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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                               Husarenstraße 2
                               D-38889 Blankenburg
                               QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         WH12
Typ                            WH12-80018
Radgröße                       8,0Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5             WH12-80018 W5 / Ø72,6xØ66,1         5/114,3/66,1       45        640    2165

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47969
Herstellerzeichen              wheelworld
Radtyp und Ausführung          WH12-80018
Radgröße                       8,0Jx18H2
Einpresstiefe                  ET 45
Giessereikennzeichen           W (Firmenlogo)
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       110                    -
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    28
S03    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100                    -
S04    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       145                    28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55114609 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Almera Tino     78             225/40R18         A01 G46                            A02 A04 A05
V10                    78-100         215/40R18         T85 T89                            A08 A09 A12
e9*98/14*0035*..       78-100         225/35R18         T83 T87                            A14 A19 V18
                       78-100         235/35R18         A01 K1b K2b K42 T86 T90            S03
                       78-100         245/35R18         A01 K2b K42 R03
                       82-100         225/40R18
Nissan Primera         80-103         215/45R18                                            A02 A04 A05
P12                    80-103         225/40R18                                            A08 A09 A12
e11*98/14*0183*..      80-103         235/40R18         A01 K45                            A14 A19 Car
                                                                                           Lim V18 S03
Nissan X-Trail         104-127        225/50R18         K25                                A01 A02 A04
T31                    104-127        245/45R18         K25                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0432*..                                                                        A12 A14 A19
                                                                                           S01
Ren. Laguna Coupé     110-175         215/45R18         T89 T93                            A02 A04 A05
T                     110-175         225/40R18         T89 T91                            A08 A09 A12
e2*2001/116*          110-175         225/45R18         T91                                A14 A19 Cpe
0363*07-..            110-175         235/40R18         T91                                L06 V18 S04
                      110-175         245/40R18
Renault Laguna        81-131          245/40R18         L05 128                            A02 A04 A05
T                     81-150          215/45R18         L06 T89 T93 128                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0363*..; 81-150           225/40R18         L06 T88 T89 T91 T92 128            A14 A19 Car
e2*2007/46*0012*..    81-150          225/45R18         L06 T91 128                        Flh V18 S04
                      81-150          235/40R18         L06 T91 T93 128
Renault Megane        63-103          215/40R18         T85 T89                            A02 A04 A05
Z                     63-132          225/40R18                                            A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..; 63-132           235/35R18         T86 T90                            A14 A19 Car
e2*2007/46*0010*..    63-132          245/35R18         A01 K6g                            V18 S02
- Grandtour
Renault Megane        63-103          215/40R18         T85 T89                            A02 A04 A05
Z                     63-132          225/40R18                                            A08 A09 A12
e2*2001/116*0373*..; 63-132           235/35R18         T86 T90                            A14 A19 Cpe
e2*2007/46*0010*..    63-132          245/35R18         A01 K2b K6g                        Flh V18 S02
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III    63-103          215/45R18         R37 T93 128                        A02 A04 A05
JZ                    63-118          225/40R18         T91 T92 128                        A08 A09 A12
e2*2001/116*0379*.., 63-118           225/45R18         T91 T95 128                        A14 A19 A58
e2*2007/46*0011*..    63-118          235/40R18         T91 T95 128                        A60 V18 S02
- Scénic / Gr. Scénic 63-118          245/40R18         128

Auflagen und Hinweise

128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

L05     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      205/45R18     225/40R18
Nr. 2      215/35R18     245/30R18, 255/30R18
Nr. 3      215/40R18     245/35R18
Nr. 4      215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5      225/35R18     245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6      225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7      225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8      225/50R18     245/45R18
Nr. 9      235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10     235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr. 11     235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 12     245/35R18     255/35R18, 265/35R18
Nr. 13     245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14     245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15     245/50R18     275/45R18
Nr. 16     255/40R18     275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 17     255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 18     255/50R18     285/45R18
Nr. 19     255/55R18     285/50R18
Nr. 20     265/35R18     315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi beim TUV Rheinland Automotive Testing
Co.,Ltd im Oktober 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 17.2.2010 in Lambsheim
statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47969 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55114609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH12-80018
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 17.Februar 2010




Schmidt                                                                      00146994.DOC




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