TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 16-0546-A07-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ UA9-8519R, ww.-L
Fertiger/Zulieferer AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
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Hersteller AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
67454 Haßloch
QM-Nr. 49020180804
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell ULTRA - UA9
Typ UA9-8519R, ww.-L
Radgröße 8,5JX19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
5F UA9-8519R 5F / Ø72,6-Ø60,1 ww. 5/114,3/60,1 45 690 2100
UA9-8519L 5F / Ø72,6-Ø60,1
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen ULTRA
Radtyp und Ausführung UA9-8519R, ww. -L (s.o.)
Radgröße 8,5JX19 H2
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen TAM
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 -
S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 160546-A00-V01 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Lexus
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 16-0546-A07-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ UA9-8519R, ww.-L
Fertiger/Zulieferer AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 225/35R19 A06 A12 A14
FY 79-99,2 235/35R19 A16 A29 A57
e4*2001/116*0106*.. Flh KMV S05
Lexus IS 110-153 225/35R19 R02 T88 A06 A12 A14
XE2(a) 110-153 235/35R19 G01 K30 T87 T91 A16 A29 Lim
e11*2001/116* 110-153 245/35R19 R03 T89 V19 VL9 S02
0206*00-09 110-153 255/30R19 R03 T91
110-153 255/35R19 R03
Lexus IS250c 153 225/35R19 R02 T88 A06 A12 A14
XE2(a) 153 235/35R19 G01 K3s R02 T87 T91 A16 A29 Cbo
e11*2001/116* 153 245/35R19 R03 T89 VL9 S02
0206*00-09 153 255/35R19 R03
Suzuki Grand Vitara 78-122 245/45R19 K1a A06 A12 A14
JT 78-122 255/45R19 K1c A16 A29 Y84
e4*2001/116*0091*..; S04
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara 78-171 245/45R19 K1a A06 A12 A14
JT 78-171 255/45R19 K1c A16 A29 Y85
e4*2001/116*0091*..; S04
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi 131 225/40R19 T93 A06 A12 A14
FR 131 235/35R19 T91 A16 A29 A57
e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R19 Lim S06
Suzuki SX4 66-99,2 225/35R19 K1c K2b A06 A12 A14
EY 66-99,2 235/35R19 K1c K2b A16 A29 A58
e4*2001/116*0105*..; Flh KOV S05
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 66-99,2 225/35R19 A06 A12 A14
EY 66-99,2 235/35R19 A16 A29 A57
e4*2001/116*0105*..; Flh KMV S05
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 225/35R19 K1c K2b A06 A12 A14
GY 79,82,88 235/35R19 K1c K2b A16 A29 A58
e4*2001/116*0124*..; Flh KOV S03
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 225/35R19 A06 A12 A14
GY 79,82,88 235/35R19 A16 A29 A57
e4*2001/116*0124*..; Flh KMV S03
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 16-0546-A07-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ UA9-8519R, ww.-L
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4 79, 88 215/35R19 K1c K2b K42 A06 A12 A14
GY 79, 88 225/35R19 K1c K2c K42 A16 A29 A58
e4*2001/116*0124*.. Lim S03
- Limousine
Suzuki SX4 S-Cross 82,88,103 225/40R19 K2b K6w A06 A12 A14
JY 82,88,103 235/35R19 K1b K2b K6w A16 A29 A57
e4*2007/46* F16 S05
0779*04-..
ab Modelljahr 2017
Suzuki SX4 S-Cross 88 225/35R19 K1c K2b T88 A06 A12 A14
JY 88 235/35R19 K1c K2b A16 A29 A57
e4*2007/46* F16 S07
0779*00-03
Suzuki Vitara 88, 103 225/40R19 A06 A12 A14
LY 88, 103 235/35R19 K1c K2b A16 A29 A57
e4*2007/46*0928*.. 88, 103 235/40R19 K1c K2b S07
88, 103 245/35R19 K1c K2b
88, 103 245/40R19 G01 K1c K2b
Toyota Avensis 110,130 225/35R19 K42 K46 T88 A06 A12 A14
T25 110,130 235/35R19 G79 K14 K27 K42 K46 T87 A16 A29 Car
e11*2001/116*0196*. 110,130 245/30R19 K14 K25 K42 K46 K66 Flh Sth S02
Toyota Avensis 82-130 225/40R19 T93 A06 A12 A14
T27, /-MS1 82-130 235/35R19 T91 A16 A29 Car
e11*2001/116*0331*.; 82-130 235/40R19 Lim V19 S02
e11*2007/46*0236*.. 82-130 245/35R19 T93
- incl. Facelift 82-130 255/35R19 K1a K2b K4h K6e
2012+2015
Toyota Corolla Verso 81-130 235/35R19 K42 T91 A06 A12 A14
R1 A16 A29 Ver
e11*2001/116*0222*. S02
Toyota RAV4 (III) 100-130 235/45R19 A06 A12 A14
XA3(a) 100-130 245/45R19 A16 A29 A57
e6*2001/116* 100-130 255/40R19 KOV S02
0105*00-08 100-130 255/45R19
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III) 100-130 235/45R19 A06 A12 A14
XA3(a) 100-130 245/45R19 A16 A29 A57
e6*2001/116* 100-130 255/40R19 KMV S02
0105*00-08 100-130 255/45R19
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
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Nummer 16-0546-A07-V01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ UA9-8519R, ww.-L
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Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A29 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Gummiventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, Metall-schraubventile mit Befestigung von außen der Norm E.T.R.T.O
-Typ V2.04.1. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
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Nummer 16-0546-A07-V01
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F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G79 Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
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Seite 7 von 8
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 7 235/45R19 255/40R19
Nr. 8 235/50R19 255/45R19
Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VL9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 2 235/35R19 245/35R19, 255/35R19, 285/30R19
Nr. 3 255/30R19 255/35R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 16-0546-A07-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ UA9-8519R, ww.-L
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Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, im
Juni 2016 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18. November 2016 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Verwendung der Räder UA9-8519R zusammen mit UA9-8519L ist zulässig
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. November 2016
Tufan 00260536.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim