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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
             Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Arcasting S.r.l.
                                               Via Monte Santo, 35/A
                                               I-31039 Riese Pio X (TV)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            AR217
             Typ                               AR217 8,5Jx20H2
             Radgröße                          8.5JX20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD          AR217 8,5Jx20H2                       5/114,3/60,1       45        900    2391
             114,3        PCD 114,3 ET 45/ Ø67,1-Ø60,1

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52608
             Herstellerzeichen                 Arcasting
             Radtyp und Ausführung             AR217 8.5JX20H2...(s.o)
§ 22 52608




             Radgröße                          8.5JX20H2
             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
             S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                  -
             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                   26
             S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Suzuki
                                               Toyota

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
             Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki Grand Vitara     78-122         245/40R20                                  A12 A14 A18
             JT                                                                                Y84 S01
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 3-Türer
             Suzuki Grand Vitara     78-171         245/40R20                                  A12 A14 A18
             JT                                                                                Y85 S01
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 5-Türer
             Suzuki Kizashi          131            225/35R20   T90                            A12 A14 A18
             FR                      131            235/35R20   T92                            A57 Lim S02
             e4*2007/46*0142*..
             Suzuki SX4 S-Cross      82,88,103      225/35R20   K2b K6w                        A01 A12 A14
             JY                      82,88,103      235/30R20   K1b K2b K6w T88                A18 A57 S05
             e4*2007/46*             82,88,103      235/35R20   K1b K2b K6w
             0779*04-..
             ab Modelljahr 2017
§ 22 52608




             Suzuki SX4 S-Cross      88             235/30R20   K1c K2b T88                    A01 A12 A14
             JY                                                                                A18 A57 S04
             e4*2007/46*
             0779*00-03
             Suzuki Vitara           82-103         225/35R20   T88                            A12 A14 A18
             LY                      82-103         235/30R20   A01 K1c K2b T88                A57 S04
             e4*2007/46*0928*..      82-103         235/35R20   A01 K1c K2b
                                     82-103         245/30R20   A01 K1c K2b
                                     82-103         245/35R20   A01 G01 K1c K2b K3s
             Toyota Avensis          82-130         255/30R20   T92                            A12 A14 A18
             T27, /-MS1                                                                        Car Lim S03
             e11*2001/116*0331*.;
             e11*2007/46*0236*..
             - incl. Facelift
             2012+2015
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                  A12 A14 A18
             XA3(a)                  100-130        255/35R20                                  A57 KOV S03
             e6*2001/116*            100-130        255/40R20
             0105*00-08
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                  A12 A14 A18
             XA3(a)                  100-130        255/35R20                                  A57 KMV S03
             e6*2001/116*            100-130        255/40R20
             0105*00-08
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota RAV4 (IV)       91-112        235/45R20                                           A12 A14 A18
             XA3(a)                 91-112        245/40R20                                           A57 LT4 S03
             e6*2001/116*           91-112        245/45R20
             0105*09-13
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)       91-112        235/45R20                                           A12 A14 A18
             XA3(a)                                                                                   A57 LT3 S03
             e6*2001/116*
             0105*09-13
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A18
             XA3(a), -TMG           105, 112      245/40R20                                           A57 LT4 S03
             e6*2001/116*           105, 112      245/45R20
             0105*14-..;
             e13*2007/46*1657*..
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A18
             XA3(a), -TMG                                                                             A57 LT3 S03
             e6*2001/116*
             0105*14-..;
§ 22 52608




             e13*2007/46*1657*..
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
             Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT4 S03
             XA4(EU,M), -TMG        114           245/45R20
             e6*2007/46*0166*..;
             e13*2007/46*1658*..
             Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
             Hybrid                                                                                   A57 LT3 S03
             XA4(EU,M), -TMG
             e6*2007/46*0166*..;
             e13*2007/46*1658*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                   Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52608




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)




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             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                     Seite 5 von 7

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
§ 22 52608




             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
             dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
             Anschlag zu Anschlag.

             LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                      Seite 6 von 7

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52608




             berücksichtigen.

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                     Seite 7 von 7

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 31. Januar 2019
§ 22 52608




             Schmidt                                                                      00311899.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim