TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage FCA 04 zu Teilegutachten Nr. 19-00144-CP-BWG-xx (Stand 06/22)
Hersteller: Hansen Styling Parts
D – 24247 Mielkendorf
Typ: W-Tec Extreme 8517 Seite 1 von 3
1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: KW-Bereich ETG - Nr.:
Daimler Chrysler JK Jeep Wrangler 147 – 213 e4*2001/116*0116*- -
Corp. (USA) (JL Family) 200 + 65 ab Nachtrag 26
Chrysler LLC (USA) (PHEV) ⚫)
Einzelbetriebserlaubnisse ⚫)
⚫) Die beschriebene Umrüstung an Fahrzeugen die Aufgrund einer EBE in den Verkehr
gekommen sind, ist unter der Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug technisch mit
den in der o.g. Genehmigung bzw. ABE beschriebenen Fahrzeugen identisch ist, zulässig.
Dies muss jedoch durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den
Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen einer Begutachtung gemäß § 19/21 festgestellt werden.
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3)
245/75 R 17 – 112 *) 1), 3), 6), 7), 9), 10)
255/75 R 17 – 115 *) 1), 3), 6), 7), 9), 10)
265/70 R 17 – 115 *) 1), 2), 3), 6), 7), 9), 10)
275/70 R 17 – 118 *) 1), 2), 3), 5), 6), 7), 9), 10)
285/70 R 17 – 117 *) 1), 2a), 3), 5), 6), 7), 9), 10)
295/70 R 17 – 118 *) 1), 2a), 3), 5), 6), 7), 8), 9), 10)
305/70 R 17 – 118 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6), 7), 8), 9), 10)
315/70 R 17 – 118 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6), 7), 8), 9), 10)
33x12,50 R 17 – 114 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6), 7), 8), 9), 10)
35x12,50 R 17 – 119 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6), 7), 8), 9), 10)
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage FCA 04 zu Teilegutachten Nr. 19-00144-CP-BWG-xx (Stand 06/22)
Hersteller: Hansen Styling Parts
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Typ: W-Tec Extreme 8517 Seite 2 von 3
3. Hinweise und Auflagen:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) … Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, daß die
Radabdeckung ausreichend ist.
2a) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3) Die Sicherungsringe an den Radbolzen vorn und hinten müssen entfernt werden.
4) Durch Begrenzen des Lenkanschlags ist eine ausreichender Freigängigkeit zum
Stabilisator herzustellen. Je nach Toleranzlage des Fahrzeuges kann es möglich sein,
daß die Freigängigkeit ausreichend ist.
5) Es ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird
eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise
verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die
Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
6) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den
Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das
System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
7) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
8) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der
Fahrwerkshöherlegungungen der Fa. Heinrich Eibach: Teilegutachten TU-026536-C0-
024, TÜV Nord bzw. Teilegutachten 21-00068-AS-MUC-00; TÜV Süd AS oder 22-
00127-CX-GBM TÜV SÜD AS. Die entsprechenden Teilegutachten sind Bestandteil der
Abnahme.
9) Bei Fahrzeugen mit einer Hinterachslast von mehr als 1600 kg ist grundsätzlich das
Rad 1a. zu verwenden.
10) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
lfd. Ausf., Kennzeichnung Kennz.
Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Nr.: Rad Zentrierring
kreis loch preß Rad Abroll- ab
[mm] / [mm] tiefe last umfang Herstell
-zahl [mm] [kg] [mm] -datum
1. W-TEC Extreme 17x8.5 ohne 127/5 71,6 30 800 2760 04/19
1a. W-TEC Extreme 17x8.5 ohne 127/5 71,6 30 900 2760 07/21
Radbefestigung: Radmuttern M14 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment: 130 Nm
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage FCA 04 zu Teilegutachten Nr. 19-00144-CP-BWG-xx (Stand 06/22)
Hersteller: Hansen Styling Parts
D – 24247 Mielkendorf
Typ: W-Tec Extreme 8517 Seite 3 von 3
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage FCA 04 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
19-00144-CP-BWG-**
München, den 28.06.2022
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland