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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Tomason
Typ                               TN3F-6516
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
-            TN3F-6516 / ohne Ring                   5/130/78,1         60       1250    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47279
Herstellerzeichen                 Tomason
Radtyp und Ausführung             TN3F-6516 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M16x1,5       Kegel 60°      180               30
S02       Serienschraube M16x1,5       Kegel 60°      180               32

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Fiat
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumper (II)      50-94         205/75R16C R37                              A02 A04 A05
230.                     50-94         215/75R16C A01 B51 G03 K41 K42              A08 A09 A12
G712, G713                                                                         A14 A58 A68
- geschl. Aufbau                                                                   B02 Z16 S02
Citroen Jumper (II)      62-107        205/75R16C R37 T10 T13                      A02 A04 A05
244L, 244M               62-107        215/75R16C                                  A08 A09 A12
K909, L114                                                                         A14 A58 A68
- geschl. Aufbau                                                                   B02 Z16 S02
Citroen Jumper (III)     74-130        215/75R16C A13 K1c R09 T13 T16 250          A01 A02 A04
Y, 250L - Heavy          74-130        225/75R16C A12 G03 K1c 250                  A05 A08 A09
e3*2001/116*0234*..;     74-130        235/65R16C A12 K1c K2b T15 250              A14 A58 A68
e3*2007/46*0046;                                                                   B02 KOV S01
L773
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Citroen Jumper (III)     74-130        215/75R16C   A13 R09 T13 T16 250            A02 A04 A05
Y, 250L - Heavy          74-130        225/75R16C   A12 R09 250                    A08 A09 A14
e3*2001/116*0234*..;     74-130        225/75R16C   A01 A12 G03 250                A58 A68 B02
e3*2007/46*0046*..;      74-130        235/65R16C   A01 A12 K1a K1b T15 250        KMV S01
L773
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Fiat Ducato (II)         62-107        205/75R16C R37 T10 T13                      A02 A04 A05
244, 244L, 244M          62-107        215/75R16C                                  A08 A09 A12
K917, L094,                                                                        A14 A58 A68
e3*98/14*0102*..                                                                   B02 Z16 S02
- geschl.Aufbau
Fiat Ducato (II) Maxi    50-94         205/75R16C R37                              A02 A04 A05
230.                     50-94         215/75R16C A01 B51 G03 K41 K42              A08 A09 A12
G688, K861                                                                         A14 A58 A68
- geschl. Aufbau                                                                   B02 Z16 S02
Fiat Ducato (III) Maxi   74-130        215/75R16C   A13 R09 T13 T16 250            A02 A04 A05
250, 250L                74-130        225/75R16C   A12 R09 250                    A08 A09 A14
e3*2001/116*0232*..;     74-130        225/75R16C   A01 A12 G03 250                A58 A68 B02
e3*2007/46*0044*..;      74-130        235/65R16C   A01 A12 K1a K1b T15 250        KMV S01
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Ducato (III) Maxi   74-130        215/75R16C A13 K1c R09 T13 T16 250                  A01 A02 A04
250, 250L                74-130        225/75R16C A12 G03 K1c 250                          A05 A08 A09
e3*2001/116*0232*..;     74-130        235/65R16C A12 K1c K2b T15 250                      A14 A58 A68
e3*2007/46*0044*..;                                                                        B02 KOV S01
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Peugeot Boxer (II)       50-94         205/75R16C R37                                      A02 A04 A05
230.                     50-94         215/75R16C A01 B51 G03 K41 K42                      A08 A09 A12
G717                                                                                       A14 A58 A68
- geschl. Aufbau                                                                           B02 Z16 S02
Peugeot Boxer (II)       62-107        205/75R16C R37 T10 T13                              A02 A04 A05
244L, 244M               62-107        215/75R16C                                          A08 A09 A12
K912, L113                                                                                 A14 A58 A68
- geschl. Aufbau                                                                           B02 Z16 S02
Peugeot Boxer (III)      74-130        215/75R16C A13 K1c R09 T13 T16 250                  A01 A02 A04
Y, 250, 250L - Heavy     74-130        225/75R16C A12 G03 K1c 250                          A05 A08 A09
e3*2001/116*0233*..;     74-130        235/65R16C A12 K1c K2b T15 250                      A14 A58 A68
e3*2007/46*0045*..;                                                                        B02 KOV S01
L772
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Peugeot Boxer (III)      74-130        215/75R16C   A13 R09 T13 T16 250                    A02 A04 A05
Y, 250, 250L - Heavy     74-130        225/75R16C   A12 R09 250                            A08 A09 A14
e3*2001/116*0233*..;     74-130        225/75R16C   A01 A12 G03 250                        A58 A68 B02
e3*2007/46*0045*..;      74-130        235/65R16C   A01 A12 K1a K1b T15 250                KMV S01
L772
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Auflagen und Hinweise

250      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A68     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Gummiventile mit Metallfuß müssen den Normen
E.T.R.T.O. – Typ V3.23.01 oder Tire and Rim – Nr. TR 600HP - entsprechen, Metallschraubventile mit
langer Überwurfmutter der DIN 7779 (z.B. Hersteller Alligator Typ 2024R8 bzw. 3004A).

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T13    Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T15    Reifen (LI 115) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2430 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T16    Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47279 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55037308 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TN3F-6516
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. April 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. April 2013




Tufan                                                                00193692.DOC




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