28,3
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28,3
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28,3
S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 27
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5 100-200 255/30R20 R02 T88 T92 A12 A14 A18
B8, B81 A57 Cbo Cpe
e1*2001/116* Flh VA1 S02
0430*00-49;
e13*2007/46*
1084*00-31
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi Q5 100-200 255/45R20 R02 A01 A12 A14
8R, 8R1, 8R2 A18 KOV
e1*2001/116*0473*..; VA1 S03
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5 100-200 255/45R20 R02 A12 A14 A18
8R, 8R1, 8R2 KMV VA1
e1*2001/116*0473*..; S03
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Audi S5 245, 260 255/30R20 R02 T92 A12 A14 A18
B8, B81 A56 Cbo Cpe
e1*2001/116* Flh VA1 S02
0430*00-49,
e13*2007/46*
1084*00-31
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
CL 63/65 -AMG 386-463 255/35R20 K1a K1b K41 R02 A01 A12 A14
216, 216AMG A18 Cpe VS0
e1*2001/116*0372*.., VA1 S01
e1*2001/116*0426*..
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse 220-368 245/35R20 K1a K41 K45 R02 A01 A12 A14
215 A18 K42 K56
e1*98/14*0113*.. R21 V20 VA1
S01
CL-Klasse 285 245/35R20 R02 R37 T91 T95 A12 A14 A18
216 285-380 255/35R20 A01 K1a K1b K41 R02 Cpe V00 VS0
e1*2001/116*0372*.. VA1 S01
(FIN: WDD216...)
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG 270, 287 235/45R20 R02 A12 A14 A18
204X 270, 287 255/40R20 R02 A56 V20 VA1
e1*2001/116* 270, 287 255/45R20 R02 S01
0480*18-.. 270, 287 265/45R20 A01 K3u R02
(FIN: W..253...)
GLK-Klasse 100-225 235/45R20 K1b R02 A01 A12 A14
204X 100-225 245/40R20 K1c R02 A18 V20 VA1
e1*2001/116* 100-225 245/45R20 K1c R02 S05
0480*00-16 100-225 255/40R20 K1c K5a R02
(FIN: WDC204...)
S 63/65 -/AMG 430-463 255/40R20 R02 A12 A14 A18
221, 221AMG A57 Lim V20
e1*2001/116* VA1 S01
0335*20-..;
0396*09-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)
S 63/65 -/AMG 386-463 255/35R20 R02 T97 A01 A12 A14
221, 221AMG A18 A58 VS0
e1*2001/116*0335*..; VA1 S01
e1*2001/116*0396*..
(FIN: WDD221...)
S 63/65 AMG 430-463 255/40R20 R02 A12 A14 A18
Coupé/Cabrio A57 Cbo Cpe
221 V20 VA1 S01
e1*2001/116*
0335*23-..;
0396*12-..
(FIN: WDD217...)
S-Klasse 145-368 245/35R20 K1a K41 K45 R02 T91 A01 A12 A14
220 A18 A61 K42
e1*97/27*0099*.. K56 NBF R21
V20 VA1 S01
S-Klasse 150-285 245/35R20 R02 R37 T95 A12 A14 A18
221 150-380 255/35R20 R02 T93 T97 V00 VS0 VA1
e1*2001/116*0335*.. S01
(FIN: WDD221...)
S-Klasse 150-345 245/40R20 R02 A12 A14 A18
222, 221 150-345 255/35R20 R02 T93 T97 A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..; 150-345 255/40R20 R02 NoP V20 VA1
e1*2001/116* S01
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)
S-Klasse 270-345 245/40R20 R02 A12 A14 A18
Coupé/Cabrio 270-345 255/35R20 R02 A57 Cbo Cpe
221 270-345 255/40R20 R02 V20 VA1 S01
e1*2001/116*
0335*23-..
(FIN: W..217...)
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL 170-285 255/30R20 R02 A12 A14 A18
230 R21 VA1 S04
e1*98/14*0169*00-18
Baureihe 230
(FIN: WDB230...)
SL 225-335 255/30R20 R02 A12 A14 A18
230, 231 X36 VA1 S04
e1*2007/46*0803*..;
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)
SL 600 368,380 255/30R20 R02 T92 A12 A14 A18
230 R21 VA1 S04
e1*98/14*0169*00-18
Baureihe 230
(FIN: WDB230...)
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812018, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52607 , RADTYP AR217 9,5Jx20H2) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20
Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 13 255/45R20 285/40R20
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 17 265/45R20 295/40R20
Nr. 18 265/50R20 295/45R20
Nr. 19 275/35R20 305/30R20
Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 21 275/45R20 305/40R20
Nr. 22 275/50R20 305/45R20
Nr. 23 285/35R20 335/30R20
Nr. 24 285/40R20 325/35R20
Nr. 25 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812018, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 52607 , RADTYP AR217 9,5Jx20H2) für die Achse 2 genannten Rad-
Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
VS0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/35R20 275/30R20
Nr. 2 255/35R20 275/35R20, 285/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X36 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
Achse 1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2021 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. Februar 2021
Schmidt 00360403.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim