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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0588-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ UA3-8519 und 9,5 J x 19 H2 Typ UA3-9519
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                               Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                               67454 Haßloch
                               QM-Nr.49 02 0092002

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         ULTRA - UA3                   ULTRA - UA3
Typ                            UA3-8519                      UA3-9519
Radgröße                       8,5 J x 19 H2                 9,5 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
MB         UA3-8519 MB / ohne Ring         5/112/66,6             30           690   2100
MB         UA3-9519 MB / ohne Ring         5/112/66,6             30           690   2100

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              ULTRA                         ULTRA
Radtyp und Ausführung          UA3-8519 (s.o.)               UA3-9519 (s.o.)
Radgröße                       8,5 J x 19 H2                 9,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM                           TAM
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25            Kegel 60°     140                  30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.15-0349-A00-V01 und 15-0350-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW
                               Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        21-0588-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 19 H2 Typ UA3-8519 und 9,5 J x 19 H2 Typ UA3-9519
Fertiger/Zulieferer           AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er GT              120-265      255/40R19      R02 T00 T96                     A12 A14 A16
G6GT                    120-265      285/35R19      K2b R03 138                     A18 A57 B74
e1*2007/46*1791*..                                                                  L06 Lim V19
- incl. Facelift 2020                                                               S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390      245/45R19      R02 135                         A12 A14 A16
7L                      155-390      255/40R19      R02                             A18 A57 A60
e1*2007/46*0276*10      155-390      255/45R19      G01 R02 134                     B74 L05 Lim
-..                     155-390      275/40R19      K2b R03 135                     MpH V19
- ohne Allradlenkung    155-390      285/35R19      K2b R03 138                     S01
                        155-390      285/40R19      G01 K2b R03 134

BMW 7er-Reihe (VI)      155-390      245/45R19      R02 135                         A12 A14 A16
7L                      155-390      255/40R19      R02                             A18 A57 A60
e1*2007/46*0276*10      155-390      255/45R19      G01 R02 134                     B74 L04 Lim
-..                     155-390      275/40R19      K2b R03 135                     MpH V19
- mit Allradlenkung     155-390      285/35R19      K2b R03 138                     S01
                        155-390      285/40R19      G01 K2b R03 134

BMW Z4                  120-190      225/40R19      R02                             A12 A14 A16
G4Z                     120-190      235/35R19      R02                             A18 A58 Cbo
e1*2007/46*1949*..      120-190      245/35R19      R02                             V9Z S01
                        120-190      255/35R19      R02
                        120-190      255/35R19      M+S R03
                        120-190      255/35R19      R03 Vn1
                        120-190      265/35R19      M+S R03
                        120-190      275/30R19      K2b R03
                        120-190      275/35R19      K2b R03
                        120-190      285/30R19      K2b K6d R03
BMW Z4 M40i             250          225/40R19      M+S R02                         A12 A14 A16
G4Z                     250          245/35R19      M+S R02                         A18 A58 Cbo
e1*2007/46*1949*..      250          255/35R19      M+S R02                         V9Z S01
                        250          255/35R19      M+S R03
                        250          275/35R19      K2b M+S R03
                        250          285/30R19      K2b K6d M+S R03




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0588-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ UA3-8519 und 9,5 J x 19 H2 Typ UA3-9519
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Supra           145, 190      225/40R19        R02                               A12 A14 A16
JTSC, JBSC             145, 190      235/35R19        R02                               A18 A58 Cpe
e1*2007/46*1982*..     145, 190      245/35R19        R02                               V9Z S01
e1*2007/46*1983*..     145, 190      255/35R19        R02 Vn1
                       145, 190      255/35R19        R03
                       145, 190      275/30R19        R03
                       145, 190      275/35R19        R03
                       145, 190      285/30R19        K2c K8e R03
                       145-250       225/40R19        M+S R02
                       145-250       245/35R19        M+S R02
                       145-250       255/35R19        M+S R02
                       145-250       255/35R19        M+S R03
                       145-250       265/35R19        M+S R03
                       145-250       275/35R19        M+S R03
                       145-250       285/30R19        K2c K8e M+S R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0588-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ UA3-8519 und 9,5 J x 19 H2 Typ UA3-9519
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 4 von 7

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0588-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ UA3-8519 und 9,5 J x 19 H2 Typ UA3-9519
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 5 von 7

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0588-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ UA3-8519 und 9,5 J x 19 H2 Typ UA3-9519
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 6 von 7

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1     215/35R19             245/30R19, 255/30R19
Nr. 2     225/35R19             245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3     225/40R19             245/35R19, 255/35R19
Nr. 4     225/45R19             245/40R19, 255/40R19
Nr. 5     225/55R19             275/45R19
Nr. 6     235/35R19             255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7     235/40R19             265/35R19, 275/35R19
Nr. 8     235/45R19             255/40R19
Nr. 9     235/50R19             255/45R19, 265/45R19
Nr. 10    235/55R19             255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11    245/30R19             305/25R19
Nr. 12    245/35R19             275/30R19, 285/30R19
Nr. 13    245/40R19             275/35R19, 285/35R19
Nr. 14    245/45R19             275/40R19
Nr. 15    245/50R19             275/45R19
Nr. 16    255/35R19             285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17    255/40R19             285/35R19, 295/35R19
Nr. 18    255/45R19             285/40R19
Nr. 19    255/50R19             275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 20    255/55R19             275/50R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   225/40R19             245/35R19, 255/35R19
Nr.   2   235/35R19             275/30R19
Nr.   3   245/35R19             285/30R19
Nr.   4   255/35R19             265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   5   275/30R19             285/30R19, 295/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0588-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ UA3-8519 und 9,5 J x 19 H2 Typ UA3-9519
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                        Seite 7 von 7

Vn1     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTUV Rheinland
Malaysia, Subang Jaya ab April 2015 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 22. September
2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. September 2021




Tufan                                                                        00376511.DOC




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