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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2
             Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Arcasting S.r.l.
                                               Via Monte Santo, 35/A
                                               I-31039 Riese Pio X (TV)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            AR215
             Typ                               AR215 9Jx21H2
             Radgröße                          9JX21H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD          AR215 9JX21H2                         5/114,3/67,1       40        900    2404
             114,3        PCD 114,3 ET 40/ ohne Ring

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52603
             Herstellerzeichen                 Arcasting
             Radtyp und Ausführung             AR215 9JX21H2...(s.o)
§ 22 52603




             Radgröße                          9JX21H2
             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                  -
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                  -
             S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Hyundai
                                               Kia
                                               Mazda
                                               Mitsubishi

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2
             Hersteller                          Arcasting S.r.l.

                                                                                               Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Hyundai Grand Santa      145, 147       245/40R21   K1c K2a K2b T00                A01 A12 A14
             Fe (III)                 145, 147       255/35R21   K1c K2c T98                    A18 A56 S03
             DM                       145, 147       255/40R21   K1c K2c
             e11*2007/46*0633*..      145, 147       265/35R21   K1c K2c K5w K6w
             - incl. Facelift 2016    145, 147       265/40R21   K1c K2c K5w K6w

             Hyundai Nexo             32 (120)       245/35R21   K1c K2c T96                    A01 A12 A14
             FE                                                                                 A18 A58 S03
             e9*2007/46*6592*..
             Hyundai Santa Fe (III)   110-147        245/40R21   K1c K2a K2b T00                A01 A12 A14
             DM                       110-147        255/35R21   K1c K2c T98                    A18 A57 S03
             e11*2007/46*0633*..      110-147        255/40R21   K1c K2c
             - incl. Facelift 2016    110-147        265/35R21   K1c K2c K5w K6w
                                      110-147        265/40R21   K1c K2c K5w K6w
             Hyundai Santa Fe (IV)    110-147        245/40R21   K1c K2b                        A01 A12 A14
             TM                       110-147        255/35R21   K1c K2c T98                    A18 A57 S03
             e4*2007/46*1318*..       110-147        255/40R21   K1c K2c
                                      110-147        265/35R21   K1c K2c K6w
§ 22 52603




                                      110-147        265/40R21   K1c K2c K3i K3s K5v K6w
             Kia Sorento (III)        110-145        245/40R21   K1c K2b T00                    A01 A12 A14
             XM FL                    110-145        255/35R21   K1c K2b T98                    A18 S02
             e11*2007/46*0634*..      110-145        255/40R21   K1c K2b K5a K5x
                                      110-145        265/35R21   K1c K2c K6v
                                      110-145        265/40R21   K1c K2c K3s K5a K5x K6v
             Kia Sorento (IV)         136-147        245/40R21   K1a K1b K2a K2b T00            A01 A12 A14
             UM                       136-147        255/35R21   K1c K2a K2b T98                A18 A57 S03
             e4*2007/46*0894*..       136-147        255/40R21   K1c K2a K2b
             - incl. Facelift 2017
             Kia Sportage             114-136        245/35R21   K1c K2c K6w T96                A01 A12 A14
             QL                                                                                 A18 A57 S03
             e11*2007/46*3139*..
             - incl. Facelift 2018
             Kia Sportage             85-136         245/35R21   K1c K2c K6w T96                A01 A12 A14
             QLE, QLE-KMD                                                                       A18 A57 S03
             e11*2007/46*3144*..;
             e13*2007/46*1971*..
             - incl. Facelift 2018
             Mazda CX-5               110-141        245/40R21   K1c                            A01 A12 A14
             KE, GH                   110-141        255/35R21   K1c K2c                        A18 S01
             e13*2007/46*1247*..;     110-141        255/40R21   K1c K2c K6v
             e1*2001/116*             110-141        265/35R21   K1c K2c
             0448*14-..
             Mazda CX-5               110-143        245/40R21                                  A12 A14 A18
             KF, KFE                  110-143        255/35R21   A01 K1c K2b                    A57 S04
             e13*2007/46*1803*..;     110-143        255/40R21   A01 K1c K2b
             e13*2007/46*1832*..      110-143        265/35R21   A01 K1c K2c
                                      110-143        275/35R21   A01 K1c K2c K6v




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2
             Hersteller                          Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mitsubishi Outlander III   108, 110     245/35R21   T96                                  A12 A14 A18
             CW0                                                                                      A57 KOV S02
             e1*2001/116*
             0406*15-..
             - ab Modelljahr 2013
             - incl. Facelift 2016
             (FIN: JMBX.GF..)
             Mitsubishi Outlander III   110          245/35R21   T96                                  A12 A14 A18
             CW0, GF0                                                                                 A57 KMV S02
             e1*2001/116*
             0406*19-..;
             e1*2007/46*1218*..
             - ab Modelljahr 2013
             - incl. Facelift 2016
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Mitsubishi OutlanderIII    89, 99       245/35R21   T96                                  A12 A14 A18
             Hybrid                                                                                   A56 KOV S02
             CW0
             e1*2001/116*
§ 22 52603




             0406*17-..
             - incl. Facelift 2016

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                   Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52603




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                     Seite 5 von 7

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52603




             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
             dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                      Seite 6 von 7

             K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
§ 22 52603




             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52603 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX21H2 Typ AR215 9Jx21H2
             Hersteller                    Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 7 von 7

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Februar 2019
§ 22 52603




             Schmidt                                                                     00312629.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim