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							PSA-Teilegutachten: 2018-TG-PSA-0154-A2
Stand:              23.08.2018
                                                                                                            Seite 1 von 3




                                                     Teilegutachten

                                           Nr.: 2018-TG-PSA-0154-A2



                                  Hersteller: HS Motorsport UG
                                              Königsberger Straße 9
                                              85386 Eching
                                              Deutschland

                         Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                  Achse 1:                           Achse 2:
                                     Radtyp: TM729 8.5JX20                           TM729 8.5JX20
                          Radausführung: TM729 8.5JX20                               TM729 8.5JX20
                                  Radgröße: 8½ J x 20H2                              8½ J x 20H2
                                Zentrierart: Mittenzentriert                         Mittenzentriert



1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 33 • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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2. Befestigung

Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.

3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 8½ J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                366-0255-18-WIRD-TB; TÜV Austria
Achse 2: 8½ J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                366-0255-18-WIRD-TB; TÜV Austria

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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6. Anlagen
Verwendungsbereich

             Anlage:         A2 SEAT

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Qualitätsmanagementsystem

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH, gültig bis 16.08.2020).



8. Sachverständige Beurteilung

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                Bad Bramstedt, den 23.08.2018

                                                      Prüflabor Süd GmbH
                                                       Der Sachverständige




                                                     Ing. Matthias Kleingarn




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Stand:              23.08.2018
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Verwendungsbereich: Anlage                              A2      SEAT
Raddaten
Achse 1:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/112
Radtyp:       TM729 8.5JX20                                                          Zentrierung: Mittenzentriert

        Ausführung                        Typ                 Mittenloch        Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                             Durchmesser          tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
       TM729 8.5JX20              TM729 8.5JX20                   73,1              45             850           2250        01.05.2018
Achse 2:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/112
Radtyp:       TM729 8.5JX20                                                          Zentrierung: Mittenzentriert

        Ausführung                        Typ                 Mittenloch        Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                             Durchmesser          tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
       TM729 8.5JX20              TM729 8.5JX20                   73,1              45             850           2250        01.05.2018


Zentrierringe
Achse 1: 73,1>57,1
Achse 2: 73,1>57,1


Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller/(Typ)
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahrzeuges abhängt.

Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
5F
Bef.-Art       Bund                                     Dimension           Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Bolzen              Kegel 60°                            14x1,5                              120         siehe allg. Auflage




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                                                                                                           Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: SEAT
Modelle:    Leon, Leon SC, Leon ST
Typ:        5F

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:            8½J×20H2                     TM729 8.5JX20

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

5F                                 63 - 135         235/30R20        KA101,KI101,M00,R085                          A01, A02, A03,
e9*2007/46*0094*..                                                                                                 A04, A05, A07,
                                                                                                                   A08, A09, A10,
                                                                                                                   A11, A12, A13,
                                                                                                                   M01, RB, Z1


Achse 2:      Radgröße/Ausführung:            8½J×20H2                     TM729 8.5JX20

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

5F                                 63 - 135         235/30R20        KA201,KI201,M00,R085                          A01, A02, A03,
e9*2007/46*0094*..                                                                                                 A04, A05, A07,
                                                                                                                   A08, A09, A10,
                                                                                                                   A11, A12, A13,
                                                                                                                   M01, RB, Z1




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Fahrzeugdaten
Hersteller: SEAT
Modelle:    Leon SC/ST Cupra, Leon SC/ST Cupra R
Typ:        5F

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:           8½J×20H2                      TM729 8.5JX20

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

5F                                 195 - 228        235/30R20        KA101,KI101,M00,R085                          A01, A02, A03,
e9*2007/46*0094*..                                                                                                 A04, A05, A07,
                                                                                                                   A08, A09, A10,
                                                                                                                   A11, A12, A13,
                                                                                                                   M01, RB, Z1


Achse 2:      Radgröße/Ausführung:           8½J×20H2                      TM729 8.5JX20

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

5F                                 195 - 228        235/30R20        KA201,KI201,M00,R085                          A01, A02, A03,
e9*2007/46*0094*..                                                                                                 A04, A05, A07,
                                                                                                                   A08, A09, A10,
                                                                                                                   A11, A12, A13,
                                                                                                                   M01, RB, Z1




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 33 • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                         © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2018-TG-PSA-0154-A2
Stand:              23.08.2018
                                                                                                           Seite 4
Auflagenhinweise

A01       Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise
          befolgen:
          1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
          2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
          3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
          vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
          4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
          5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
          überprüfen.
A02       Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
          serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend.
          Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der
          Serienschraube einzuhalten.
A03       Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
          diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
          Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
          Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit
          dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
          Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
          Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
          unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
          Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
          und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
          Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A07       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
          Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
          gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
          Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
          mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
          Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen
          Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp
          und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
          veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
          wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
          aufgeführt ist.
A11       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
          oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
          Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
          angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
          zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
          Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit
          von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T
          oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile
          zulässig. Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
          beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
          geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht
          über den Felgenrand hinausragen.
KA101     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
          dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
          des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 33 • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
  Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                         © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2018-TG-PSA-0154-A2
Stand:              23.08.2018
                                                                                                              Seite 5
KA201        Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
             Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KI101        Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 1 ist eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination herzustellen.
KI201        Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination herzustellen.
M00          Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der
             ETRTO Norm nicht freigegeben. Für den verwendeten Reifen ist die Montierbarkeit auf der hier beschriebenen
             Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
M01          Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
             Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter
             Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R085         Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des
             Reifens muss dann min. 515kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A05 ist jedoch generell zu
             beachten.
RB           Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
Z1           Der Gültigkeitsbereich bei der Erstellung beinhaltet Fahrzeuge, deren Typgenehmigungsnummer mind. 6
             Monate vor dem Ausstellungsdatum zugelassen wurden. Siehe hierzu Feld 6 der Zulassungsbescheinigung.
             Wird die Typgenehmigungsnummer des jeweiligen Fahrzeugs nach dem Erstellungsdatum des Gutachtens in
             seinem Bereich erweitert oder geändert, verliert das Gutachen seine Gültigkeit.




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PSA-Teilegutachten: 2018-TG-PSA-0154-A2
Stand:              23.08.2018
                                                                                                           Seite 1

Radabdeckung

Vorderachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                 hinter der Radmitte zu Auflage                        und 50° hinter
              KA102                                         KA103                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA101




                                                            Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                       und 50° hinter
              KA202                                          KA203                               der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA201




                                                           Fahrtrichtung




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 33 • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                         © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2018-TG-PSA-0154-A2
Stand:              23.08.2018
                                                                                                           Seite 1


Bilddarstellung




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 33 • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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PSA-Teilegutachten: 2018-TG-PSA-0154-A2
Stand:              23.08.2018
                                                                                                                        Seite 1


Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: TM729 8.5JX20 des Herstellers/Importeurs:
HS Motorsport UG liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines
Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive
GmbH, Bad Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2018-TG-PSA-0154-A2 Datum: 23.08.2018

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2               L         -               9         .            P.2               /-             T       -
                                                                                                            P.4

  J                   4                                    18                    -                          19                     -
  E                                              3         20                    -                          G                      -
 D.1                          -                            12            -               13             -       Q
 D.2                                                      V.7            -               F.1            -    F.2
                                                          7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                           8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                           U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                           O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2       -
  2                           -                           15.1                                                      -
  5                                                       15.2                                                      -
                                                          15.3                                                      -
 V.9                          -                            R                                        -                                  11        -
  14                                                       K                                                        -
 P.3                          -                            6                 -                     17               -   16              -
  10        -                                              21                                                       -
  22                                                             -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -




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