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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48823 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55012112 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH11-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH11
               Typ                             WH11-90020
               Radgröße                        9.0Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               A2           WH11-90020 A2 CO / ohne Ring        5/112/66,7          37         725    2115
                            WH11-90020 A2 YHIM / ohne Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      48823
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH11-90020
§22 48823*11




               Radgröße                        9.0Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,25        Kugel Ø26   140                      29,5               MFS 182

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48823 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55012112 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH11-90020
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 2er Active Tourer 90-150           225/40R20   K1c K2a K2b K4i                       A01 A12 A14
               U2AT                  90-150           235/35R20   K1c K2c K4i K5d K6g T88 T92           A19 A57 Flh
               e1*2018/858*00117*..  90-150           245/35R20   K1c K2c K4i K5d K6g K8h               NoE NoP S01
                                     90-150           255/35R20   K1c K2c K3i K4i K5d K5i K6h K7d K8h
               BMW 2er Active Tourer 100, 110         225/40R20   K1c K2a K2b K4i T94                   A01 A12 A14
               PHEV                  100, 110         245/35R20   K1c K2c K4i K5d K6g K8h T95           A19 A56 Flh
               U2AT                  100, 110         255/35R20   K1c K2c K3i K4i K5d K5i K6h K7d K8h   NoE S01
               e1*2018/858*00117*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW iX1               68-104           235/40R20   K1b K2b K5v K6v T96 145               A01 A12 A14
               U1X                   68-104           245/40R20   K1a K1b K2b K3i K4i K5v K6b K6x       A19 A57 S01
               e1*2018/858*00153*..                               T99 143
               - Elektro             68-104           255/35R20   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6y K8a
                                                                  T97 145
                                       68-104         255/40R20   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6y K8a
                                                                  142
               BMW X1                  100-150        225/40R20   K1a K1b K2b K6v                       A01 A12 A14
               U1X                     100-150        235/40R20   K1c K2b K5v K6v                       A19 A57 NoE
§22 48823*11




               e1*2018/858*00153*..    100-150        245/40R20   K1c K2b K3i K4i K5v K6b K6x           NoP S01
                                       100-150        255/35R20   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
                                       100-150        255/40R20   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
               BMW X1                  85-170         225/35R20   K1c K2c T90                           A01 A12 A14
               UKL-L, F1X              85-170         225/40R20   K1c K2c K6v                           A19 A57 NoP
               e1*2007/46*             85-170         235/35R20   K1c K2c K6v T88 T92                   S01
               0371*19-..;             85-170         245/35R20   K1c K2c K6v
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 M35i xDrive      221            225/40R20   K1a K1b K2b K6v M+S                   A01 A12 A14
               U1X                     221            235/40R20   K1c K2b K5v K6v M+S                   A19 A56 NoP
               e1*2018/858*00153*..    221            245/40R20   K1c K2b K3i K4i K5v K6b K6x           S01
                                       221            255/35R20   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
                                       221            255/40R20   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
               BMW X1 PHEV             100, 110       225/40R20   K1a K1b K2b K6v T94                   A01 A12 A14
               U1X                     100, 110       235/40R20   K1c K2b K5v K6v T96                   A19 A56 NoE
               e1*2018/858*00153*..    100, 110       245/40R20   K1c K2b K3i K4i K5v K6b K6x           S01
               - Plug-in Hybrid        100, 110       255/35R20   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
                                       100, 110       255/40R20   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
               BMW X2                  85-225         225/35R20   K1c K2c K6v T90                       A01 A12 A14
               F2X                     85-225         225/40R20   K1c K2c K6v                           A19 A57 NoP
               e1*2007/46*1824*..      85-225         235/35R20   K1c K2c K5v K6v T88 T92               S01
                                       85-225         245/35R20   K1c K2c K4i K5v K6x
               Mini Countryman         75-155         225/35R20   K1a K1b K2b T90                       A01 A12 A14
               FMX                     75-155         235/35R20   K1a K1b K2b K4i K6w T88 T92           A19 A57 KMV
               e1*2007/46*1682*..      75-155         245/35R20   K1c K2b K4i K6w K8e                   NoH S01
               Mini Countryman JCW     170            225/35R20   K1a K1b K2b T90                       A01 A12 A14
               FMX                     170            235/35R20   K1a K1b K2b K4i K6w T92               A19 A56 KMV
               e1*2007/46*1682*..      170            245/35R20   K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
               - John Cooper Works




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48823 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55012112 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH11-90020
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini Countryman SE      92,100         225/35R20     K1a K1b K2b T90                         A01 A12 A14
               FMX                     92,100         235/35R20     K1a K1b K2b K4i K6w T92                 A19 A56 KMV
               e1*2007/46*1682*..      92,100         245/35R20     K1c K2b K4i K6w K8e                     S01
               - Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
               der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
               sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
               nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
§22 48823*11




               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V       W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%      100%
               260 km/h                -       90%      100%
               270 km/h                -       85%      100%
               280 km/h                -       -        95%
               290 km/h                -       -        90%
               300 km/h                -       -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
               ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):


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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55012112 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH11-90020
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 7
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               142     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               143     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               145     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 48823*11




               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
               ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
               Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
               fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55012112 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH11-90020
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 7
               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2a      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
§22 48823*11




               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5d      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5i    An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6b      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
               soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55012112 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH11-90020
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 7
               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7d   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8a   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8e   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH     Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
§22 48823*11




               NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55012112 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH11-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 7
               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. Oktober 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
               für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 48823*11




               Lambsheim, 25. Oktober 2024




               Kocher                                                                   00436743.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim