TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage FIAT 01 zu Teilegutachten Nr. 24-00104-CP-BWG-xx (Stand 09/24)
Hersteller: Hansen Styling Parts
D – 24247 Mielkendorf
Typ: W-TEC All Terrain 18X8J Seite 1 von 5
1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich Gen - Nr.:
Fiat (I) 250 Ducato 74 – 115 e2*2007/46*0085*--
250 88 e3*2007/46*0031*--
250 74 – 132 e3*2007/46*0044*--
250 85 – 132 e3*2007/46*0049*--
250*******/A 74 – 115 e3*2001/116*0355*--
250*******/A 74 – 130 e3*2001/116*0232*--
250 74 – 115 L 778
250 L 74 – 115 L 779
250 D 74 – 115 L 986
250 B 74 – 115 L 697
250 M 100 N 413
Peugeot (F) Y Boxer 74 – 132 e3*2007/46*0045*--
e3*2007/46*0050*--
e3*2007/46*0041*--
74 – 115 e3*2001/116*0233*--
250 L 74 – 115 L 772
250 74 – 115 L 771
250 D 74 – 115 L 936
250 B L 937
Citroen (F) Y Jumper 74 – 132 e3*2007/46*0046*--
e3*2007/46*0051*--
e3*2001/116*0234*--
250 L 74 – 115 L 773
250 74 – 115 L 774
250 D 74 – 115 L 939
250 B 74 – 115 L 940
Opel (D) Y Movano 74 – 132 e3*2007/46*0050*--
74 – 132 e3*2007/46*0045*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich: Keine
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Typ: W-TEC All Terrain 18X8J Seite 2 von 5
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV.)
235/50 R 18 – 101*) 1), 2a), 3), 4), 5), 5a), 6), 9), 10), 11)
235/55 R 18 – 104 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5b), 6), 9), 10), 11)
235/60 R 18 – 107 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5c), 6), 9), 10), 11)
245/50 R 18 – 104 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5b), 6), 9), 10), 11)
255/55 R 18 – 109 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5d), 6), 9), 10), 11)
255/55 R 18C – 116/114 *) 1), 2a), 3), 4) 5), 5f), 6), 9), 10), 11)
255/55 R 18C – 120 *) 1), 2a), 3), 4) 5), 5g), 6), 9), 10), 11)
255/60 R 18 – 112 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5e), 6a), 7), 8), 9), 10), 11)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Fortsetzung zu
IV. Hinweise und Auflagen
2a) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
Radabdeckung herzustellen.
Bei Fahrzeugen mit teil- oder vollintegriertem Aufbau kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung an Vorder und Hinterachse oder nur an der Hinterachse ausreichend ist.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal (siehe
Pkt. 5a) – 5g) kg. Ggf. muss die jeweilige Achslast auf diesen Wert begrenzt werden.
Eine Begrenzung der Achslasten ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
nachgewiesen ist (ggf. durch Wägung), dass die verbleibenden Zuladungen für den
Einsatzzweck ausreichend groß sind. Zu Berücksichtigen sind dabei insbesondere
z. B. Massen der Personen, Frischwasser, Gasbehälter, Kraftstoff sowie übliche
Reiseausstattung.
5a) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1650kg.
5b) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1800kg.
5c) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1950kg.
5d) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2060kg
5e) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2240kg
5f) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2500kg.
5g) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2800kg.
6) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 195/75R15 bzw. 205/70R15 ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für
diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
In allen anderen Fällen wurde durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen
nachgewiesen, dass eine Angleichung der Anzeige des Tachometers nicht erforderlich
ist.
6a) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 215/75R16 bzw. 225/75R16 wurde
durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen nachgewiesen, dass eine Angleichung der
Anzeige des Tachometers nicht erforderlich ist.
7) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit ausschließlich 15“ Serienbereifung
(Lochkreis 5 x 118 mm).
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Fortsetzung zu
IV. Hinweise und Auflagen
8) Bei Fahrzeugen mit Kasten- oder Kombiaufbau ist die Rad-Reifenkombination nur
zulässig in Verbindung mit der FW- Höherlegung
an der Vorderachse bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248
gemäß (ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 24.01.2023)
wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250)
und an der Hinterachse Goldschmitt Höherlegung um 40 mm (Teilegutachten 06-
01041-CP-GBM-03, TÜV Süd Automotive vom 27.09.2012)
oder Fahrwerksfedern VB-Airsuspension Teilenummer 1700307200 (Teilegutachten
Typ: VB-CS-PFC-X250 TÜV Nord Mobilität vom 19.03.2012)
oder VB- Air Suspension Zusatzluftfedersystem KBA 91628; Typ VB-SA-PFC-X250;
(ABE-Gutachten VB-SA-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 06.01.2022).
Bei teilintegrierten Wohnmobilen nur zulässig in Verbindung mit der FW- Höherlegung
bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248 an der Vorderachse
gemäß ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013,
wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250)
Bei vollintegrierten Wohnmobilen ist keine Höherlegung erforderlich.
Die jeweiligen Gutachten sind bei der Abnahme mit vorzulegen.
9) Bei Fahrzeugen mit vollintegriertem oder teilintegriertem Aufbau ist die Kombination der
Rad-Reifenkombination auch in Verbindung mit dem VB-Air-Suspension
Volluftfedersystem; VB-FA-PFC-X250; KBA 91395 zulässig. Dabei entfällt dann ggf.
Auflage 8).
10) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
11) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf., Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- ab
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
LG534B 18X8J H2 ohne 5/118 71,1 55 1400 2320 05/24
LG534B 18X8J H2 ohne 5/130 78,1 55 1400 2320 05/24
Radbefestigung: M14 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 118)
M16 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 130)
Anzugsmoment: 160 Nm
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage FIAT 01 zu Teilegutachten Nr. 24-00104-CP-BWG-xx (Stand 09/24)
Hersteller: Hansen Styling Parts
D – 24247 Mielkendorf
Typ: W-TEC All Terrain 18X8J Seite 5 von 5
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage FIAT 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
24-00104-CP-BWG-**
München, den 10. 09. 2024
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025 ____________________________________
M.Eng. (FH) Daniel Morgen
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland