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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              47965*10



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7,5 J x 17 H2


                Typ:                         WH11-75017
§ 22 47965*10




                 Inhaber der ABE und         Wheelworld GmbH
                 Hersteller:                 DE - 38871 Ilsenburg




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 47965


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 47965*10


                Die ABE-Nr. 47965*10 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 17 H2, Typ WH11-75017, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55114409 (11. Ausfertigung) vom 06.12.2016
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                9, 10                                         1. Ausfertigung
                2, 3                                          10. Ausfertigung
                7, 8                                          3. Ausfertigung
                1                                             5. Ausfertigung
                4, 5, 6                                       8. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 22 47965*10




                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 06.12.2016
                festgehaltenen Angaben.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 47965*10


Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 23.12.2016
Im Auftrag
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 47965                       Erweiterung Nr.: 10
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        05.03.2010                 letztes Änderungsdatum: 23.12.2016
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal


                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      WH11-75017                                                          23.12.2015

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
§ 22 47965*10




                      Test report(s) No.:                                                 Date
                      55114409 (10. Ausfertigung)                                         29.01.2016
                      55114409 (11. Ausfertigung)                                         06.12.2016


                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 47965*10

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 47965

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 47965*10




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               3
                Approval No.: 47965*10

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 47965*10




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

                Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                                Hüttenstraße 3
                                                38871 Ilsenburg
                                                QM-Nr.:49 02 0150804

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          WH11
                Typ                             WH11-75017
                Radgröße                        7,5Jx17H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                A2           WH11-75017 A2 / Ø66,6xØ57,1           5/112/57,1         28        725    2115

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      47965
                Herstellerzeichen               wheelworld
                Radtyp und Ausführung           WH11-75017
                Radgröße                        7,5Jx17H2
§ 22 47965*10




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Serienschraube M14x1,5 Kugel d=26          120                   27,5
                S03       Serienschraube M14x1,5 Kugel d=26          140                   27,5
                S04       Schraube M14x1, 5           Kugel d=26     140                   30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Audi
                                                Seat
                                                Skoda
                                                Volkswagen

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                         Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A6, S6              191-250        225/45R17   M+S R37 T91 T93                    A12 A14 A19
                4B                       191-250        235/45R17   M+S R37                            X27 S02
                e1*96/27, 98/14,
                2001/116*0051*..
                Audi Q3                  88-162         215/55R17   A33                                A14 A19 A57
                8U, 8U1                  88-162         215/60R17   A33                                V00 V17 S04
                e1*2007/46*0591*..;      88-162         225/50R17   A01 A12 K1a K2b
                e13*2007/46*1163*..      88-162         225/55R17   A01 A12 K1a K2b
                                         88-162         235/50R17   A01 A12 K1a K2b
                                         88-162         235/55R17   A01 A12 K1a K2b
                                         88-162         245/50R17   A01 A12 K1c K2b K6v
                                         88-162         255/50R17   A01 A12 K1c K2b K6v
                Audi Q3                  88-162         215/55R17   A33                                A14 A19 A57
                8U, 8U1                  88-162         215/60R17   A33                                KMV V00 V17
                e1*2007/46*0591*..;      88-162         225/50R17   A12                                S04
                e13*2007/46*1163*..      88-162         225/55R17   A12
                - mit Radhaus-           88-162         235/50R17   A12
§ 22 47965*10




                  Verbreiterungen        88-162         235/55R17   A12
                                         88-162         245/50R17   A01 A12 K6v
                                         88-162         255/50R17   A01 A12 K6v
                Seat Alhambra            85-162         205/55R17   K2b T95 145                        A01 A12 A14
                7N                       85-162         215/50R17   K2b T95 145                        A19 A57 S04
                e1*2007/46*0402*..;      85-162         215/55R17   K2b T94 T98 145
                e1*2007/46*0435*..       85-162         225/50R17   K1a K2c T94 T98 145
                - incl- Facelift 2015    85-162         235/45R17   K2b T93 T94 T97 145
                                         85-162         245/45R17   K1a K2c T95 T99 145
                Skoda Superb (III)       88-206         215/50R17   K1b K2b K4i K6g K6i K8e            A01 A12 A14
                3T                       88-206         215/55R17   K1b K2b K4i K6g K6i K8e            A19 A57 Car
                e11*2001/116*            88-206         225/50R17   K1c K2b K3f K4i K5d K6g K6i K8e    Lim V00 V17
                0326*32-..;              88-206         235/50R17   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i    S03
                e11*2007/46*                                        K8m
                0014*22-..               88-206         245/45R17   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                                    K8m
                VW Golf Alltrack (VII)   81-135         205/50R17   K1c K3b K6h K6i K6x K8m            A01 A12 A14
                AUV                      81-135         205/55R17   K1c K3b K6h K6i K6x K8m            A19 A56 Car
                e1*2007/46*0627*..       81-135         215/50R17   K1c K2b K3b K6h K6i K6y K8s        F24 KMV S02
                                         81-135         225/45R17   K1c K2b K3b K6h K6i K6x K8m
                VW Passat                88-206         215/50R17   K1c K2b K8h                        A01 A12 A14
                3C                       88-206         215/55R17   K1c K2b K8h                        A19 A57 Car
                e1*2001/116*             88-206         225/50R17   K1c K2c K4i K6i K8m                Lim V00 V17
                0307*37-..               88-206         235/50R17   K1c K2c K3c K4i K6g K6i K8m        VoA S03
                - Limousine / Variant    88-206         245/45R17   K1c K2c K3c K4i K6g K6i K8m
                ab MJ 2015 (B8/3G)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Passat Alltrack      103-155        205/50R17   K6h K6w K8h M+S T89 T93               A01 A12 A14
                3C, 3c                  103-155        205/55R17   K6h K6w K8h M+S T91 T95               A19 A56 Car
                e1*2001/116*            103-155        215/50R17   K6h K6y K8h M+S T91 T95               KMV S02
                0307*24-36;             103-155        225/45R17   K6h K6w K8h M+S T91 T94
                e1*2007/46*             103-155        225/50R17   K1a K1b K2b K5d K5w K6h K6y K8m
                0502*00-10;             103-155        235/45R17   K6h K6y K8h
                0547*00-03              103-155        245/45R17   K1a K1b K2b K5d K5w K6h K6y K8m
                - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
                VW Sharan               85-162         205/55R17   K2b T95 145                           A01 A12 A14
                7N                      85-162         215/50R17   K2b T95 145                           A19 A57 S04
                e1*2007/46*0401*..;     85-162         215/55R17   K2b T94 T98 145
                e1*2007/46*0434*..      85-162         225/50R17   K1a K2c T94 T98 145
                - incl, Facelift 2015   85-162         235/45R17   K2b T93 T94 T97 145
                                        85-162         245/45R17   K1a K2c T95 T99 145
                VW Tiguan (II)          85-176         215/65R17   A33                                   A14 A19 A57
                5N                      85-176         225/60R17   A01 A12 K1a K1b K2b                   KOV S03
                e1*2001/116*            85-176         225/65R17   A01 A12 K1a K1b K2b
                0450*24-..              85-176         235/60R17   A01 A12 K1c K2b
§ 22 47965*10




                - ab Modell 2016        85-176         245/55R17   A01 A12 K1c K2a K2b K6w
                                        85-176         255/55R17   A01 A12 K1c K2c K6w K8h
                VW Tiguan (II)          85-176         215/65R17   A33                                   A14 A19 A57
                5N                      85-176         225/60R17   A91                                   KMV S03
                e1*2001/116*            85-176         225/65R17   A12
                0450*24-..              85-176         235/60R17   A12
                - ab Modell 2016        85-176         245/55R17   A01 A12 K6w
                - mit Radhaus-          85-176         255/55R17   A01 A12 K1a K1b K2b K6w K8h
                  Verbreiterungen

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 9

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 47965*10




                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).




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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§ 22 47965*10




                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.

                K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.

                K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 9

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5w    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§ 22 47965*10




                K6w    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
                (siehe Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
                (siehe Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
                (siehe Seite 1) verwendet werden.

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 47965*10




                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§ 22 47965*10




                Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
                (Typ 3C, 3c).

                X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
                Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. November 2016 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55114409 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017
                Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 4. November 2016
§ 22 47965*10




                Schmidt                                                                     00259696.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim