TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage MB 01 zu Teilegutachten Nr. 22-00009-CP-BWG-** (Stand 01/22)
Hersteller: Hansen Styling Parts
D – 24247 Mielkendorf
Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 1 von 4
1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) 906 AC 30 Sprinter e1*2001/116*0353*--
906 AC 35 e1*2001/116*0354*--
906 AC 35 / 4x4 e1*2001/116*0424*--
906 JC 35 e1*2001/116*0425*--
906 OK 30 L 763
906 OK 35 L 764
906 KA 30 L 765
906 KA 35 L 766
906 OK 35 / 4x4 L 969
906 KA 35 / 4x4 L 970
906 PD 35 N 507
906 AC 35 G e1*2007/46*0569*--
906 BB 30 e1*2007/46*0279*--
906 BA 30 e1*2007/46*0280*--
906 CA 35 U e1*2007/46*0891*--
906 BA 35 e1*2007/46*0297*--
906 BA 35 e1*2007/46*0300*--
906 BA 35 e1*2007/46*1018*--
906 BB 35 e1*2007/46*0301*--
906 BB 35 e1*2007/46*0298*--
906 BB 35/4x4 e1*2007/46*0305*--
906 BB 35/4x4 e1*2007/46*0310*--
906 BA 35/4x4 e1*2007/46*0309*--
906 BA 35/4x4 e1*2007/46*0312*--
906 BB 35 G e1*2007/46*0556*--
906 BA 35 G e1*2007/46*0557*--
906 FUT 35 e1*2007/46*1076*--
906 FUT 35 e1*2007/46*1075*--
906 BA 50 e1*2007/46*0299*--
906 BA 50 e1*2007/46*0294*--
906 BB 50 e1*2007/46*0296*--
906 BB 50 e1*2007/46*0295*--
906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*--
906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0307*--
906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0311*--
906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*--
Daimler AG (D) KL3A4 Sprinter e1*2007/46*1760*--
FL3A4 e1*2007/46*1761*--
KL3A5 e1*2007/46*1762*--
FL3A5 e1*2007/46*1763*--
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Hansen Styling Parts
D – 24247 Mielkendorf
Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 2 von 4
Fortsetzung zu
1. Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3)
235/55 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 10)
245/50 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 10)
255/55 R 18 – 105 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 8), 9), 10)
255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 5c), 8), 9), 10)
255/55 R 18C – 116/114 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 10)
255/55 R 18C – 118 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 10)
255/60 R 18 – 112 *) 1), 2), 3), 4a), 5d) 6), 7), 8), 9), 10)
265/60 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4a), 5e) 6), 7), 8), 9), 10)
265/60 R 18 – 119 *) 1), 2), 3), 4a), 6), 7), 8), 9), 10)
3. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 3 von 4
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung
zulässig.
4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nicht zulässig.
5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die
Serienbereifung 225/75R16 genehmigt haben (COC).
7) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Frontantrieb.
(KL3A4, FL3A4, KL3A5, FL3A5)
8) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf
255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von
Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen
liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 auf
255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der
zulässigen Toleranzen liegen.
9) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
10) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
lfd. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Nr.: Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- ab
[mm] / [mm] tiefe last umfang Herstell-
-zahl [mm] [kg] [mm] datum
1. LG 534 18X8.0J H2 ohne 130/6 84,1 45 1250 2700 11/21
Radbefestigung: Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment: 180 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage MB 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
22-00009-CP-BWG-**
München, den 16.10.2023
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland