GUTACHTEN zur ABE Nr. 47280 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036608 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3F-6515 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QA 05 113 05035 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Tomason Typ TN3F-6515 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) - TN3F-6515 / ohne Ring 5/118/71,1 60 1075 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47280 Herstellerzeichen Tomason Radtyp und Ausführung TN3F-6515 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen LZ (Firmenlogo) Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienschraube M16x1,5 Kegel 60° 180 32 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55036608) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Fiat Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47280 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036608 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3F-6515 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen Jumper (II) 50-94 195/70R15 R09 T97 A02 A04 A05 23, 230 . 50-94 205/70R15C R37 T03 T06 A07 A08 A09 G712, G713, G714, 50-94 215/65R15 A01 B51 K41 K42 K49 T00 A12 A14 A17 e3*96/27*0027*.. 50-94 215/65R15C A01 B51 K41 K42 K49 T04 A19 A58 B02 - geschl. Aufbau 50-94 215/70R15C A01 B51 K41 K42 K49 R09 Z15 S01 Citroen Jumper (II) 62-107 205/70R15C T03 T06 A02 A04 A05 244L, 244M, Z 62-107 215/65R15C T04 A07 A08 A09 K909, L114, A12 A14 A17 e3*98/14*0104*.. A19 A58 B02 - geschl. Aufbau Z15 S01 Fiat Ducato (II) 50-94 195/70R15 R09 T97 A02 A04 A05 230 . 50-94 205/70R15C R37 T03 T06 A07 A08 A09 G688, G715, K861, 50-94 215/65R15 A01 B51 K41 K42 K49 T00 A12 A14 A17 e3*96/27*0025*.. 50-94 215/65R15C A01 B51 K41 K42 K49 T04 A19 A58 B02 - geschl. Aufbau 50-94 215/70R15C A01 B51 K41 K42 K49 R09 Z15 S01 Fiat Ducato (II) 62-107 205/70R15C T03 T06 A02 A04 A05 244, 244L, 244M 62-107 215/65R15C T04 A07 A08 A09 K917, L094, A12 A14 A17 e3*98/14*0102*.. A19 A58 B02 - geschl. Aufbau Z15 S01 Peugeot Boxer (II) 50-94 195/70R15 R09 T97 A02 A04 A05 230. ,23 50-94 205/70R15C R37 T03 T06 A07 A08 A09 G717, G718, 50-94 215/65R15 A01 B51 K41 K42 K49 T00 A12 A14 A17 e3*96/27*0026*.. 50-94 215/65R15C A01 B51 K41 K42 K49 T04 A19 A58 B02 - geschl. Aufbau 50-94 215/70R15C A01 B51 K41 K42 K49 R09 Z15 S01 Peugeot Boxer (II) 62-94 205/70R15C T03 T06 A02 A04 A05 244L, 244M, Z 62-94 215/65R15C T04 A07 A08 A09 K912, L113, A12 A14 A17 e3*98/14*0103*.. A19 A58 B02 - geschl. Aufbau Z15 S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47280 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036608 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3F-6515 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 3 von 5 A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten. A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B51 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifenkombination zum Bremsschlauch, zum Verschleißanzeige- oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist. (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier) R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47280 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036608 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3F-6515 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 4 von 5 T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Z15 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung (Sommer). Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47280 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036608 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3F-6515 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 5 von 5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 3.Mai 2008 Tufan 00122748.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim