GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 1 von 9 Auftraggeber WHEELWORLD Husarenstrasse 2 D-38889 Blankenburg QM-Nr.:49 02 0150804 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell WH11 Typ WH11-75017 Radgröße 7,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A2 WH11-75017 A2 / ohne Ring 5/112/66,6 45 725 2115 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47965 Herstellerzeichen wheelworld Radtyp und Ausführung WH11-75017 Radgröße 7,5Jx17H2 Einpresstiefe ET 45 Giessereikennzeichen W (Firmenlogo) Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kugel 130 27 S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel 120 27,5 S03 Schraube M12x1,5 Kugel 110 24 S04 Schraube M14x1,5 Kugel 150 30 S05 Schraube M14x1,5 Kugel 150 27 S06 Schraube M14x1,5 Kugel 160 30 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutachten Nr. 55114409 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-118 205/55R17 A13 R37 A02 A04 A05 B8 88-118 215/50R17 A33 R37 T90 T91 A08 A09 A14 e1*2001/116*0430*.. 88-125 205/55R17 A13 M+S A19 Car Lim 88-125 215/50R17 A33 M+S T90 T91 V17 S02 88-195 225/50R17 A90 88-195 235/45R17 A33 88-195 235/50R17 A12 88-195 245/45R17 A12 A-Klasse 44-103 205/40R17 K1c K2c K41 K42 K46 K56 R35 A01 A02 A04 168 A05 A08 A09 e1*96/79*0073*.. A12 A14 A19 nur mit ESP A60 DBA S03 A-Klasse 60-142 205/45R17 K1a K2b K42 R37 A01 A02 A04 169 60-142 215/45R17 K1c K2b K42 A05 A08 A09 e1*2001/116*0288*.. A12 A14 A19 S01 B-Klasse 70-142 205/45R17 T84 A02 A04 A05 245 70-142 205/50R17 A01 K42 A08 A09 A12 e1*2001/116*0314*.. 70-142 215/45R17 A14 A19 V17 70-142 225/45R17 A01 K42 S01 C-Klasse 100-215 205/50R17 A30 R37 T89 T93 A02 A04 A05 204 100-215 215/45R17 A32 R37 T87 T88 T91 A08 A09 A14 e1*2001/116*0431*.. 100-215 225/45R17 A30 A19 Lim S01 C-Klasse Kombi 100-170 205/50R17 A30 R37 T89 T93 A02 A04 A05 204K 100-170 215/45R17 A32 R37 T91 A08 A09 A14 e1*2001/116*0457*.. 100-200 225/45R17 A30 T90 T91 T93 A19 Car S01 CL-Klasse 220-326 225/55R17 A11 M+S R09 A02 A04 A05 215 220-326 225/55R17 A11 A08 A09 A14 e1*98/14*0113*.. 220-326 245/50R17 A12 A19 B03 V17 S04 E-Klasse 170-215 225/45R17 A10 T90 T91 T93 A02 A04 A05 212 170-215 235/45R17 A10 A08 A09 A14 e1*2001/116*0501*.. 170-215 245/45R17 A10 A19 A58 F38 - mit Luftfederung Lim Y63 S01 E-Klasse 100-135 205/50R17 A10 T93 A02 A04 A05 212 100-135 215/50R17 A10 T90 T91 T93 A08 A09 A14 e1*2001/116*0501*.. 100-215 225/45R17 A10 T90 T91 T93 A19 A58 F39 100-215 235/45R17 A10 Lim V17 Y63 100-215 245/45R17 A10 S01 E-Klasse Coupé 150-215 205/50R17 R37 T89 A02 A04 A05 207 150-215 215/45R17 R37 T88 A08 A09 A11 e1*2001/116*0502*.. 150-215 215/50R17 R37 A14 A19 A58 150-215 225/45R17 R37 Cpe F39 V17 150-285 235/45R17 Y63 S01 E-Klasse T-Modell 120-215 235/45R17 A10 T97 145 A02 A04 A05 212 K 120-215 245/45R17 A10 T95 T99 145 A08 A09 A14 e1*2007/46*0200*.. A19 A58 Car F42 Y63 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse T-Modell 170-215 235/45R17 A10 T97 145 A02 A04 A05 212 K 170-215 245/45R17 A10 T95 T99 145 A08 A09 A14 e1*2007/46*0200*.. A19 A58 Car - mit Luftfederung F38 Y63 S01 GLK 120-200 235/60R17 A31 A02 A04 A05 204X 120-200 255/55R17 A12 R03 A08 A09 A14 e1*2001/116*0480*.. A19 V17 S05 S-Klasse 110-300 235/50R17 R37 T00 T96 145 A02 A04 A05 140 110-300 255/45R17 R70 T98 145 A08 A09 A12 F690, A14 A19 B03 e1*96/27*0056*.. R21 V17 S04 S-Klasse 205-290 235/50R17 R37 A02 A04 A05 140C 205-290 255/45R17 R70 A08 A09 A12 G165, A14 A19 B03 e1*96/27*0057*.. R21 V17 S04 S-Klasse 145-326 225/55R17 A11 M+S R09 A02 A04 A05 220 145-326 225/55R17 A11 A08 A09 A14 e1*97/27*0099*.. 145-326 245/50R17 A12 A19 A61 B03 NBF V17 S04 V-Klasse 72-128 225/50R17 K2c K42 K44 K56 T94 T98 A01 A02 A04 638/2 72-128 225/55R17 G01 K2c K42 K44 K56 A05 A08 A09 e9*95/54, 98/14, 72-128 235/45R17 K1c K2c K42 K56 T94 T97 A12 A14 A19 2001/116*0020*.. 72-128 235/50R17 K1c K2c K42 K44 K56 T96 V17 S06 72-128 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T95 T99 Vito 58-105 225/50R17 K2c K42 K44 K56 T98 A01 A02 A04 638 58-105 225/55R17 G01 K2c K42 K44 K56 A05 A08 A09 e9*93/81,98/14, 58-105 235/45R17 K1c K2c K42 K56 T97 A12 A14 A19 2001/116*0005*.. 58-105 235/50R17 K1c K2c K42 K44 K56 T96 V17 S06 58-105 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T95 T99 Vito 60-105 225/50R17 K2c K42 K44 K56 T98 A01 A02 A04 638/1 60-105 225/55R17 G01 K2c K42 K44 K56 A05 A08 A09 K 393 60-105 235/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T97 A12 A14 A19 60-105 235/50R17 K1c K2c K42 K44 K56 T96 V17 S06 60-105 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T99 Auflagen und Hinweise 145 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 4 von 9 A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 5 von 9 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vorderachse. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 6 von 9 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 7 von 9 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 8 von 9 T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 215/40R17 245/35R17 Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 13 235/50R17 255/45R17 Nr. 14 235/55R17 255/50R17 Nr. 15 235/60R17 255/55R17 Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 18 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi beim TUV Rheinland Automotive Testing Co.,Ltd im Dezember 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 19.1.2010 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47965 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55114409 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH11-75017 Hersteller WHEELWORLD Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 19.Januar 2010 Schmidt 00145519.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim