GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH
An der Walkmühle 2
46356 Essen
QM-Nr. 49 02 0280806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Tomason
Typ TN3F-6516
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- TN3F-6516 / ohne Ring 5/130/78,1 60 1250 2300
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47279
Herstellerzeichen Tomason
Radtyp und Ausführung TN3F-6516 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M16x1,5 Kegel 60° 180 30
S02 Serienschraube M16x1,5 Kegel 60° 180 32
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Fiat
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumper (II) 50-94 205/75R16C R37 A12 A14 A58
230. 50-94 215/75R16C A01 B51 G03 K41 K42 A68 B02 Z16
G712, G713 S02
- geschl. Aufbau
Citroen Jumper (II) 62-107 205/75R16C R37 T10 T13 A12 A14 A58
244L, 244M 62-107 215/75R16C A68 B02 Z16
K909, L114 S02
- geschl. Aufbau
Citroen Jumper (III) 74-130 215/75R16C A13 K1c R09 T13 T16 250 A01 A14 A58
Y, 250L - Heavy 74-130 225/75R16C A31 G03 K1c 250 A68 B02 KOV
e3*2001/116*0234*..; 74-130 235/65R16C A12 K1c K2b T15 250 S01
e3*2007/46*0046;
L773
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Citroen Jumper (III) 74-130 215/75R16C A13 R09 T13 T16 250 A14 A58 A68
Y, 250L - Heavy 74-130 225/75R16C A31 R09 250 B02 KMV S01
e3*2001/116*0234*..; 74-130 225/75R16C A01 A31 G03 250
e3*2007/46*0046*..; 74-130 235/65R16C A01 A12 K1a K1b T15 250
L773
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (II) 62-107 205/75R16C R37 T10 T13 A12 A14 A58
244, 244L, 244M 62-107 215/75R16C A68 B02 Z16
K917, L094, S02
e3*98/14*0102*..
- geschl.Aufbau
Fiat Ducato (II) Maxi 50-94 205/75R16C R37 A12 A14 A58
230. 50-94 215/75R16C A01 B51 G03 K41 K42 A68 B02 Z16
G688, K861 S02
- geschl. Aufbau
Fiat Ducato (III) Maxi 74-130 215/75R16C A13 R09 T13 T16 250 A14 A58 A68
250, 250L 74-130 225/75R16C A31 R09 250 B02 KMV S01
e3*2001/116*0232*..; 74-130 225/75R16C A01 A31 G03 250
e3*2007/46*0044*..; 74-130 235/65R16C A01 A12 K1a K1b T15 250
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Ducato (III) Maxi 74-130 215/75R16C A13 K1c R09 T13 T16 250 A01 A14 A58
250, 250L 74-130 225/75R16C A31 G03 K1c 250 A68 B02 KOV
e3*2001/116*0232*..; 74-130 235/65R16C A12 K1c K2b T15 250 S01
e3*2007/46*0044*..;
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (II) 50-94 205/75R16C R37 A12 A14 A58
230. 50-94 215/75R16C A01 B51 G03 K41 K42 A68 B02 Z16
G717 S02
- geschl. Aufbau
Peugeot Boxer (II) 62-107 205/75R16C R37 T10 T13 A12 A14 A58
244L, 244M 62-107 215/75R16C A68 B02 Z16
K912, L113 S02
- geschl. Aufbau
Peugeot Boxer (III) 74-130 215/75R16C A13 K1c R09 T13 T16 250 A01 A14 A58
Y, 250, 250L - Heavy 74-130 225/75R16C A31 G03 K1c 250 A68 B02 KOV
e3*2001/116*0233*..; 74-130 235/65R16C A12 K1c K2b T15 250 S01
e3*2007/46*0045*..;
L772
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (III) 74-130 215/75R16C A13 R09 T13 T16 250 A14 A58 A68
Y, 250, 250L - Heavy 74-130 225/75R16C A31 R09 250 B02 KMV S01
e3*2001/116*0233*..; 74-130 225/75R16C A01 A31 G03 250
e3*2007/46*0045*..; 74-130 235/65R16C A01 A12 K1a K1b T15 250
L772
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
250 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A68 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Gummiventile mit Metallfuß müssen den Normen
E.T.R.T.O. – Typ V3.23.01 oder Tire and Rim – Nr. TR 600HP - entsprechen, Metallschraubventile mit
langer Überwurfmutter der DIN 7779 (z.B. Hersteller Alligator Typ 2024R8 bzw. 3004A).
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B51 Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
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G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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T10 Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T13 Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T15 Reifen (LI 115) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2430 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T16 Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 13. November 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 13. November 2015
Tufan 00238962.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim