Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066441-A0-338
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN28-7518


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    TN28-7518
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                         Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 T5
Radausführungskennz.:                                          T5
Radgröße:                                                  7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            180 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066441-A0-338
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN28-7518


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
SYMVE                        e1*2007/46*1953*..
SYMWE                        e1*2007/46*1935*..
SYN1E                        e1*2007/46*1613*..
SYN2E                        e1*2007/46*1614*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130    VW Crafter, e-Crafter, 255/55R18C                           A02) bis A10)
              Grand California                                            BF1) E75) G01) K01) K02)
              (Frontantrieb;                                              K106)
              geschlossener Kasten
              mit u. ohne
              Seitenscheiben,
              Wohnmobil)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SYMVE                         e1*2007/46*1953*..
SYMWE                         e1*2007/46*1935*..
SYN1E                         e1*2007/46*1613*..
SYN2E                         e1*2007/46*1614*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130    VW Crafter, Grand       255/55R18C                          A02) bis A10)
              California                                                  BF1) E75) G01) K01) K02)
              (Allradantrieb,                                             K106)
              Heckantrieb;
              geschlossener Kasten
              mit u. ohne
              Seitenscheiben,
              Wohnmobil)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                          e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128   VW Touareg            235/60R18                             A02) bis A10)
              (Radanschluss 5/120)                                        BF1)
                                    245/55R18

                                      255/55R18
                                      K03) K04)

                                      275/50R18
                                      K03) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066441-A0-338
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN28-7518


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben,
       sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066441-A0-338
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                  TN28-7518


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter Radmitte,
         umzulegen,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen,
      • der Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich 30 Grad vor und 30 Grad hinter der Radmitte Innen
         oben um 20 mm nach oben warm einzuformen oder komplett auszuschneiden.

Die Anlage 1a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ TN28-7518 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023