Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066441-A0-338
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/3
Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN28-7518
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: TN28-7518
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Tomason Klein Wiele
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: T5
Radausführungskennz.: T5
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 53 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1250 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MAN
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SYM1E e1*2007/46*1624*..
SYN1E e1*2007/46*1626*..
SYN2E e1*2007/46*1627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130 MAN TGE 255/55R18C A02) bis A10)
(Heckantrieb & BF1) E75) G01) K01) K02)
Allradantrieb; K106)
geschlossener Kasten
mit u. ohne
Seitenscheiben)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066441-A0-338
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN28-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SYM1E e1*2007/46*1624*..
SYN1E e1*2007/46*1626*..
SYN2E e1*2007/46*1627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 MAN TGE, eTGE 255/55R18C A02) bis A10)
(Frontantrieb; BF1) E75) G01) K01) K02)
geschlossener Kasten K106)
mit u. ohne
Seitenscheiben)
Auflagen und Hinweise
A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben,
sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066441-A0-338
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp : TN28-7518
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter Radmitte,
umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen,
• der Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich 30 Grad vor und 30 Grad hinter der Radmitte Innen
oben um 20 mm nach oben warm einzuformen oder komplett auszuschneiden.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
TN28-7518 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023