Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 47279*03 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 16 H2 Typ: TN3F-6516 Inhaber der ABE: KVG Kautschuk-Verwertungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung DE-45356 Essen Hersteller: Baoding Lizhong Wheel Manufacturing Co. Ltd. CN-Hebei Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47279*03 Die ABE-Nr. 47279 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ TN3F- 6516, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55037308 (4.Ausfertigung) vom 21.11.2010 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 4 (2. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs- Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 21.11.2010 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 19.01.2011 Im Auftrag (A.Hansen) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 55037308 (4.Ausfertigung) Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47279*03 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55037308 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 1 von 3 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QM-Nr. 49 02 0280806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Tomason Typ TN3F-6516 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) - TN3F-6516 / ohne Ring 5/120/65,1 50 1250 2300 9/2008 - TN3F-6516 / ohne Ring 5/130/78,1 60 1250 2300 2/2008 - TN3F-6516 / ohne Ring 5/130/78,1 60 1250 2300 2/2008 - TN3F-6516 / ohne Ring 6/130/84,1 62 1250 2270 4/2009 Kennzeichnung KBA-Nummer 47279 Herstellerzeichen Tomason Radtyp und Ausführung TN3F-6516 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen LZ (Firmenlogo) Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/130/78,1 195/60R16 60 1250 6/130/84,1 195/60R16 62 1250 5/120/65,1 195/60R16 50 1250 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55037308 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 2 von 3 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/130 265/70R16 60 1250 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 10,231 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya im März 2008 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55037308 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 3 von 3 Anlagen Beschreibung - 11.03.2008 Radzeichnung TN3F-65156 22.02.2008 mit Änderung vom 09.04.2009 Beschreibung - 04.05.2009 Beschreibung - 20.07.2009 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 21. November 2010 Tufan 00158150.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QM-Nr. 49 02 0280806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Tomason Typ TN3F-6516 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) - TN3F-6516 / ohne Ring 5/120/65,1 50 1250 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47279 Herstellerzeichen Tomason Radtyp und Ausführung TN3F-6516 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen LZ (Firmenlogo) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kugel 28 mm 180 36 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Amarok 90,118,120 205R16 R37 T04 A02 A04 A05 2H 90,118,120 205R16C R37 A07 A08 A09 e1*2007/46*0356*.. 90,118,120 215/80R16 R37 A10 A14 A56 - Pickup 90,118,120 215/85R16 R37 A68 KMV S01 90,118,120 225/75R16 R37 90,118,120 235/70R16 R37 90,118,120 235/75R16 R37 90,118,120 245/70R16 VW Bus, Multivan 62-128 205/65R16C A11 R09 A02 A04 A05 7HM, 7HMA 62-128 215/65R16C A11 A07 A08 A09 e1*2001/116*0218*.., 62-128 225/60R16 A11 T02 T98 A14 A68 B03 e1*2001/116*0289*.. 62-128 225/60R16C A11 T01 T05 Z16 S01 62-128 225/65R16C A11 62-128 235/60R16 A12 T00 T04 VW Bus, Transporter 62-128 205/65R16C A11 R09 T03 T07 T99 A02 A04 A05 7HC, 7HCA, 7HK. 62-128 215/65R16C A11 A07 A08 A09 e1*2001/116*0220*.., 62-128 225/60R16 A11 T02 T98 A14 A68 B03 e1*2001/116*0286*.. 62-128 225/60R16C A11 T01 T05 Z16 S01 L148 62-128 225/65R16C A11 62-128 235/60R16 A12 T00 T04 VW Bus, Transporter 62-103 205/65R16C A11 R09 T03 T07 T99 A02 A04 A05 7J0 62-103 215/65R16C A11 A07 A08 A09 e1*2007/46*0130*.. 62-103 225/60R16 A11 T02 T98 A14 A68 B03 - geschl. Aufbau 62-103 225/60R16C A11 T01 T05 Z16 S01 62-103 225/65R16C A11 62-103 235/60R16 A12 T00 T04 Auflagen und Hinweise A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 3 von 4 A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A68 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Gummiventile mit Metallfuß müssen den Normen E.T.R.T.O. – Typ V3.23.01 oder Tire and Rim – Nr. TR 600HP - entsprechen, Metallschraubventile mit langer Überwurfmutter der DIN 7779 (z.B. Hersteller Alligator Typ 2024R8 bzw. 3004A). B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 4 von 4 T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 21. November 2010 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2008. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 21. November 2010 Tufan 00158149.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte