GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2 Hersteller Arcasting S.r.l. Seite 1 von 7 Auftraggeber Arcasting S.r.l. Via Monte Santo, 35/A I-31039 Riese Pio X (TV) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell AR215 Typ AR215 9Jx21H2 Radgröße 9JX21H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) PCD AR215 9JX21H2 5/114,3/67,1 40 900 2404 114,3 PCD 114,3 ET 40/ ohne Ring Kennzeichnungen KBA-Nummer 52603 Herstellerzeichen Arcasting Radtyp und Ausführung AR215 9JX21H2...(s.o) § 22 52603 Radgröße 9JX21H2 Einpresstiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2 Hersteller Arcasting S.r.l. Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Grand Santa 145, 147 245/40R21 K1c K2a K2b T00 A01 A12 A14 Fe (III) 145, 147 255/35R21 K1c K2c T98 A18 A56 S03 DM 145, 147 255/40R21 K1c K2c e11*2007/46*0633*.. 145, 147 265/35R21 K1c K2c K5w K6w - incl. Facelift 2016 145, 147 265/40R21 K1c K2c K5w K6w Hyundai Nexo 32 (120) 245/35R21 K1c K2c T96 A01 A12 A14 FE A18 A58 S03 e9*2007/46*6592*.. Hyundai Santa Fe (III) 110-147 245/40R21 K1c K2a K2b T00 A01 A12 A14 DM 110-147 255/35R21 K1c K2c T98 A18 A57 S03 e11*2007/46*0633*.. 110-147 255/40R21 K1c K2c - incl. Facelift 2016 110-147 265/35R21 K1c K2c K5w K6w 110-147 265/40R21 K1c K2c K5w K6w Hyundai Santa Fe (IV) 110-147 245/40R21 K1c K2b A01 A12 A14 TM 110-147 255/35R21 K1c K2c T98 A18 A57 S03 e4*2007/46*1318*.. 110-147 255/40R21 K1c K2c 110-147 265/35R21 K1c K2c K6w § 22 52603 110-147 265/40R21 K1c K2c K3i K3s K5v K6w Kia Sorento (III) 110-145 245/40R21 K1c K2b T00 A01 A12 A14 XM FL 110-145 255/35R21 K1c K2b T98 A18 S02 e11*2007/46*0634*.. 110-145 255/40R21 K1c K2b K5a K5x 110-145 265/35R21 K1c K2c K6v 110-145 265/40R21 K1c K2c K3s K5a K5x K6v Kia Sorento (IV) 136-147 245/40R21 K1a K1b K2a K2b T00 A01 A12 A14 UM 136-147 255/35R21 K1c K2a K2b T98 A18 A57 S03 e4*2007/46*0894*.. 136-147 255/40R21 K1c K2a K2b - incl. Facelift 2017 Kia Sportage 114-136 245/35R21 K1c K2c K6w T96 A01 A12 A14 QL A18 A57 S03 e11*2007/46*3139*.. - incl. Facelift 2018 Kia Sportage 85-136 245/35R21 K1c K2c K6w T96 A01 A12 A14 QLE, QLE-KMD A18 A57 S03 e11*2007/46*3144*..; e13*2007/46*1971*.. - incl. Facelift 2018 Mazda CX-5 110-141 245/40R21 K1c A01 A12 A14 KE, GH 110-141 255/35R21 K1c K2c A18 S01 e13*2007/46*1247*..; 110-141 255/40R21 K1c K2c K6v e1*2001/116* 110-141 265/35R21 K1c K2c 0448*14-.. Mazda CX-5 110-143 245/40R21 A12 A14 A18 KF, KFE 110-143 255/35R21 A01 K1c K2b A57 S04 e13*2007/46*1803*..; 110-143 255/40R21 A01 K1c K2b e13*2007/46*1832*.. 110-143 265/35R21 A01 K1c K2c 110-143 275/35R21 A01 K1c K2c K6v Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2 Hersteller Arcasting S.r.l. Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mitsubishi Outlander III 108, 110 245/35R21 T96 A12 A14 A18 CW0 A57 KOV S02 e1*2001/116* 0406*15-.. - ab Modelljahr 2013 - incl. Facelift 2016 (FIN: JMBX.GF..) Mitsubishi Outlander III 110 245/35R21 T96 A12 A14 A18 CW0, GF0 A57 KMV S02 e1*2001/116* 0406*19-..; e1*2007/46*1218*.. - ab Modelljahr 2013 - incl. Facelift 2016 - mit Radhaus- Verbreiterungen Mitsubishi OutlanderIII 89, 99 245/35R21 T96 A12 A14 A18 Hybrid A56 KOV S02 CW0 e1*2001/116* § 22 52603 0406*17-.. - incl. Facelift 2016 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2 Hersteller Arcasting S.r.l. Seite 4 von 7 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. § 22 52603 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2 Hersteller Arcasting S.r.l. Seite 5 von 7 A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 52603 K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2 Hersteller Arcasting S.r.l. Seite 6 von 7 K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe § 22 52603 Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2019 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2 Hersteller Arcasting S.r.l. Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 11. Februar 2019 § 22 52603 Schmidt 00312629.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim