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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49376 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55025413 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ WH12-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.: 49 02 0102002

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          WH12
Typ                             WH12-90020
Radgröße                        9Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                     Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
W5           WH12-90020 W5 PRT / Ø72,6x67,1 5/114,3/67,1            48          950    2350
             WH12-90020 W5 PRT-MIC /
             Ø72,6x67,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49376
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           WH12-90020
Radgröße                        9Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                  -                      MFS 73
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                  -                      MFS 73
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                  -                      MFS 73
S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   140                  -                      MFS 73

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Hyundai
                                Kia
                                Mazda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49376 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55025413 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ WH12-90020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai IONIQ5          42-81         235/45R20   A32                             A14 A18 A57
NE                      42-81         245/45R20   A32                             Flh S02
e9*2018/858*11054*..    42-81         255/45R20   A01 A12 K1c K2b
- Elektro               42-81         265/40R20   A01 A12 K1c K2b
                        42-81         265/45R20   A01 A12 K1c K2b
Hyundai IONIQ6          37-81         235/40R20   K2b T96                         A01 A12 A14
CE                      37-81         245/40R20   K1a K1b K2b                     A18 A57 Lim
e4*2018/858*00145*..    37-81         255/35R20   K1c K2c K5c K5k T97             S02
- Elektro               37-81         255/40R20   K1c K2c K5c K5k
                        37-81         265/35R20   K1c K2c K5c K5k
                        37-81         275/35R20   K1c K2c K5c K5i K5l K7c
Hyundai Kona N          206           235/35R20   K1c K2a K2b T92                 A01 A12 A14
OS                      206           245/30R20   K1c K2c T90                     A18 A58 F24
e4*2007/46*1259*14-..                                                             NoE NoP S02
Hyundai Santa Fe (IV)   110-147       235/45R20                                   A12 A14 A18
TM                      110-147       245/45R20                                   A57 S02
e4*2007/46*
1318*00-02
Hyundai Santa Fe (IV)   132-148       235/45R20   T00                             A12 A14 A18
TM                      132-148       245/45R20                                   A57 MpH
e4*2007/46*             132-148       255/40R20                                   NoE
1318*03-...             132-148       255/45R20                                   S02
- ab Facelift 2020      132-148       265/40R20   A01 K1a K1b K2b
                        132-148       265/45R20   A01 K1a K1b K2b
Hyundai Tucson (IV)     85-132        235/45R20                                   A12 A14 A18
NX4e                    85-132        245/40R20   A01 K2b                         A57 MpH
e5*2018/858*00001*..                                                              NoE S02
Kia EV6                 42-81         235/45R20   A32                             A14 A18 A57
CV                      42-81         245/45R20   A01 A12 K1b                     Flh S02
e9*2018/858*11073*..    42-81         255/45R20   A01 A12 K1c K2a K2b
- Elektro               42-81         265/40R20   A01 A12 K1c K2a K2b
                        42-81         265/45R20   A01 A12 K1c K2a K2b
Kia Optima              99-133        225/35R20   K1a K2b T90                     A01 A12 A14
JF                      99-180        235/35R20   K1c K2a K2b T92                 A18 A58 Lim
e4*2007/46*1018*..      99-180        245/30R20   K1c K2c K5b T90                 NoH S02
- incl. Facelift 2018
Kia Optima SW           99-133        225/35R20   K1a K2b T90                     A01 A12 A14
JF                      99-180        235/35R20   K1c K2a K2b T92                 A18 A58 Car
e4*2007/46*1018*..      99-180        245/30R20   K1c K2c K5b T90                 NoH S02
- incl. Facelift 2018
Kia Sorento (II)        110-145       235/45R20   T00                             A12 A14 A18
XM FL                   110-145       245/45R20                                   S01
e11*2007/46*0634*..
Kia Sorento (III)       136-147       235/45R20   T00                             A12 A14 A18
UM                                                                                A57 S02
e4*2007/46*0894*..
- incl. Facelift 2017




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49376 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55025413 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ WH12-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Sorento (IV)      132-148        235/45R20     T00                                   A12 A14 A18
MQ4                   132-148        245/45R20                                           A57 NoP S02
e4*2007/46*1530*..    132-148        255/40R20     A01 K1a K1b K2b
                      132-148        255/45R20     A01 K1a K1b K2b
                      132-148        265/40R20     A01 K1c K2b
                      132-148        265/45R20     A01 K1c K2b
Kia Sorento PHEV (IV) 132 (195)      235/45R20     T00                                   A12 A14 A18
MQ4                   132 (195)      245/45R20                                           A56 S02
e4*2007/46*1530*..    132 (195)      255/40R20     A01 K1a K1b K2b
                      132 (195)      255/45R20     A01 K1a K1b K2b
                      132 (195)      265/40R20     A01 K1c K2b
                      132 (195)      265/45R20     A01 K1c K2b
Kia Sportage (V)      85-132         235/45R20                                           A12 A14 A18
NQ5e                  85-132         245/40R20                                           A57 MpH
e4*2018/858*00079*..                                                                     NoE S02
Mazda CX-5            110-141        235/45R20                                           A12 A14 A18
KE, GH                110-141        245/40R20                                           S03
e13*2007/46*1247*..; 110-141         245/45R20
e1*2001/116*          110-141        255/40R20
0448*14-..
Mazda CX-5            110-143        235/45R20                                           A12 A14 A18
KF, KFE               110-143        245/40R20                                           A57 S04
e13*2007/46*1803*..; 110-143         245/45R20
e13*2007/46*1832*..   110-143        255/40R20
                      110-143        255/45R20


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49376 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55025413 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ WH12-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49376 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55025413 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ WH12-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 5 von 7
A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49376 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55025413 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ WH12-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                  Seite 6 von 7
K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49376 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55025413 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ WH12-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7
T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Februar 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Februar 2023




Kocher                                                                  00403656.DOC

sw




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