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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 10

               Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                 An der Walkmühle 2
                                                 46356 Essen
                                                 QM-Nr. 49 02 0182005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            TN26
               Typ                               TN26-8520
               Radgröße                          8.5JX20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
               5F           TN26-8520 5F / Ø72,6-Ø66,1              5/114,3/66,1       40        750    2200

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        53621
               Herstellerzeichen                 TOMASON
               Radtyp und Ausführung             TN26-8520 (s.o.)
               Radgröße                          8.5JX20H2
§22 53621*00




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    28,3
               S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                    -
               S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    28
               S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                    28
               S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                    28,3

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Dacia
                                                 Infiniti
                                                 Nissan
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                               Seite 2 von 10

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20   K1a K1b                          A01 A12 A16
               SD/SR                   63-92         235/35R20   K1a K1b K2b                      A22 A58 KOV
               e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                  S03
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20   K1a K1b                          A01 A12 A16
               SD/SR                   66-92         235/35R20   K1a K1b K2b                      A22 A56 KOV
               e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                  S03
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/35R20   K1a K1b K2c                      A01 A12 A16
               SR (SR*H..)             66-110        235/35R20   K1c K2c                          A22 A58 F23
               e2*2001/116*            66-110        235/40R20   K1c K2c K3s                      KOV S04
               0323*43-..;             66-110        245/35R20   K1c K2c K3s
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
§22 53621*00




               Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/35R20   K1a K1b K2c                      A01 A12 A16
               SR (SR*H..)             80-110        235/35R20   K1c K2c                          A22 A56 F24
               e2*2001/116*            80-110        235/40R20   K1c K2c K3s                      KOV S04
               0323*43-..;             80-110        245/35R20   K1c K2c K3s
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Infiniti FX / QX70      175-287       265/50R20   A01 A12 K1a K1b K2b 141          A16 A22 A56
               S51, S51N               175-287       275/45R20   A32 144                          L05 S02
               e1*2001/116*0479*..;
               e1*2007/46*0565*..
               Infiniti M              175, 235      245/35R20   A10 T91 T95                      A16 A22 A58
               Y51                     175, 235      245/40R20   A10                              L06 Lim Y62
               e13*2007/46*1105*..     175, 235      255/35R20   A10 T93 T97                      S02
               Nissan Juke (I) 2WD     69-147        225/35R20                                    A12 A16 A22
               F15                     69-147        235/35R20   A01 K8c                          A58 B42 OP0
               e11*2007/46*0132*..;                                                               S02
               e3*2007/46*0162*..,
               e5*2007/46*1031*..
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Murano           172           255/45R20   K1a K1b K2b                      A01 A12 A16
               Z50                     172           265/45R20   K1c K2b                          A22 S02
               e1*2001/116*0298*..
               Nissan Murano           140, 188      235/55R20   K2b                              A01 A12 A16
               Z51                     140, 188      245/50R20   K1a K2b                          A22 S02
               e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20   K2b
                                       140, 188      255/50R20   K1c K2a K2b
                                       140, 188      265/45R20   K1a K2b
                                       140, 188      275/45R20   K1a K1b K2b
               Nissan X-Trail          84-121        245/35R20   K1b K2c LK6                      A01 A12 A16
               T30                                                                                A22 S02
               e1*98/14*0166*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Espace (V)     96-165        235/45R20                                         A12 A16 A22
               RFC                    96-165        245/45R20                                         A58 L06 S01
               e2*2007/46*0470*..     96-165        255/45R20
                                      96-165        265/45R20    A01 K8f
               Renault Fluence        63-103        235/30R20    K2b K6g K8k                          A01 A12 A16
               Z                      63-103        245/30R20    K1a K2a K2b K6g K8k                  A22 Sth S03
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Limousine
               Renault Koleos         96-140        235/45R20                                         A12 A16 A22
               RZG                    96-140        245/45R20                                         A57 Y62 S02
               e11*2007/46*
               3255*00-04;
               e6*2007/46*0269*..
               Renault Laguna         125-175       245/30R20    K1c NoD T90                          A01 A12 A16
               T                      81-110        245/30R20    K1c T90 Y16                          A22 Cpe L06
               e2*2001/116*           81-175        255/30R20    K1c K2b T88 T92                      S05
               0363*07-..
               - Coupé
§22 53621*00




               Renault Laguna         81-131        255/30R20    K1c K2b K56 L05 T88 T92              A01 A12 A16
               T                      81-173        245/30R20    K1c K2b L06 T90                      A22 Car Flh
               e2*2001/116*0363*..;                                                                   S05
               e2*2007/46*0012*..
               Renault Latitude       81,103        235/30R20    K4h T88                              A01 A12 A16
               T                      81-127        225/35R20    K4h T90                              A22 Lim S05
               e2*2001/116*0363*..    81-127        235/35R20    G81 K4h T88 T92
                                      81-127        245/30R20    K1a K4g K6g T90
                                      81-127        255/30R20    K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
               Renault Megane (III)   78-103        225/30R20    K2b K4i R70 T85                      A01 A12 A16
               Z                      78-132        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88      A22 Cpe Flh
               e2*2001/116*0373*..;                                                                   S03
               - Cabriolet
               Renault Megane (III)   63-103        225/30R20    K6g R70 T85                          A01 A12 A16
               Z                      63-162        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88          A22 Car S03
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Grandtour
               Renault Megane (III)   63-103        225/30R20    K2b K6g R70 T85                      A01 A12 A16
               Z                      63-162        235/30R20    G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88          A22 Cpe Flh
               e2*2001/116*0373*..;                                                                   S03
               e2*2007/46*0010*..
               - Fließheck
               - Coupé
               Renault Megane (IV)    66-121        225/30R20    K2b K8c R70 T85                      A01 A12 A16
               RFB                    66-121        235/30R20    G01 K1c K2c K8m T88                  A22 A58 Car
               e2*2007/46*0546*..                                                                     Flh L05 NoP
                                                                                                      S03
               Renault Megane R.S.    205, 221      235/30R20    K8m T88                              A01 A12 A16
               (IV)                   205, 221      245/30R20    K1c K2c K5x K8s T90                  A22 A58 Flh
               RFB                                                                                    L06 S03
               e2*2007/46*0546*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 10
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Scenic (III)    63-118        255/30R20     K1a K1b K2b K4a K8f T92               A01 A12 A16
               JZ                                                                                        A22 A58 A60
               e2*2001/116*0379*..,                                                                      S03
               e2*2007/46*0011*..
               - Scenic / Gr. Scenic
               Renault Talisman        81-165        225/35R20     R37                                   A12 A16 A22
               RFD                     81-165        235/35R20     R37                                   A58 Car L05
               e11*2007/46*            81-165        245/35R20     A01 K2b K8g                           Lim S03
               2969*00-07;             81-165        255/30R20     A01 K2b K8g
               e2*2007/46*0653*..      81-165        255/35R20     A01 K2b K8g
               Renault Talisman        81-165        245/35R20     K2b K8k                               A01 A12 A16
               4Control                81-165        255/30R20     K2b K8k                               A22 A58 Car
               RFD                     81-165        255/35R20     K2b K8k                               L04 Lim S03
               e11*2007/46*
               2969*00-07;
               e2*2007/46*0653*..
               - mit Allradlenkung
§22 53621*00




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 10

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 53621*00




               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
               bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
               E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
               Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
               Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 10

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B42    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§22 53621*00




               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
               sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53621 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 10

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
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               Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
               Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.


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               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 10

               K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
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               ohne Allradlenkung (4WS).

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               OP0    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 296 mm an Achse 1.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.



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               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 10

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
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               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
               Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

               Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.



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               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55004021 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TN26-8520
               Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                  Seite 10 von 10

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53621*00




               Lambsheim, 5. März 2021




               Tufan                                                               00362800.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim