Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                              ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


               nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
               Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


               Nummer der ABE:              47969*10



               Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                            8 J x 18 H2


               Typ:                         WH12-80018
§22 47969*10




                Inhaber der ABE und         Wheelworld GmbH
                Hersteller:                 DE - 38871 Ilsenburg




               Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
               Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


               Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                       KBA 47969


               Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
               der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
               Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
               dürfen nicht angebracht werden.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 47969*10


               Die ABE-Nr. 47969*10 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ WH12-80018, in den
               Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55114609 (12. Ausfertigung) vom 07.07.2016
               beschrieben.


               Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

               5, 6, 7, 10                                   4. Ausfertigung
               8                                             6. Ausfertigung
               4                                             8. Ausfertigung
               1, 2, 3                                       9. Ausfertigung

               des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
               aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

               Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
               der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
               (FZV) nicht erforderlich.
§22 47969*10




               An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
               Stellen gut lesbar und dauerhaft,

               der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
               die Felgengröße,
               der Typ und die Ausführung des Rades,
               das Herstelldatum (Monat und Jahr),
               das Typzeichen und
               die Einpresstiefe anzubringen.

               Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
               Außendurchmesser zu kennzeichnen.

               Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
               Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.07.2016
               festgehaltenen Angaben.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 47969*10


Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 26.08.2016
Im Auftrag
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                               Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


               Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 47969*10



               Ausgabedatum:       04.05.2010              letztes Änderungsdatum: 26.08.2016

               1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


               2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                       Datum:
                     WH12-80018                                                    10.06.2016

                                                           letztes Änderungsdatum: 10.06.2016


               3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                           Datum:
                     55114609 (12. Ausfertigung)                                   07.07.2016
§22 47969*10




               4.    Beschreibung der Änderungen:
                     Erweiterung des Verwendungsbereiches
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 47969*10

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 47969

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                                              2
               Approval No.: 47969*10

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 47969*10




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 10

               Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                                 Hüttenstraße 3
                                                 38871 Ilsenburg
                                                 QM-Nr.:49 02 0150804

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            WH12
               Typ                               WH12-80018
               Radgröße                          8,0Jx18H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               W5           WH12-80018 W5 / Ø72,6xØ66,1           5/114,3/66,1       45        640    2165

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        47969
               Herstellerzeichen                 wheelworld
               Radtyp und Ausführung             WH12-80018
               Radgröße                          8,0Jx18H2
§22 47969*10




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26
               S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
               S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
               S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
               S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  28
               S07       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
               S08       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                  28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Dacia
                                                 Nissan
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                         Wheelworld GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 10


               Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster 2WD         63-92          225/50R18   A01 K1a K1b                     A12 A14 A19
               SD/SR                    63-92          235/45R18                                   A58 KOV S03
               e2*2001/116*0314*..;     63-92          235/50R18   A01 K1a K1b K2b
               e2*2001/116*0323*..;     63-92          245/45R18   A01 K1a K1b
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster 4WD         66-92          225/50R18   A01 K1a K1b                     A12 A14 A19
               SD/SR                    66-92          235/45R18                                   A56 KOV S03
               e2*2001/116*0314*..;     66-92          235/50R18   A01 K1a K1b K2b
               e2*2001/116*0323*..;     66-92          245/45R18   A01 K1a K1b
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Nissan Almera Tino       78             225/40R18   A01 G46                         A12 A14 A19
               V10                      78-100         215/40R18   T85 T89                         V18 S04
               e9*98/14*0035*..         78-100         225/35R18   T83 T87
                                        78-100         235/35R18   A01 K1b K2b K42 T86 T90
                                        78-100         245/35R18   A01 K2b K42 R03
§22 47969*10




                                        82-100         225/40R18
               Nissan Juke 2WD          69-147         215/45R18   A13                             A14 A19 A58
               F15                      69-147         215/50R18   A12 R70                         S05
               e11*2007/46*0132*..;     69-147         225/45R18   A13
               e3*2007/46*0162*..       69-147         235/45R18   A12
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Juke 4WD          140, 147       215/45R18   A13                             A14 A19 A56
               F15                      140, 147       215/50R18   A12 R70                         S05
               e11*2007/46*0132*..      140, 147       225/45R18   A13
               - incl. Facelift 2014    140, 147       235/45R18   A12
                                        140, 147       245/40R18   A12
               Nissan Juke Nismo        157, 160       215/45R18   A13                             A14 A19 A57
               RS                       157, 160       215/50R18   A12 R70                         S05
               F15                      157, 160       225/45R18   A13
               e11*2007/46*0132*..      157, 160       235/45R18   A12

               Nissan Primera           80-103         215/45R18                                   A12 A14 A19
               P12                      80-103         225/40R18                                   Car Lim V18
               e11*98/14*0183*..        80-103         235/40R18   A01 K45                         S04
               Nissan X-Trail           104-127        225/50R18   K25                             A01 A12 A14
               T31                      104-127        225/55R18   G03 K25                         A19 S05
               e1*2001/116*0432*..      104-127        245/45R18   K25
               - incl. MJ 2011
               Nissan X-Trail           96, 120        225/60R18   125                             A12 A14 A19
               T32                      96, 120        235/55R18   127                             A57 S05
               e13*2007/46*1456*..      96, 120        235/60R18   124
               Renault Clio (IV) R.S.   147, 162       205/40R18   K2b K6h K6i K8m T86             A01 A12 A14
               R                        147, 162       215/35R18   K1a K1b K2b K6h K6i K8s T84     A19 A58 Flh
               e2*2001/116*                                                                        S08
               0327*51-..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                               Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Espace (V)     96-147        235/60R18   124                              A12 A14 A19
               RFC                                                                               A58 F16 L06
               e2*2007/46*0470*..                                                                S07
               Renault Fluence        63-103        215/45R18                                    A12 A14 A19
               Z                      63-103        225/40R18                                    Sth S03
               e2*2001/116*0373*..;   63-103        225/45R18
               e2*2007/46*0010*..     63-103        235/40R18   A01 K2b K8f
               - Limousine            63-103        245/40R18   A01 K2b K8f
               Renault Laguna         81-131        245/40R18   L05 128                          A12 A14 A19
               T                      81-173        215/45R18   L06 T89 T93 128                  Car Flh V18
               e2*2001/116*0363*..;   81-173        225/40R18   L06 T88 T89 T91 T92 128          S06
               e2*2007/46*0012*..     81-173        225/45R18   L06 T91 128
                                      81-173        235/40R18   L06 T91 T93 128
               Renault Laguna         81-177        215/45R18   T89 T93 128                      A12 A14 A19
               Coupé                  81-177        225/40R18   T92 128                          Cpe L06 V18
               T                      81-177        225/45R18   T91 T95 128                      S06
               e2*2001/116*           81-177        235/40R18   T91 T95 128
               0363*07-..             81-177        245/40R18   128
§22 47969*10




               Renault Latitude       81-127        215/45R18   R37 T89 T93                      A12 A14 A19
               T                      81-127        225/40R18   T88 T92                          Lim V18 S06
               e2*2001/116*0363*..    81-177        225/45R18   T91 T95
                                      81-177        235/40R18   T91 T95
                                      81-177        235/45R18   R09
                                      81-177        235/45R18   A01 G03
                                      81-177        245/40R18   A01 K4h
               Renault Megane (III)   78-103        215/40R18   R37 T85 T89                      A12 A14 A19
               Z                      78-132        225/40R18   T88 T89                          Cbo V18 S03
               e2*2001/116*0373*..;   78-132        235/35R18   T86 T90
               - Cabriolet            78-132        245/35R18   A01 K2b K4i T88 T89
               Renault Megane (III)   63-103        215/40R18   R37 T85 T89                      A12 A14 A19
               Z                      63-162        225/40R18                                    Car V18 S03
               e2*2001/116*0373*..;   63-162        235/35R18   T86 T90
               e2*2007/46*0010*..     63-162        245/35R18   A01 K6g
               - Grandtour
               Renault Megane (III)   63-103        215/40R18   R37 T85 T89                      A12 A14 A19
               Z                      63-162        225/40R18                                    Cpe Flh V18
               e2*2001/116*0373*..;   63-162        235/35R18   T86 T90                          S03
               e2*2007/46*0010*..     63-162        245/35R18   A01 K2b K6g
               - Fließheck
               - Coupé
               Renault Megane (IV)    66-97         205/40R18   T86                              A12 A14 A19
               RFB                    66-97         215/40R18   T85 T89                          A58 Flh L05
               e2*2007/46*0546*..     66-97         225/40R18                                    S03
                                      66-97         235/35R18   A01 K8c T86 T90
               Renault Megane         151           225/40R18                                    A12 A14 A19
               GT(IV)                                                                            A58 Flh L04
               RFB                                                                               S03
               e2*2007/46*0546*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 10
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Scénic III      63-103        215/45R18     R37 T93 128                            A12 A14 A19
               JZ                      63-118        225/40R18     T91 T92 128                            A58 A60 V18
               e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18     T91 T95 128                            S03
               e2*2007/46*0011*..      63-118        235/40R18     T91 T95 128
               - Scénic / Gr. Scénic   63-118        245/40R18     128
               Renault Talisman        81-147        225/45R18     A13 R37                                A14 A19 A58
               RFD                     81-147        225/50R18     A90 R37                                L05 Lim S03
               e11*2007/46*2969*..     81-147        235/45R18     A33 R37
                                       81-147        245/45R18     A90
                                       81-147        255/45R18     A12
               Renault Talisman        81-147        245/45R18     A90                                    A14 A16 A19
               4Control                81-147        255/45R18     A01 A12 K8g                            A58 L04 Lim
               RFD                                                                                        S02
               e11*2007/46*2969*..
               - mit Allradlenkung

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§22 47969*10




               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 10

               125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§22 47969*10




               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 10

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
               Roadster.

               Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.
§22 47969*10




               G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
               Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 7 von 10

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 10

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 47969*10




               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 10

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
§22 47969*10




               Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 12   245/35R18      255/35R18
               Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 15   245/50R18      275/45R18
               Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
               Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 18   255/50R18      285/45R18
               Nr. 19   255/55R18      285/50R18
               Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juli 2016 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 10 von 10

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 7. Juli 2016
§22 47969*10




               Schmidt                                                                      00253284.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim