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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47970 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55114809 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH12-80019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                               Husarenstraße 2
                               D-38889 Blankenburg
                               QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         WH12
Typ                            WH12-80019
Radgröße                       8,0Jx19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5             WH12-80019 W5 / Ø72,6xØ67,1         5/114,3/67,1       45       725     2115

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47970
Herstellerzeichen              wheelworld
Radtyp und Ausführung          WH12-80019
Radgröße                       8,0Jx19H2
Einpresstiefe                  ET 45
Giessereikennzeichen           W (Firmenlogo)
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55114809 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Hyundai
                               Kia
                               Mazda
                               Mitsubishi

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47970 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55114809 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH12-80019
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Maverick /Esc.    91            255/45R19      A01 G15                        A02 A04 A05
1EZ, -/R; 1N2, -/R     91-149        245/45R19      X45 X67                        A08 A09 A12
e4*98/14*              91-149        255/40R19      R70 X45 X67                    A14 A19 B02
0043,0051*..,          91-149        255/45R19      X67 X68                        S01
e13*2001/116*
0091,0093*..
Hyundai Sonata         100-184       225/40R19      T93                             A02 A04 A05
NF                     100-184       235/35R19      T91                             A08 A09 A12
e11*2001/116*0241*.                                                                 A14 A19 Lim
                                                                                    S01
Hyundai i30 /-CW       66-105        225/35R19      K1c K27 K2a K2b K41 K56 T84 T88 A01 A02 A04
FD, FDH                66-105        235/35R19      G01 K1c K27 K2c K41 K42 K46 A05 A08 A09
e11*2001/116*0313*.                                 K56                             A12 A14 A19
e11*2001/116*0343*.                                                                 Car Flh S01
Kia Opirus             137-149       245/40R19      T98                             A02 A04 A05
LD                                                                                  A08 A09 A12
e4*2001/116*0075                                                                    A14 A19 Lim
*00-02                                                                              S01
Kia Soul               85-94         225/35R19      K1a K1b K2b K5b K6g T88         A01 A02 A04
AM                     85-94         225/40R19      G73 K1a K1b K2b K5b K6g K7i     A05 A08 A09
e4*2001/116*0139*..;                                                                A12 A14 A19
e4*2007/46*0133*..                                                                  A58 S01
Kia Venga              55-94         225/35R19      K1c K2b T88                     A01 A02 A04
YN                                                                                  A05 A08 A09
e4*2007/46*0130*..;                                                                 A12 A14 A19
e4*2007/46*0131*..                                                                  A58 Flh S01
Kia cee´d              66-106        225/35R19      Car K1c K2b K41 K56 T84 T88     A01 A02 A04
ED                     66-106        235/35R19      Car G01 K1c K2b K41 K46 K56 A05 A08 A09
e4*2001/116*0121*.;                                                                 A12 A14 A19
e4*2007/46*0132*..                                                                  Cpe Flh S01
- pro_cee'd /-SW
Mazda 3                62-191        225/35R19      K1c K25 K2b K42 K46 T84 T88    A01 A02 A04
BK                                                                                 A05 A08 A09
e1*2001/116*0234*..                                                                A12 A14 A19
                                                                                   B02 Flh Lim
                                                                                   S01
Mazda 3             77,110,111       225/30R19      K1c K6f K6k NoD T83 T84        A01 A02 A04
BL                  77-111,191       225/35R19      K1c K6f K6k T84 T88            A05 A08 A09
e11*2001/116*0262*.                                                                A12 A14 A19
                                                                                   Flh Sth S01
Mazda 6             122,191          235/35R19      K1c K2c K41 K42 K56 T91 Z18    A01 A02 A04
GG/GY; GG1/GY1      88-122           225/35R19      K1c K2b K42 T84 T88            A05 A08 A09
e1*98/14*0188*..;   88-122           235/35R19      G01 K1c K2c K41 K42 K56 T91    A12 A14 A19
e11*2001/116*0203*.                                                                Car Flh Lim
                                                                                   S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47970 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55114809 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH12-80019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 6               88-125         225/35R19         K1c K2b K42 NoD T84 T88           A01 A02 A04
GH                    88-136         225/40R19         K1c K2b K42 T89 T93               A05 A08 A09
e1*2001/116*0448*..   88-136         235/35R19         K1c K2b K41 K42 T87 T91           A12 A14 A19
                                                                                         A58 Car Flh
                                                                                         Lim S01
Mazda MX-5            93, 118        225/30R19         K1c K2c K42                       A01 A02 A04
NC1, NC1E                                                                                A05 A08 A09
e11*2001/116*0202*.                                                                      A12 A14 A19
e1*2001/116*0371*..                                                                      S01
Mazda RX8             141-170        225/40R19                                           A02 A04 A05
SE                    141-170        235/35R19                                           A08 A09 A12
e11*2001/116*0199*.   141-170        245/35R19                                           A14 A19 S01
Mazda Tribute         91-149         245/45R19         X67                               A02 A04 A05
EP, -/R, EP2, -/R     91-149         255/40R19         R70 X67                           A08 A09 A12
e4*98/14*             91-149         255/45R19                                           A14 A19 B02
0044, 0052*..,                                                                           KMV S01
e13*2001/116*
0090, 0092*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Mazda Tribute         91,110         245/45R19         K2b X67                           A01 A02 A04
EP, -/R, EP2, -/R-    91,110         255/40R19         K1c K2b R70 X67                   A05 A08 A09
e4*98/14*             91,110         255/45R19         K1c K2b                           A12 A14 A19
0044, 0052*..,                                                                           B02 KOV
e13*2001/116*                                                                            S01
0090, 0092*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Mitsubishi Grandis    100-121        225/40R19         T93                               A02 A04 A05
NA0W                                                                                     A08 A09 A12
e1*2001/116*0269*..                                                                      A14 A19 S01
Mitsubishi Lancer     80-177         225/35R19         K1c K42 T84 T88                   A01 A02 A04
CY0                   80-177         235/35R19         K1c K42 T87 T91                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0441*..                                                                      A12 A14 A19
- Limousine                                                                              A57 Flh Lim
- Sportback                                                                              S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47970 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55114809 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH12-80019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55114809 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH12-80019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

G15     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 15 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55114809 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH12-80019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm auszustellen.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH12-80019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X45      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X67     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/70R16
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X68     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/70R16
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi beim TUV Rheinland Automotive Testing
Co.,Ltd im November 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 22.2.2010 in Lambsheim
statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55114809 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH12-80019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 22.Februar 2010




Schmidt                                                                      00147142.DOC




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