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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Anh 6 J x 15 H2

                     issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54107*00




                                          special wheel for trailer 6 J x 15 H2


               Genehmigungsnummer: 54107*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     KVG Kautschuk-Verwertungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                     DE-45356 Essen

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Tomason GmbH
                     DE-45356 Essen

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TR-HORSE-6015
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54107*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54107*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                     DE-51105 Köln

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     09.03.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     55049421 (1. Ausfertigung)
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54107*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Anh“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheel for trailer“ is restricted to the
                     application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1                                                      1. Ausfertigung

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54107*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54107*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        29.03.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54107*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54107*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        29.03.2022                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     55049421 (1. Ausfertigung)                                         09.03.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     TR-HORSE-6015                                                      17.08.2021
§22 54107*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54107*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54107

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54107*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54107*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54107*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54107 nach §22 StVZO

               Prüfbericht Nr. 55049421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   Sonderrad für Anhänger- 6JX15H2 Typ TR-HORSE-6015
               Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 3

               Auftraggeber                     Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                An der Walkmühle 2
                                                46356 Essen
                                                QM-Nr. 49 02 0182005

               Prüfgegenstand                   Sonderrad für Anhänger

               Modell                           HORSE TRAILER
               Typ                              TR-HORSE-6015
               Radgröße                         6 J x 15 H2
               Zentrierart                      Je nach Fahrzeugart Lochkreis- bzw. Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/      Ein-   Rad-    Abroll- Gültig ab
               führung                                             Lochkreis-     press- last    umfang Herstell-
                                                                   (mm)/          tiefe  (kg)    (mm)    datum
                                                                   Mittenloch-ø   (mm)
                                                                   (mm)
               -             TR-HORSE-6015 / ohne Ring             5/112/66,6     30      1000   2100       6/2021

               Kennzeichnung

               KBA-Nummer                       54107
§22 54107*00




               Herstellerzeichen                TOMASON
               Radtyp und Ausführung            TR-HORSE-6015
               Radgröße                         6JX15H2
               Einpreßtiefe                     ET+30
               Gießereikennzeichen              LZ
               Herstellungsdatum                Monat und Jahr
               Weitere Kennzeichnung            FOR TRAILER USE ONLY

               Befestigungselemente

               Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
               Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

               Prüfungen

               Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
               Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

               Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

               - Biegeumlaufprüfung
               - Abrollprüfung
               - Impactprüfung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54107 nach §22 StVZO

               Prüfbericht Nr. 55049421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   Sonderrad für Anhänger- 6JX15H2 Typ TR-HORSE-6015
               Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 3

               Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

               Aus-    Anschluß        Ein-     Radlast Abroll-   Ver- Datum           Ort
               führung                 press-   (kg)    umfang    fahr-
                                       tiefe            (mm)      en
                                       (mm)
               -        5/112/66,6     30       1000    2100      FE   07/2021         TZT Lambsheim
               -        5/112/66,6     30       1000    2100      FE   07/2021         TZT Lambsheim

               FE=Farbeindringverfahren

               Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

               Aus-    Anschluß        Ein-   Radlast Reifen-          Datum           Ort
               führung                 press- (kg)    größe
                                       tiefe
                                       (mm)
               -        5/112/66,6     30     1000    165/50R15        07/2021         TZT Lambsheim

               Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

               Aus-    Anschluß        Ein-     Radlast Reifen-        Ver- Datum            Ort
§22 54107*00




               führung                 press-   (kg)    größe          fahr-
                                       tiefe                           en
                                       (mm)
               -        5/112/66,6     30       1000    235/75R15      FE   08/2021          TZT Lambsheim
               -        5/112/66,6     30       1000    235/75R15      FE   08/2021          TZT Lambsheim

               FE=Farbeindringverfahren

               Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
               sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

               - Salzsprühtest

               Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

               Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
               Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

               Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 5/112-30 betrug 9,46 kg.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab
               Juli 2021 durchgeführt.

               Hinweise zum Sonderrad

               Die Sonderräder sind für Anhänger der Klassen O1 und O2 vorgesehen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54107 nach §22 StVZO

               Prüfbericht Nr. 55049421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   Sonderrad für Anhänger- 6JX15H2 Typ TR-HORSE-6015
               Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 3

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
               den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
               Bedingungen zu verwenden.

               Anlagen

               Beschreibung                       -                              17.08.2021
               Radzeichnung                       TR-HORSE-6015                  26.09.2016
               Zubehör                            ZUB2020/2                      11.02.2021
               Verwendungen                       Anlage 1

               Der Prüfbericht umfasst Blatt 1 bis 3.

               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
               Bedenken.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 54107*00




               Lambsheim, 9. März 2022




               Tufan                                                                00385853.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54107 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55049421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    Sonderrad für Anhänger 6JX15H2 Typ TR-HORSE-6015
               Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 3

               Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                 An der Walkmühle 2
                                                 46356 Essen
                                                 QM-Nr. 49 02 0182005

               Prüfgegenstand                    Sonderrad für Anhänger
               Modell                            Pkw-Anhänger
               Typ                               TR-HORSE-6015
               Radgröße                          6JX15H2
               Zentrierart                       Je nach Fahrzeugart Lochkreis- bzw.Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               -            TR-HORSE-6015 / ohne Ring             5/112/66,6         30        1000     2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54107
               Herstellerzeichen                 TOMASON
               Radtyp und Ausführung             TR-HORSE-6015
               Radgröße                          6JX15H2
§22 54107*00




               Einpresstiefe                     ET+30
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
               Weitere Kennzeichnung             FOR TRAILER USE ONLY

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       -                            Kegel 60°    -                      -

               Prüfungen

               Die Sonderradprüfungen wurden von der TÜV Rheinland Group (Gutachten Nr. 55049421)
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Die Sonderräder sind für Anhänger der Klassen O1 und O2 vorgesehen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54107 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55049421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 Sonderrad für Anhänger 6JX15H2 Typ TR-HORSE-6015
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 3

               Auflagen und Hinweise

               A03   Der vorschriftsmäßige Zustand des Anhängers nach der Montage der Sonderräder ist im
               Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21
               StVZO bescheinigen zu lassen.

               A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifentyps zulässig.

               A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
               vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

               A15     Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
               verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
               und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Teilen der Bremsanlage
               zu achten.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Werden an der Felgeninnenseite
               Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Teilen der Bremsanlage zu achten.
§22 54107*00




               A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
               von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
               müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
               hinausragen.

               A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss eine Anbauprüfung in Anlehnung an die Kriterien des
               VdTÜV Merkblattes 751 (Anhang I) "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-
               Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " - in der jeweils gültigen Fassung -
               durchgeführt werden.

               A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
               Serienstand entsprechen.

               A52     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder
               Radmuttern verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muß
               bei der Begutachtung überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente gelten die
               Angaben des Fahrzeugherstellers.

               A53     Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
               ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche
               Pflege bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

               A54    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand zu
               Fahrwerksteilen muß unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
               Außerdem muß die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), abgedeckt sein.

               R01     Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Radgröße
               freigegeben sind (siehe u. a. Reifenhandbuch, ETRTO, DIN-Blatt 7803, W.d.K.-Leitlinie 128).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54107 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55049421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 Sonderrad für Anhänger 6JX15H2 Typ TR-HORSE-6015
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 3

               X91      Das sich aus der maximal zulässigen Radlast, der Einpreßtiefe und dem max. zulässigem
               Abrollumfang ergebende Biegemoment und die Radlast der Impactprüfung dürfen nicht überschritten
               werden. Zudem darf der Umrüst-Reifen nicht kleiner als der für die Impactprüfung verwendete Reifen
               sein (siehe § 30 StVZO Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre
               Anhänger).

               Hinweise zum Sonderrad

               Die Sonderräder sind für Anhänger der Klassen O1 und O2 vorgesehen.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 54107*00




               Lambsheim, 9. März 2022




               Tufan                                                                 00385876.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 54107*00




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte