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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                 An der Walkmühle 2
                                                 46356 Essen
                                                 QM-Nr. 49 02 0182005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            TN26
               Typ                               TN26-8520
               Radgröße                          8.5JX20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
               5F           TN26-8520 5F / Ø72,6-Ø64,1              5/114,3/64,1       40        750    2200

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        53621
               Herstellerzeichen                 TOMASON
               Radtyp und Ausführung             TN26-8520 (s.o.)
               Radgröße                          8.5JX20H2
§22 53621*00




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Honda

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VIII)    110-132       245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90      A01 A12 A16
               CU1,CU3                115           235/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 T88          A22 Lim S01
               e6*2001/116*
               0113, 0115*..
               Honda Accord (VIII)    148           235/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 T88          A01 A12 A16
               CU2                    148           245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56          A22 Lim S01
               e6*2001/116*0114*..
               Honda Accord (VIII)    110-132       245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90      A01 A12 A16
               Tourer                 115           235/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 T88          A22 Car S01
               CW1, CW3
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
               Honda Accord (VIII)    148           235/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 T88          A01 A12 A16
               Tourer                 148           245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56          A22 Car S01
               CW2
               e6*2001/116*0121*..
               Honda Civic (VIII)     61-103        225/30R20    K1c K2b K41 K42 K44 R70 T85      A01 A12 A16
               FK1, FK2, FK3          61-103        235/30R20    G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44      A22 Flh S01
§22 53621*00




               e11*2001/116*
               0255*00-06,
               0256*00-06,
               0257*00-05
               Honda Civic (VIII)     73-148        225/30R20    K1c K2b K44 K56 K66 R70 T85      A01 A12 A16
               Type S/R               73-148        235/30R20    G01 K1c K2c K43 K44 K56          A22 Flh K41
               FN1, FN2, FN3, FN4                                                                 K42 S01
               e11*2001/116*
               0297,0306,0298,
               0334*..
               Honda Civic (X) 5-     88-134        235/30R20    K2b                              A01 A12 A16
               Türer                                                                              A22 Y85 S01
               FC, FK
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda Civic (X)        88-134        235/30R20    K2b                              A01 A12 A16
               Limousine                                                                          A22 Lim S01
               FC, FK
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda CR-V (II)        110           245/35R20    K1c K2c K42 K44 LK6              A01 A12 A16
               RD8                                                                                A22 S01
               e11*98/14*0190*
               00-01
               Honda CR-V (II)        110           245/35R20    K1c K2c K42 K44 LK6              A01 A12 A16
               RD8, RD9                                                                           A22 S01
               e11*98/14*0190*02-..
               e11*2001/116*0234*.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda CR-V (III)        103-122       245/40R20     K1c                                   A01 A12 A16
               RE5, RE6, RE7           103-122       245/45R20     K1c                                   A22 S01
               e11*2001/116*
               0301*00-05,
               0302*00-05,
               0322*00-03
               Honda CR-V (IV)         88-114        245/40R20     K1c K2b K6c K6w                       A01 A12 A16
               RE5, RE6                88-114        245/45R20     K1c K2b K6c K6w                       A22 A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*06-09,
               0302*06-10
               Honda CR-V (IV)         88-118        245/40R20     K1c K2b K6c K6w                       A01 A12 A16
               RE5, RE6                88-118        245/45R20     K1c K2b K6c K6w                       A22 A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*10-,
               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda CR-V (V)          107-142       235/45R20                                           A12 A16 A22
               RW                      107-142       235/50R20     A01 K1c                               A57 MHy S01
§22 53621*00




               e6*2007/46*0265*..      107-142       245/45R20
                                       107-142       255/45R20     A01 K1c
                                       107-142       265/45R20     A01 K1c K2b
               Honda HR-V              96, 134       225/35R20     K1c K2b K8a                           A01 A12 A16
               RU                      96, 134       235/35R20     K1c K2b K3v K5v K8i                   A22 A58 X86
               e6*2007/46*0158*..                                                                        S01
               Honda HR-V              88, 96        225/35R20     K1c K2b K8a                           A01 A12 A16
               RU                                                                                        A22 A58 X95
               e6*2007/46*0158*..                                                                        S01


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 53621*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
               bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
               E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
               Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
               Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 7

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53621*00




               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
               bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

               K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.
§22 53621*00




               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X95    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
               Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53621*00




               Lambsheim, 5. März 2021




               Tufan                                                               00362798.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim